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Der Archivar, Heft 4, Nov. 2005 - Archive in Nordrhein-Westfalen

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gruppen unterbleiben, weil es den Staaten freisteht, <strong>in</strong>nerhalb<br />

der vorgegebenen Kategorien diejenigen ihrer Güter,<br />

die <strong>in</strong> den Genuss des Schutzes kommen sollten, selbst zu<br />

bestimmen. Es ist kaum vorstellbar, dass e<strong>in</strong> anderer Staat<br />

e<strong>in</strong>e solche Unterschutzstellung e<strong>in</strong>es „Archivs“ mit dem<br />

Argument angreift, das solcherart nom<strong>in</strong>ierte Objekt falle<br />

nicht unter den Begriff der „archives“ im S<strong>in</strong>ne des jeweiligen<br />

Textes. Aus dem Gesamtzusammenhang aller<br />

erwähnten Texte, <strong>in</strong> denen die <strong>Archive</strong> nur e<strong>in</strong>e Untergruppe<br />

von Kulturgut darstellen, ergibt sich demnach,<br />

dass hier nur <strong>Archive</strong> im S<strong>in</strong>ne historischer Dokumente,<br />

nicht aber die laufenden Akten und sonstigen Unterlagen<br />

etwa der staatlichen Verwaltungsdienststellen geme<strong>in</strong>t<br />

s<strong>in</strong>d.<br />

<strong>Archive</strong> als Kulturgut im Recht der Europäischen<br />

Geme<strong>in</strong>schaften<br />

Die Verordnung des Rates Nr. 3911/92 vom 9. Dezember<br />

1992 über die Ausfuhr von Kulturgütern 12 unterwirft die<br />

Ausfuhr von „Kulturgut“ nach außerhalb des geme<strong>in</strong>samen<br />

Zollgebiets dem Erfordernis e<strong>in</strong>er Ausfuhrgenehmigung.<br />

Die Richtl<strong>in</strong>ie 93/7/EWG des Rates vom 15. März<br />

1993 über die Rückgabe von unrechtmäßig aus dem<br />

Hoheitsgebiet e<strong>in</strong>es Mitgliedstaates verbrachten Kulturgütern<br />

13 soll e<strong>in</strong>en Mechanismus etablieren, unter dem die<br />

Mitgliedstaaten bei der Rückführung unrechtmäßig ausgeführter<br />

Kulturgüter zusammenarbeiten können. Beide<br />

Instrumente knüpfen an Art. 36 des EWG-Vertrages an,<br />

nach dem Maßnahmen der Mitgliedstaaten zum Schutz<br />

des nationalen Kulturguts von künstlerischem, geschichtlichem<br />

oder archäologischen Wert dem P<strong>in</strong>zip des freien<br />

Warenverkehrs, wie ihn der EWG-Vertrag vorsieht, nicht<br />

entgegenstehen.<br />

Welche Kulturgüter unter den Anwendungsbereich fallen,<br />

ist Anhängen zu entnehmen, die <strong>in</strong> jeweils <strong>in</strong>sgesamt<br />

14 Kategorien Objektgruppen auflisten, wobei bei e<strong>in</strong>igen<br />

Kategorien zusätzlich das Alter, u. U. auch <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung<br />

mit e<strong>in</strong>em bestimmten materiellen M<strong>in</strong>destwert <strong>in</strong> ECU,<br />

maßgebend ist. Unter die Verordnung fallen gemäß Art. 1<br />

i. V. m. Ziff. A.11 des Anhangs „<strong>Archive</strong> aller Art, mit<br />

Archivalien, die älter s<strong>in</strong>d als 50 Jahre“; zusammen mit<br />

archäologischen Objekten, Handschriften und Manuskripten<br />

s<strong>in</strong>d sie allerd<strong>in</strong>gs von der M<strong>in</strong>destwert-Regelung<br />

ausgenommen. Die Rückgabe-Richtl<strong>in</strong>ie erstreckt<br />

sich nach der Def<strong>in</strong>tion <strong>in</strong> Art. 1 auf Kulturgut, welches im<br />

S<strong>in</strong>ne des Art. 36 EWGV als „nationales Kulturgut von<br />

künstlerischem, geschichtlichem oder archäologischem<br />

Wert“ e<strong>in</strong>gestuft wurde und das e<strong>in</strong>er der im Anhang<br />

genannten Kategorien entstammt (darunter wie <strong>in</strong> der<br />

Verordnung von 1992 „<strong>Archive</strong> aller Art, mit Archivalien,<br />

die älter s<strong>in</strong>d als 50 Jahre, auf allen Trägern“ ohne Angabe<br />

e<strong>in</strong>es M<strong>in</strong>destwerts) oder das – wenn letzteres nicht der<br />

Fall ist – „zu öffentlichen Sammlungen gehört, die im<br />

Bestandsverzeichnis von (...) <strong>Archive</strong>n (...) aufgeführt<br />

s<strong>in</strong>d.“<br />

12 ABl. L 395 von 31. 12. 1992, S. 1 ff.<br />

13 ABl. L 74 vom 27. 3. 1993, S. 74 ff.<br />

258<br />

<strong>Archive</strong> im UNIDROIT-Übere<strong>in</strong>kommen über gestohlene<br />

oder rechtswidrig ausgeführte Kulturgüter<br />

Das UNIDROIT-Übere<strong>in</strong>kommen über gestohlene oder<br />

rechtswidrig ausgeführte Kulturgüter vom 24. Juni 1995 14<br />

soll Staaten, öffentlichen Institutionen und Privaten e<strong>in</strong><br />

Instrument zur Verfügung stellen, das ihnen unter<br />

bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, ihre abhanden<br />

gekommenen oder unerlaubt ausgeführten Kulturgüter<br />

zurück zu erlangen. Es f<strong>in</strong>det nach se<strong>in</strong>em Art. 1 Anwendung<br />

auf Ansprüche <strong>in</strong>ternationaler Art betreffend die<br />

Rückgabe gestohlener Kulturgüter und die Rückführung<br />

rechtswidrig aus e<strong>in</strong>em Vertragsstaat ausgeführter Kulturgüter.<br />

Nur besonders wichtiges Kulturgut – <strong>in</strong> der Legaldef<strong>in</strong>ition<br />

des Art. 2 e<strong>in</strong> „aus religiösen oder weltlichen<br />

Gründen für Archäologie, Vorgeschichte, Geschichte, Literatur,<br />

Kunst oder Wissenschaft bedeutungsvolles Gut“,<br />

welches e<strong>in</strong>er der <strong>in</strong> der Anlage zu dem Übere<strong>in</strong>kommen<br />

aufgeführten Kategorien angehört – fällt <strong>in</strong> den Anwendungsbereich<br />

des Übere<strong>in</strong>kommens. Zu den <strong>in</strong> der Anlage<br />

genannten Objekten zählen neben „Dokumenten (...) von<br />

besonderem Interesse (historisch, künstlerisch, wissenschaftlich,<br />

literarisch usw.), e<strong>in</strong>zeln oder <strong>in</strong> Sammlungen“<br />

auch „<strong>Archive</strong> e<strong>in</strong>schließlich Phono-, Foto- und Filmarchive“<br />

(Buchst. j). Die Rückführung rechtswidrig ausgeführter<br />

Dokumente, <strong>Archive</strong> oder sonstigen Kulturguts kann<br />

angeordnet werden, wenn der ersuchende Staat nachweist,<br />

dass die Entfernung dieser Objekte aus se<strong>in</strong>em<br />

Hoheitsgebiet u. a. das Interesse an der „Erhaltung von<br />

Informationen, z. B. wissenschaftlicher oder historischer<br />

Art“ wesentlich bee<strong>in</strong>trächtigt oder dass das Gut für ihn<br />

„von wesentlicher kultureller Bedeutung“ ist. Dieser<br />

Zusammenhang macht deutlich, dass hier ebenfalls nur<br />

historisch-wissenschaftliche <strong>Archive</strong> und auch nur solche<br />

geme<strong>in</strong>t s<strong>in</strong>d, deren Abhandenkommen für die Vertragsstaaten<br />

von gewisser Bedeutung s<strong>in</strong>d.<br />

Justizielle Zusammenarbeit bei Straftaten gegen Kulturgüter<br />

im Europarat<br />

Hauptzweck der – bislang nicht <strong>in</strong> Kraft getretenen – European<br />

Convention on Offences Relat<strong>in</strong>g to Cultural Property<br />

vom 23. Juni 1985 15 sollte die E<strong>in</strong>führung strafrechtlicher<br />

Sanktionen bei bestimmten Straftaten gegen das<br />

geme<strong>in</strong>same kulturelle Erbe Europas sowie von Verfahren<br />

für die Restitution von Kulturgut se<strong>in</strong>, welches im Rahmen<br />

der Begehung e<strong>in</strong>er solchen Straftat das Gebiet der<br />

Vertragsparteien verlassen hat. Die im Anhang des Übere<strong>in</strong>kommens<br />

als Schutzgüter genannten Objekte („cultural<br />

property“) s<strong>in</strong>d – offenbar auch im H<strong>in</strong>blick auf die<br />

gerade im strafrechtlichen Bereich gebotene Bestimmtheit<br />

– <strong>in</strong> nicht weniger als 28 Kategorien und damit ausführlicher<br />

als <strong>in</strong> dem UNIDROIT-Übere<strong>in</strong>kommen umschrieben.<br />

Darunter bef<strong>in</strong>den sich auch „archives, <strong>in</strong>clud<strong>in</strong>g<br />

textual records, maps and other cartographic materials,<br />

14 Deutscher Text <strong>in</strong>: Gerte Reichelt (Hrsg.), Neues Recht zum Schutz von<br />

Kulturgut, Wien 1997, S. 163–174; engl. Text <strong>in</strong>: Int. Journal of Cultural Property<br />

5 (1996), S. 155–165.<br />

15 European Treaty Series No. 119.<br />

<strong>Der</strong> <strong>Archivar</strong>, Jg. 58, <strong>2005</strong>, H. 4

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