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landschaftsplan nr. 3 - castroper hügelland - Kreis Recklinghausen

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GESCHÜTZTE LANDSCHAFTSBESTANDTEILE Seite 151<br />

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

Nr. 6<br />

Feuchtgebiet am Südwestrand der Ackerlage<br />

Holthoff an der Stadtgrenze von<br />

Castrop-Rauxel und Dortmund<br />

Größe ca. 0,76 ha<br />

Schutzzweck<br />

Die Festsetzung erfolgt gem. § 23 a) und b)<br />

LG<br />

1. zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit<br />

des Naturhaushaltes;<br />

2. zur Belebung, Gliederung oder Pflege<br />

des Orts- und Landschaftsbildes.<br />

Verbote<br />

Es gelten die allgemeinen Verbote gem. Ziffer<br />

C.1.4.1.<br />

ERLÄUTERUNGEN<br />

Es handelt sich um ein kleineres, durch Senkung entstandenes Feuchtgebiet<br />

mit viel Totholz. Der umgebende Wald aus alten Eichen und<br />

Buchen besitzt eine gut ausgebildete Farnkrautschicht. Das Gebiet ist<br />

von Bedeutung für an Gewässer gebundene Tier- und Pflanzenarten.<br />

Maßstab ca. 1:10.000

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