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Schulprogramm der Don-Bosco-Schule, Haselünne - nibis

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5.3.4 Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen in <strong>der</strong> Oberstufe (Klasse 8-9)<br />

Mögliche Verstöße:<br />

- Provokationen, Beleidigungen und Bedrohungen (verbale und gestisch-mimische)<br />

gegenüber Schülern und Lehrern<br />

- Handgreiflichkeiten, Treten, Schlagen etc.<br />

- Zerstören und Wegnehmen fremden und eigenen Eigentums<br />

- Arbeitsverweigerung im Unterricht (Auffor<strong>der</strong>ungen des Lehrers nicht nachkommen,<br />

Hausaufgaben nicht anfertigen, Arbeitsmaterial nicht anschaffen...)<br />

- Auffälliges Verhalten in den Pausen, am Bus, bei Schulveranstaltungen...<br />

Um nach einer groben Verfehlung genügend Zeit und Ruhe für ein klärendes Gespräch zu haben<br />

und um die Erziehungsmaßnahmen gut auf den Vorfall abzustimmen bzw. unter Aufsicht<br />

durchzuführen, wird eine „Sozialstunde“ eingerichtet. Diese soll am Freitag in <strong>der</strong> 6. Stunde<br />

stattfinden, weil dann die an<strong>der</strong>en Schülerinnen und Schüler unterrichtsfrei haben. Die Eltern<br />

<strong>der</strong> Schüler und Schülerinnen, die zu dieser Stunde erscheinen müssen, werden über die<br />

Maßnahmen informiert.<br />

Die „Sozialstunde“ ist vor allem als Maßnahme zur Bewusstseinsbildung zur Einhaltung von<br />

Regeln und Ordnungen gedacht.<br />

Ordnungsmaßnahmen:<br />

Ordnungsmaßnahmen können ergriffen werden, wenn die Schüler ihre Pflichten grob verletzen,<br />

z.B. gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen, den Unterricht nachhaltig stören, die von ihnen<br />

gefor<strong>der</strong>ten Leistungen verweigern o<strong>der</strong> dem Unterricht unentschuldigt fernbleiben.<br />

Ordnungsmaßnahmen, die für die Schüler unserer <strong>Schule</strong> in Frage kommen, sind:<br />

- Androhung des Ausschlusses vom Unterricht bis zu drei Monaten<br />

- Ausschluss vom Unterricht bis zu drei Monaten<br />

Solche Maßnahmen setzen voraus, dass die Schülerin o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schüler durch den Schulbesuch<br />

die Sicherheit von Menschen ernstlich gefährdet o<strong>der</strong> den Unterricht nachhaltig und schwer<br />

beeinträchtigt hat.<br />

Eine weitere Maßnahme, die Schüler betrifft, die über einen längeren Zeitraum ein auffälliges<br />

Verhalten zeigen, stellt die Umschulung zur <strong>Schule</strong> für Erziehungshilfe dar.<br />

5.3.5. Handyverbot<br />

Für alle Schülerinnen und Schüler gilt ein absolutes Handynutzungsverbot auf dem<br />

Schulgelände. Wird bei einer Schülerin/einem Schüler ein eingeschaltetes Handy gefunden, wird<br />

es für einige Tage im Tresor eingeschlossen. Hierdurch soll Missbrauch durch Verbreitung von<br />

Gewalt- o<strong>der</strong> Pornografievideos und Mobbing durch entstellende Bil<strong>der</strong> vorgebeugt werden.<br />

5.4 Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Polizei<br />

Die Schülerinnen und Schüler benötigen klare Grenzen und Strukturen. Je massiver das<br />

Gewaltverhalten <strong>der</strong> Schüler auftritt, desto entschiedener müssen Grenzen gezogen werden.<br />

Hierzu arbeitet die <strong>Don</strong>-<strong>Bosco</strong>-<strong>Schule</strong> eng mit <strong>der</strong> <strong>Haselünne</strong>r Polizei zusammen, die bei<br />

entsprechend schwerwiegenden Grenzüberschreitungen zur Hilfe gerufen wird.<br />

Jede Form von Straffälligkeit wird zur Anzeige gebracht. Wie sich in <strong>der</strong> Vergangenheit gezeigt<br />

hat, rät die Polizei, diese umgehend einzuschalten, ohne dass zuvor von Seiten <strong>der</strong> Lehrer<br />

versucht wird, den entsprechenden Vorfall aufzuklären.<br />

5.5 Zusammenarbeit mit den Eltern<br />

Auch in diesem Bereich ist eine regelmäßige Zusammenarbeit mit den Eltern ausdrücklich<br />

erwünscht. Auf die individuelle Situation abgepasst kommt es zu unterschiedlichen Treffen in<br />

<strong>der</strong> <strong>Schule</strong> o<strong>der</strong> im Elternhaus o<strong>der</strong> es findet ein telefonischer Austausch statt.<br />

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