landschaftsplan nr. 3 - castroper hügelland - Kreis Recklinghausen
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LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIETE Seite 121<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ERLÄUTERUNGEN<br />
Schutzzweck<br />
Die Festsetzung erfolgt gem. § 21 a), b) und<br />
c) LG<br />
1. zur Erhaltung und Wiederherstellung<br />
der Leistungsfähigkeit des<br />
Naturhaushaltes;<br />
die leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />
wird in diesem Gebiet im<br />
wesentlichen bestimmt durch:<br />
- die naturnahen Waldbereiche;<br />
2. wegen der Vielfalt, Eigenart und<br />
Schönheit des Landschaftsbildes;<br />
3. wegen der besonderen Bedeutung<br />
für die Erholung<br />
Ge- und Verbote<br />
Es gelten die allgemeinen Ge- und Verbote<br />
gem. Ziffer C.1.2.1.<br />
Die Auflistung der verschiedenen im Raum vorkommenden Landschaftselemente<br />
zeigt, daß der Naturhaushalt und seine Leistungsfähigkeit<br />
über das Vorkommen von Einzelkomponenten beschrieben wird,<br />
die in ihrer Vielzahl, Ausprägung, Zuordnung und Zusammenwirkung<br />
den Naturhaushalt eines Raumes - das Ökosystem einer Wald-, Agraroder<br />
Stadtlandschaft - bestimmen. So ist eine Feldhecke, ein Baum oder<br />
ein Ackersaum im Einzelfall zwar austauschbar (variabel), aber für den<br />
Erhalt und die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Gesamtsystems<br />
des Naturhaushaltes in der Summe aller Komponenten nicht<br />
verzichtbar. Dieser Maßgabe des Schutzes einer Landschaft und seiner<br />
Wechselbeziehungen zum Erhalt und zur Wiederherstellung stabiler erneuerungsfähiger<br />
Stoffkreisläufe des Naturhaushaltes trägt die Ausweisung<br />
des Landschaftsschutzgebietes Rechnung.<br />
Das Landschaftsbild ist ein umfassendes Spiegelbild der Landeskultur.<br />
Wesentliches Schutzziel ist bei der Schutzausweisung nicht der Schutz<br />
von Einzelbestandteilen, sondern das Charakteristische des Raumes zu<br />
erhalten. Dazu gehört die Nutzungsstruktur und Gliederung der Waldflächen<br />
dieses Raumes.<br />
Neben seiner Bedeutung als Lebensraum für Tiere und Pflanzen ist dieser<br />
Freiraum und Grünzug wichtiger Bereich für die Naherholung. Seine<br />
Siedlungsnähe und Erreichbarkeit spielen dabei eine wichtige Rolle.