grüner frauenbericht 2015
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<strong>frauenbericht</strong> <strong>2015</strong><br />
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terbildung konfrontiert. Das sind nur einige Gründe<br />
dafür, dass Frauen aufgrund der Doppel- und Dreifachbelastung<br />
mit einem früheren Regelpensionsalter<br />
rechnen konnten.<br />
Im Vorfeld des oben angeführten Bundesverfassungsgesetzes<br />
wurde von den Frauenpolitikerinnen<br />
im Jahr 1992 ein begleitendes Gleichstellungspaket<br />
beschlossen. Darin enthalten sind die notwendigen<br />
Bedingungen zur Erreichung der Gleichstellung,<br />
unter denen sich die Frauen vorstellen konnten, das<br />
Frauenpensionsalters ab 2024 schrittweise anzuheben.<br />
Die Grünen sprechen sich wie alle Frauenorganisationen<br />
deshalb für die stufenweise Anpassung<br />
und nicht eine vorzeitige Anpassung aus.<br />
Die meisten Frauen können derzeit um fünf Jahre<br />
früher in Pension gehen als Männer. In der öffentlichen<br />
Debatte wird dies als ungerecht dargestellt<br />
und die Anhebung des Pensionsantrittsalters von<br />
Frauen als Einsparungsmöglichkeit im Pensionssystem<br />
dargestellt. Die Ungerechtigkeit bestünde,<br />
so Kritiker, darin, dass Frauen zumindest fünf Jahre<br />
länger eine Pension erhielten als Männer und somit<br />
dem System wesentlich höhere Kosten entstünden<br />
als durch Männer.<br />
Beide Argumente sind sachlich falsch, denn<br />
> Frauenpensionen sind deutlich niedriger als<br />
Männerpensionen.<br />
> Sie kommen daher dem Bundesbudget trotz<br />
früheren Pensionsantritts und höherer Lebenserwartung<br />
deutlich billiger als Männer.<br />
> Das tatsächliche Antrittsalter von Frauen in der<br />
Alterspension liegt mit 59,3 Jahren wesentlich<br />
näher beim gesetzlichen Pensionsantrittsalter<br />
von 60 Jahren als bei Männern (62,8/65).<br />
und beginnt mit Halbjahresschritten im Jahr 2024.<br />
Im Jahr 2033 werden Frauen und Männer ein gleiches<br />
Pensionsantrittsalter haben. Diese Anhebung<br />
ist formal an eine Verbesserung beim Erwerbszugang<br />
und der Einkommenshöhe gebunden (vor<br />
allem bei der Einkommenshöhe hat sich allerdings<br />
seit dem Beschluss dieser Regelung 1992 fast nichts<br />
getan – Stichwort Gender Gap).<br />
Eine Vorziehung dieser Anhebung ist aus verfassungsrechtlichen<br />
Gründen allerfrühestens mit dem<br />
Jahr 2018 möglich. Eine frühere Anhebung ist aber<br />
auch ökonomisch kontraproduktiv. Zum Beispiel<br />
geht knapp ein Drittel aller Frauen (32,3%) nicht<br />
aus der Erwerbstätigkeit in Pension, sondern aus<br />
der Arbeitslosigkeit oder dem Krankengeldbezug.<br />
Ein späterer Pensionsantritt verwandelt also nur<br />
Einsparungen im Pensionssystem in Mehrausgaben<br />
in der Arbeitslosenversicherung oder der Krankenversicherung.<br />
Die Grünen sind für die Beibehaltung des bereits<br />
im Jahr 1992 beschlossenen „Bundesverfassungsgesetzes<br />
über unterschiedliche Altersgrenzen von<br />
männlichen und weiblichen Sozialversicherten“<br />
(BGBl. 1992/832), in dem die Anhebung des Frauenpensionsalters<br />
ab 2024 um ein 1/2 Jahr pro Jahr<br />
festgeschrieben ist. Es bedarf aber noch erheblicher<br />
Schritte, um Fraueneinkommen, aber auch die Beschäftigungszeiten<br />
(Beitragszeiten) deutlich zu erhöhen,<br />
weil andernfalls auch die Anhebung ab 2024<br />
zu ungewünschten Effekten führt. Darüber hinaus<br />
müssen jene noch existierenden Bestimmungen in<br />
Gesetzen, Dienstordnungen, Kollektivverträgen und<br />
Betriebsvereinbarungen, die Frauen dazu zwingen,<br />
mit Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters in<br />
Pension zu gehen, gesetzlich als sittenwidrig deklariert<br />
werden.<br />
Die Anhebung des gesetzlichen Frauenpensionsalters<br />
auf 65 Jahre ist bereits gesetzlich vorgesehen