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landschaftsplan nr. 3 - castroper hügelland - Kreis Recklinghausen

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LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIETE Seite 93<br />

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ERLÄUTERUNGEN<br />

C.1.2.2 Besondere Festsetzungen für die<br />

einzelnen Landschaftsschutzgebiete<br />

Landschaftsschutzgebiet Nr.1<br />

"Habinghorst"<br />

Größe ca. 25,27 ha<br />

Der Bereich wird im Norden durch ein Gewerbegebiet,<br />

im Osten durch die Wartburgstraße,<br />

im Süden durch die Rütgerswerke und<br />

im Westen durch die Kanalstraße begrenzt.<br />

Die Ausweisung des Bereichs als Landschaftsschutzgebiet (Entwicklungsraum<br />

1.1 : Erhaltung) soll die bestehenden positiven Funktionen<br />

für den Naturhaushalt, das Landschaftsbild und die Erholung sichern.<br />

Dieser Freiraumbereich, der von besiedelten und industriell genutzten<br />

Stadtteilen umgeben ist, erfüllt wichtige Trenn- und Ausgleichsfunktionen.<br />

Das Areal ist im Vergleich zu den das Gebiet begrenzenden Flächen<br />

naturnah, unversiegelt und reich gegliedert. Grundwasserneubildung,<br />

Schadstoffausfilterung und Frischluftentstehung sind wichtige<br />

Aufgaben, die der Raum erfüllt. Die Waldbereiche, wenn auch stark<br />

belastet, und feuchte Niederungen sind wichtige Rückzugsräume für die<br />

Fauna und Flora des Bereichs.<br />

Speziell der Waldbereich spielt darüber hinaus eine wichtige Rolle für<br />

die stadtnahe Erholung von Habinghorst.<br />

Maßstab ca. 1:10.000

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