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landschaftsplan nr. 3 - castroper hügelland - Kreis Recklinghausen

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ENTWICKLUNGSZIELE Seite 24<br />

DARSTELLUNG DER<br />

ENTWICKLUNGSZIELE<br />

2.1 Trabergestüt Bladenhorst<br />

Entwicklungsziel I.I<br />

”Erhaltung”<br />

- Erhalt der Landschaftsstruktur in<br />

ihrer Ausprägung als land- und<br />

forstwirtschaftlich genutzter Freiraum;<br />

- Sicherung und Erhalt der ökologisch<br />

wertvollen Bereiche;<br />

- Eingrünung der das Landschaftsbild<br />

störenden Linienelemente und Bauwerke;<br />

- Ökologische Verbesserung der<br />

Fließgewässer;<br />

- Sicherung der eingeschränkten Nutzung<br />

für die Naherholung.<br />

ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE ZU DEN<br />

ENTWICKLUNGSZIELEN<br />

Siehe auch generelle Zielbeschreibung<br />

Der Bereich des Entwicklungsraumes befand sich in den letzten Jahren<br />

im Umbruch. Das Gebiet, das nur als ebene gegliederte Acker- und<br />

Waldlandschaft mit ökologisch hochwertige Feuchtwaldflächen in Erscheinung<br />

getreten war, ist nun durch die Nutzung als Trabergestüt mit<br />

einer Übungsbahn verändert. Die sich an den Kanal im Norden anlehnenden<br />

seltenen, feuchten Eichen-Birkenwälder, die sich auch nach<br />

Norden und Westen weiter über diesen Entwicklungsraum hinaus ausdehnen,<br />

verdienen einen besonderen Schutz. Sie sollten auf keinen Fall<br />

dräniert oder durchschnitten werden. Auch das Feuchtgebiet mit anschließender<br />

Brache, das sich auf Herner Gebiet weiter fortsetzt, ist<br />

nicht zu entwässern oder in irgendeiner Weise zu beeinträchtigen. Die<br />

intensive Nutzung des Gebietes mit ihrer Sperrung entwertet dieses Areal<br />

für die Naherholung. Es ist aber darauf zu achten, daß die Gehwege<br />

im Bereich des Rhein-Herne-Kanals und die Zuwegung in Richtung<br />

Herne Erholungssuchenden weiter zur Verfügung stehen.

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