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landschaftsplan nr. 3 - castroper hügelland - Kreis Recklinghausen

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NATURSCHUTZGEBIETE Seite 71<br />

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ERLÄUTERUNGEN<br />

Schutzzweck<br />

Die Festsetzung erfolgt gem. § 20 a) LG<br />

1. zur Erhaltung und Wiederherstellung<br />

von Lebensgemeinschaften<br />

oder Lebensstätten bestimmter<br />

wildlebender Pflanzen und wildlebender<br />

Tierarten.<br />

Als Lebensstätten gelten hier insbesondere<br />

- die reich strukturierten Feuchtbereiche<br />

mit ihren für diesen Lebensraum<br />

typischen, seltenen Pflanzen- und<br />

Tiergemeinschaften;<br />

2. wegen der Seltenheit und besonderen<br />

Eigenart oder der Fläche<br />

hier insbesondere<br />

- die Röhricht- und Großseggengesellschaft<br />

(Phragmitetalia) mit verschiedenen<br />

Carexarten, davon eine<br />

in der Roten Liste aufgeführten Art<br />

(Carex riparia, A.3.).<br />

Gebote und Verbote<br />

Es gelten die unter Ziffer C.1.1.1. aufgeführten<br />

allgemeinen Ge- und Verbote.<br />

Weitere Festsetzungen für die Fläche im Landschaftsplan:<br />

Pflegemaßnahme gem. Ziffer C.4.1.7. Nr. 1<br />

- der Gehölzaufwuchs (überwiegend Weide) ist regelmäßig zu entfernen<br />

um die zunehmende Verbuschung zu verhindern. Vorhandene<br />

Eichen bleiben von der Maßnahme ausgeschlossen.

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