landschaftsplan nr. 3 - castroper hügelland - Kreis Recklinghausen
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NATURSCHUTZGEBIETE Seite 80<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ERLÄUTERUNGEN<br />
Schutzzweck<br />
Die Festsetzung erfolgt gem. § 20 a), b), c)<br />
LG<br />
1. zur Erhaltung und Wiederherstellung<br />
von Lebensgemeinschaften<br />
oder Lebensstätten bestimmter<br />
wildlebender Pflanzen und wildlebender<br />
Tierarten.<br />
Als Lebensstätten gelten hier insbesondere<br />
- die ausgedehnten Verlandungszonen<br />
und Feuchtwiesen mit den für diese<br />
Lebensräume typischen seltenen<br />
Tier- und Pflanzengesellschaften.<br />
2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen,<br />
landeskundlichen<br />
oder erdgeschichtlichen Gründen,<br />
hier insbesondere<br />
- wegen der Bedeutung als geowissenschaftliches<br />
Objekt<br />
3. wegen der Seltenheit und besonderen<br />
Eigenart der Fläche,<br />
hier insbesondere<br />
- wegen der hohen floristischen und<br />
faunistischen Artenvielfalt, die auch<br />
eine Reihe gefährdeter, in der Roten<br />
Liste erfaßten Arten umfaßt.<br />
Verbote<br />
Es gelten die unter Ziffer C.1.1.1 aufgeführten<br />
allgemeinen Verbote.<br />
Die seltenen und typischen Pflanzen- und Tiergesellschaften sind insbesondere<br />
Seggen, Binsen, Wasserfeder und Schwimmblattgesellschaften.<br />
Bei den Tiergesellschaften sind insbesondere die Amphibien, Libellen<br />
und Vögel (Brutvögel und Durchzügler wie Bekassine, Haubentaucher,<br />
Krickente, Knächente, Löffelente, Reihenente und Tafelente, sowie<br />
Grün- und Kleinspecht) zu nennen.<br />
Darüber hinaus existiert im Bereich des Beerenbruches eine Population<br />
von Fledermäusen.