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grüner frauenbericht 2015

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<strong>frauenbericht</strong> <strong>2015</strong><br />

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terbildung konfrontiert. Das sind nur einige Gründe<br />

dafür, dass Frauen aufgrund der Doppel- und Dreifachbelastung<br />

mit einem früheren Regelpensionsalter<br />

rechnen konnten.<br />

Im Vorfeld des oben angeführten Bundesverfassungsgesetzes<br />

wurde von den Frauenpolitikerinnen<br />

im Jahr 1992 ein begleitendes Gleichstellungspaket<br />

beschlossen. Darin enthalten sind die notwendigen<br />

Bedingungen zur Erreichung der Gleichstellung,<br />

unter denen sich die Frauen vorstellen konnten, das<br />

Frauenpensionsalters ab 2024 schrittweise anzuheben.<br />

Die Grünen sprechen sich wie alle Frauenorganisationen<br />

deshalb für die stufenweise Anpassung<br />

und nicht eine vorzeitige Anpassung aus.<br />

Die meisten Frauen können derzeit um fünf Jahre<br />

früher in Pension gehen als Männer. In der öffentlichen<br />

Debatte wird dies als ungerecht dargestellt<br />

und die Anhebung des Pensionsantrittsalters von<br />

Frauen als Einsparungsmöglichkeit im Pensionssystem<br />

dargestellt. Die Ungerechtigkeit bestünde,<br />

so Kritiker, darin, dass Frauen zumindest fünf Jahre<br />

länger eine Pension erhielten als Männer und somit<br />

dem System wesentlich höhere Kosten entstünden<br />

als durch Männer.<br />

Beide Argumente sind sachlich falsch, denn<br />

> Frauenpensionen sind deutlich niedriger als<br />

Männerpensionen.<br />

> Sie kommen daher dem Bundesbudget trotz<br />

früheren Pensionsantritts und höherer Lebenserwartung<br />

deutlich billiger als Männer.<br />

> Das tatsächliche Antrittsalter von Frauen in der<br />

Alterspension liegt mit 59,3 Jahren wesentlich<br />

näher beim gesetzlichen Pensionsantrittsalter<br />

von 60 Jahren als bei Männern (62,8/65).<br />

und beginnt mit Halbjahresschritten im Jahr 2024.<br />

Im Jahr 2033 werden Frauen und Männer ein gleiches<br />

Pensionsantrittsalter haben. Diese Anhebung<br />

ist formal an eine Verbesserung beim Erwerbszugang<br />

und der Einkommenshöhe gebunden (vor<br />

allem bei der Einkommenshöhe hat sich allerdings<br />

seit dem Beschluss dieser Regelung 1992 fast nichts<br />

getan – Stichwort Gender Gap).<br />

Eine Vorziehung dieser Anhebung ist aus verfassungsrechtlichen<br />

Gründen allerfrühestens mit dem<br />

Jahr 2018 möglich. Eine frühere Anhebung ist aber<br />

auch ökonomisch kontraproduktiv. Zum Beispiel<br />

geht knapp ein Drittel aller Frauen (32,3%) nicht<br />

aus der Erwerbstätigkeit in Pension, sondern aus<br />

der Arbeitslosigkeit oder dem Krankengeldbezug.<br />

Ein späterer Pensionsantritt verwandelt also nur<br />

Einsparungen im Pensionssystem in Mehrausgaben<br />

in der Arbeitslosenversicherung oder der Krankenversicherung.<br />

Die Grünen sind für die Beibehaltung des bereits<br />

im Jahr 1992 beschlossenen „Bundesverfassungsgesetzes<br />

über unterschiedliche Altersgrenzen von<br />

männlichen und weiblichen Sozialversicherten“<br />

(BGBl. 1992/832), in dem die Anhebung des Frauenpensionsalters<br />

ab 2024 um ein 1/2 Jahr pro Jahr<br />

festgeschrieben ist. Es bedarf aber noch erheblicher<br />

Schritte, um Fraueneinkommen, aber auch die Beschäftigungszeiten<br />

(Beitragszeiten) deutlich zu erhöhen,<br />

weil andernfalls auch die Anhebung ab 2024<br />

zu ungewünschten Effekten führt. Darüber hinaus<br />

müssen jene noch existierenden Bestimmungen in<br />

Gesetzen, Dienstordnungen, Kollektivverträgen und<br />

Betriebsvereinbarungen, die Frauen dazu zwingen,<br />

mit Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters in<br />

Pension zu gehen, gesetzlich als sittenwidrig deklariert<br />

werden.<br />

Die Anhebung des gesetzlichen Frauenpensionsalters<br />

auf 65 Jahre ist bereits gesetzlich vorgesehen

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