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landschaftsplan nr. 3 - castroper hügelland - Kreis Recklinghausen

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EINLEITUNG Seite 7<br />

A.5. Aufstellungs- und Verfahrensablauf<br />

Für das Gebiet des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong> sind aufgrund des <strong>Kreis</strong>tagsbeschlusses vom 09.03.1978 11<br />

Landschaftspläne vorgesehen. Mit der Bearbeitung aller Entwürfe wurde der Kommunalverband Ruhrgebiet<br />

beauftragt. Für jeden einzelnen Plan wurde zur gegebenen Zeit ein gesonderter Aufstellungsbeschluß gefaßt.<br />

Am 16.03.1979 beschloß der <strong>Kreis</strong>tag die Aufstellung des Landschaftsplanes Nr. 3 "Castroper Hügelland".<br />

In der Zeit vom 20.01.1986 bis zum 31.01.1986 fand die vorgezogene Beteiligung der Bürger an der Planung<br />

statt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist mit Schreiben vom 10.09.1986 durchgeführt worden.<br />

LANDSCHAFTSPLAN<br />

NR. 3 - CASTROPER HÜGELLAND-<br />

KREIS RECKLINGHAUSEN<br />

Nach §§ 16-28 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz)<br />

in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.1980 (GV. NW. S. 734), zuletzt geändert durch Gesetz vom<br />

15.08.1994 (GV. NW. S. 709).<br />

Hergestellt durch den <strong>Kreis</strong> <strong>Recklinghausen</strong>.<br />

Maßstab 1 : 10.000<br />

Dieser Landschaftsplan gilt nach § 16 Abs. 1 Landschaftsgesetz<br />

NW nur für Flächen außerhalb der im Zusammenhang<br />

bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne,<br />

sofern nicht Flächen für die Land- und<br />

Forstwirtschaft und Grünflächen festgesetzt sind. Soweit in<br />

diesem Landschaftsplan Flächen als ”im Zusammenhang<br />

bebaute Ortsteile” ausgespart worden sind, liegt hierin jedoch<br />

keine Entscheidung baurechtlicher Art. Ob die Flächen<br />

tatsächlich unter § 34 Baugesetzbuch fallen, ist in den<br />

hierfür geltenden Verfahren nach den baurechtlichen Vorschriften<br />

zu klären.<br />

Für die Erarbeitung des Planentwurfs:<br />

<strong>Recklinghausen</strong>, den 10.01.1997 Essen, den 07.01.1997<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Recklinghausen</strong> Kommunalverband<br />

Ruhrgebiet<br />

Der Oberkreisdirektor Der Verbandsdirektor<br />

I.A.<br />

gez. Noetzlin gez. Dr. Geissler<br />

Siegel Siegel<br />

Bestandteil dieses Landschaftsplanes sind die Entwicklungskarte,<br />

die Festsetzungskarte, die textlichen Darstellungen und Festsetzungen<br />

und der Erläuterungsbericht sowie die Anlage - Flurkartenwerk<br />

-, bestehend aus 92 Einzelkarten.<br />

<strong>Recklinghausen</strong>, den 10.01.1997 Der Oberkreisdirektor<br />

Siegel gez. Noetzlin<br />

Der Ausschuß für Landschaftsplanung, Umweltfragen und Bauangelegenheiten<br />

des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong> hat am 08.09.1995<br />

die öffentliche Auslegung beschlossen.<br />

<strong>Recklinghausen</strong>, den 13.08.1998<br />

Mitglied des Ausschusses für<br />

Landschaftsplanung , Umweltfragen<br />

und Bauangelegenheiten<br />

Schriftführer<br />

gez. Hückelkamp Siegel gez. Ehlert

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