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Tourismus in Thüringen - Susanne Hennig

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Drucksache 5/2790<br />

Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />

Landkreis/<br />

Kreisfreie Stadt<br />

Anzahl der bewilligten<br />

Anträge<br />

Begründung, falls ke<strong>in</strong>e Angaben durch die Befragten gemacht<br />

werden<br />

Die Zuschüsse erfolgen projektbezogen auf die Anzahl<br />

der teilnehmenden K<strong>in</strong>der und Jugendlichen aus dem LK<br />

und können vom Maßnahmeträger gestaffelt an die TN je<br />

Schmalkaldennach<br />

Bedürftigkeit weitergeleitet werden. Die Zuschüsse<br />

Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen<br />

des LK dienen <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie e<strong>in</strong>er Reduzierung der Teilnehmerbeträge.<br />

Die E<strong>in</strong>schätzung der Bedürftigkeit obliegt<br />

dem Maßnahmeträger.<br />

Der LK bezuschusst im Rahmen se<strong>in</strong>er Aufgaben im S<strong>in</strong>ne<br />

des § 11 Abs. 1 <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit Abs. 3 Ziffer 5 SGB<br />

VIII Maßnahmen der K<strong>in</strong>der- und Jugenderholung. Intention<br />

Sömmerda 11 10 9<br />

der im LK e<strong>in</strong>schlägigen Förderrichtl<strong>in</strong>ie ist die Schaf-<br />

fung wohnortnaher, kostengünstiger Angebote, die pädagogisch<br />

begleitet werden. Insofern sollen Träger angeregt<br />

werden, solche Angebote zu e<strong>in</strong>em Preis zu schaffen, den<br />

sich auch "bedürftige" Familien leisten können.<br />

Sonneberg<br />

Die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe veranstalten<br />

Ferienfreizeiten für die K<strong>in</strong>der und Jugendlichen<br />

des LK. Diese werden über die Kreisförderrichtl<strong>in</strong>ie bezuschusst.<br />

Suhl 30 27 34<br />

Unstrut-Ha<strong>in</strong>ich<br />

Im Haushalt standen ke<strong>in</strong>e entsprechenden Mittel zur<br />

Verfügung.<br />

Wartburgkreis 56 32 42<br />

Weimar-Land k. A. k. A. k. A.<br />

Weimar-Stadt 44 46 37<br />

Quelle: TMSFG<br />

75. Welche Kreise und kreisfreien Städte gewähren ke<strong>in</strong>e Zuschüsse und wor<strong>in</strong> liegen die Gründe dafür<br />

(bitte E<strong>in</strong>zelaufstellung der Kreise mit entsprechender Begründung)?<br />

Siehe Übersicht zu Frage 74<br />

76. Wie viele K<strong>in</strong>der und Jugendliche konnten nach Kenntnis der Landesregierung <strong>in</strong> den Jahren 2008,<br />

2009 und 2010 aus f<strong>in</strong>anziellen Gründen ke<strong>in</strong>e Ferien- bzw. Urlaubsreise unternehmen?<br />

Der Landesregierung liegen dazu ke<strong>in</strong>e Angaben vor.<br />

77. Welche Probleme gibt es nach Kenntnis der Landesregierung für diese K<strong>in</strong>der und Jugendlichen<br />

bezüglich der Teilnahme an Klassenfahrten?<br />

Siehe Antwort zu Frage 76<br />

78. Wer waren die Träger der jeweiligen Maßnahmen des K<strong>in</strong>der- und Jugendtourismus? Wurden die<br />

Träger der Maßnahmen h<strong>in</strong>sichtlich ihrer entsprechenden Qualifikation und Fachkompetenz überprüft<br />

(bitte E<strong>in</strong>zelaufstellung der Maßnahmen pro Träger)?<br />

Die Träger der jeweiligen Maßnahmen s<strong>in</strong>d aus der Anlage ersichtlich.<br />

Die gewünschte E<strong>in</strong>zelaufstellung der Maßnahmen pro Träger kann auf Grund des Umfangs nicht<br />

geleistet werden. Es handelt sich folgend um Träger der K<strong>in</strong>der- und Jugenderholung gemäß § 11<br />

Abs. 3 Nr. 5 SGB VIII und nicht um Träger des K<strong>in</strong>der- und Jugendtourismus. Anerkannte freie Träger<br />

der Jugendhilfe und die öffentlichen Träger der Jugendhilfe besitzen die entsprechende Qualifikation<br />

und Fachkompetenz. Sonstige Anbieter werden im Rahmen möglicher Förderung auf ihre<br />

Eignung geprüft.<br />

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