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landschaftsplan nr. 3 - castroper hügelland - Kreis Recklinghausen

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GESCHÜTZTE LANDSCHAFTSBESTANDTEILE Seite 148<br />

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

Nr. 4<br />

Bachbegleitende Ufergehölze, angrenzende<br />

Heckenabschnitte und Bewuchs der östlich<br />

verlaufenden Geländekante in der Ackerlage<br />

im Kirchfeld.<br />

Größe ca. 0,56 ha<br />

Schutzzweck<br />

Die Festsetzung erfolgt gem. § 23 a) und b)<br />

LG<br />

1. zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit<br />

des Naturhaushaltes,<br />

insbesondere wegen<br />

- der Bedeutung als Deckung und<br />

Brutplatz für Vögel und Heckenbewohner<br />

innerhalb der Feldflur;<br />

2. zur Belebung, Gliederung oder Pflege<br />

des Orts- und Landschaftsbildes.<br />

Verbote<br />

Es gelten die allgemeinen Verbote gem. Ziffer<br />

C.1.4.1.<br />

Gebote<br />

Es gelten die allgemeinen Gebote gem. Ziffer<br />

C.1.4.1.<br />

ERLÄUTERUNGEN<br />

Die bachbegleitende Vegetation setzt sich aus Ufergehölz und arte<strong>nr</strong>eicher<br />

Hochstaudenflur zusammen. Bei den östlich und westlich angrenzenden<br />

Gehölzabschnitten handelt es sich um ebenerdige Hecken, die<br />

z.T. mit Überhältern durchsetzt sind.<br />

Maßstab ca. 1:10.000

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