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landschaftsplan nr. 3 - castroper hügelland - Kreis Recklinghausen

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ENTWICKLUNGS- PFLEGE- UND ERSCHLIESSUNGSMASSNAHMEN Seite 167<br />

SÄUME, allgemein<br />

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

C.4.1.1 Anlage von unbewirtschafteten<br />

Säumen und Flächen<br />

Die Maßnahmen sind als lfd. Nrn. 1 und 2 in<br />

ihren Grenzen in der Festsetzungskarte im<br />

Maßstab 1:10000 festgesetzt. Das Flurkartenwerk<br />

ist Bestandteil der Satzung.<br />

Für die Festsetzung wird - soweit im Einzelfall<br />

nicht Flächenabgrenzungen gefunden<br />

werden - eine Regelbreite von 10 m zugrundegelegt.<br />

Die Säume und Flächen sind abschnittsweise<br />

im Turnus von 3-5 Jahren zu<br />

mähen. Das Mähgut ist abzutransportieren.<br />

Die Flächen dürfen nicht gedüngt oder gekälkt<br />

und Pflanzenbehandlungsmittel dürfen nicht<br />

angewendet werden. Gegenstände oder Materialien<br />

jeglicher Art dürfen weder abgestellt<br />

noch gelagert werden.<br />

ERLÄUTERUNGEN<br />

Unbewirtschaftete Säume oder Flächen werden in diesem Fall festgesetzt,<br />

um Erosionsprobleme zu minimieren. Eine periodisch und abschnittsweise<br />

Mahd soll auf diesen Flächen eine Verbuschung verhindern.

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