Tourismus in Thüringen - Susanne Hennig
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Drucksache 5/2790<br />
Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />
Landkreis/<br />
Kreisfreie Stadt<br />
Anzahl der bewilligten<br />
Anträge<br />
Begründung, falls ke<strong>in</strong>e Angaben durch die Befragten gemacht<br />
werden<br />
Die Zuschüsse erfolgen projektbezogen auf die Anzahl<br />
der teilnehmenden K<strong>in</strong>der und Jugendlichen aus dem LK<br />
und können vom Maßnahmeträger gestaffelt an die TN je<br />
Schmalkaldennach<br />
Bedürftigkeit weitergeleitet werden. Die Zuschüsse<br />
Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen<br />
des LK dienen <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie e<strong>in</strong>er Reduzierung der Teilnehmerbeträge.<br />
Die E<strong>in</strong>schätzung der Bedürftigkeit obliegt<br />
dem Maßnahmeträger.<br />
Der LK bezuschusst im Rahmen se<strong>in</strong>er Aufgaben im S<strong>in</strong>ne<br />
des § 11 Abs. 1 <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit Abs. 3 Ziffer 5 SGB<br />
VIII Maßnahmen der K<strong>in</strong>der- und Jugenderholung. Intention<br />
Sömmerda 11 10 9<br />
der im LK e<strong>in</strong>schlägigen Förderrichtl<strong>in</strong>ie ist die Schaf-<br />
fung wohnortnaher, kostengünstiger Angebote, die pädagogisch<br />
begleitet werden. Insofern sollen Träger angeregt<br />
werden, solche Angebote zu e<strong>in</strong>em Preis zu schaffen, den<br />
sich auch "bedürftige" Familien leisten können.<br />
Sonneberg<br />
Die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe veranstalten<br />
Ferienfreizeiten für die K<strong>in</strong>der und Jugendlichen<br />
des LK. Diese werden über die Kreisförderrichtl<strong>in</strong>ie bezuschusst.<br />
Suhl 30 27 34<br />
Unstrut-Ha<strong>in</strong>ich<br />
Im Haushalt standen ke<strong>in</strong>e entsprechenden Mittel zur<br />
Verfügung.<br />
Wartburgkreis 56 32 42<br />
Weimar-Land k. A. k. A. k. A.<br />
Weimar-Stadt 44 46 37<br />
Quelle: TMSFG<br />
75. Welche Kreise und kreisfreien Städte gewähren ke<strong>in</strong>e Zuschüsse und wor<strong>in</strong> liegen die Gründe dafür<br />
(bitte E<strong>in</strong>zelaufstellung der Kreise mit entsprechender Begründung)?<br />
Siehe Übersicht zu Frage 74<br />
76. Wie viele K<strong>in</strong>der und Jugendliche konnten nach Kenntnis der Landesregierung <strong>in</strong> den Jahren 2008,<br />
2009 und 2010 aus f<strong>in</strong>anziellen Gründen ke<strong>in</strong>e Ferien- bzw. Urlaubsreise unternehmen?<br />
Der Landesregierung liegen dazu ke<strong>in</strong>e Angaben vor.<br />
77. Welche Probleme gibt es nach Kenntnis der Landesregierung für diese K<strong>in</strong>der und Jugendlichen<br />
bezüglich der Teilnahme an Klassenfahrten?<br />
Siehe Antwort zu Frage 76<br />
78. Wer waren die Träger der jeweiligen Maßnahmen des K<strong>in</strong>der- und Jugendtourismus? Wurden die<br />
Träger der Maßnahmen h<strong>in</strong>sichtlich ihrer entsprechenden Qualifikation und Fachkompetenz überprüft<br />
(bitte E<strong>in</strong>zelaufstellung der Maßnahmen pro Träger)?<br />
Die Träger der jeweiligen Maßnahmen s<strong>in</strong>d aus der Anlage ersichtlich.<br />
Die gewünschte E<strong>in</strong>zelaufstellung der Maßnahmen pro Träger kann auf Grund des Umfangs nicht<br />
geleistet werden. Es handelt sich folgend um Träger der K<strong>in</strong>der- und Jugenderholung gemäß § 11<br />
Abs. 3 Nr. 5 SGB VIII und nicht um Träger des K<strong>in</strong>der- und Jugendtourismus. Anerkannte freie Träger<br />
der Jugendhilfe und die öffentlichen Träger der Jugendhilfe besitzen die entsprechende Qualifikation<br />
und Fachkompetenz. Sonstige Anbieter werden im Rahmen möglicher Förderung auf ihre<br />
Eignung geprüft.<br />
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