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Evaluationsbericht Nationales Sicherheitskonzept Schweiz für die ...

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TP 01 - SICHERHEIT PROJEKTORGANISATION ÖFFENTLICHE HAND UEFA EURO 2008<br />

Vereinbarung über <strong>die</strong> interkantonalen Polizeieinsätze (IKAPOL) geregelt. Diese Vereinbarung<br />

wurde von allen Kantonen ratifiziert und ist am 9. November 2006 in Kraft getreten.<br />

Im Verkehr mit ausländischen Polizeibehörden ist der Bund <strong>die</strong> zentrale Anlaufstelle. Er<br />

nimmt daher bedeutsame Koordinationsaufgaben auf gesamtschweizerischer Ebene wahr<br />

5.2.1 Anlassbezogene Projektstrukturen der Öffentlichen Hand<br />

Genügte <strong>für</strong> <strong>die</strong> Kandidaturphase noch eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern des<br />

Bundes, der Kantone und den vorgesehenen Austragungsorten sowie des SFV, bedurfte es<br />

ab 2005 einer anlassspezifischen Projektorganisation. Auf Wunsch der Kantone und der<br />

Host Cities übernahm deshalb <strong>die</strong> Eidgenossenschaft, parallel zur Erarbeitung der Botschaft,<br />

ab Frühjahr 2005 <strong>die</strong> Projektleitung <strong>für</strong> <strong>die</strong> öffentliche Hand in der <strong>Schweiz</strong>. Die Federführung<br />

wurde dem BASPO im Eidgenössischen Departement <strong>für</strong> Verteidigung, Bevölkerungsschutz<br />

und Sport (VBS) übertragen.<br />

Die anlassbezogene Projektorganisation sollte einerseits der organisatorischen Komplexität<br />

eines solchen Grossanlasses und andererseits den Autonomien (privat- respektive öffentlichrechtlich,<br />

finanziell, etc.) der beteiligten Partner gerecht werden. Strukturen und Abläufe hatten<br />

einen ausgewogenen Mix zwischen zentraler Koordination und dezentraler Umsetzung<br />

zu ermöglichen, damit alle Beteiligten ihre Rechte und Pflichten auf den bestehenden gesetzlichen<br />

Grundlagen ausüben konnten. Die POÖH war damit keine hierarchische Organisation<br />

und verfügte per se über keine Weisungsbefugnisse.<br />

Im Frühling 2005 einigte man sich im darauf, dass <strong>die</strong> Standorte Basel und Genf durch <strong>die</strong><br />

Kantone, <strong>die</strong> Standorte Bern und Zürich durch <strong>die</strong> Städte vertreten wurden. In Genf und Basel<br />

(Basel-Stadt und Basel-Landschaft) nahm jeweils ein Regierungsausschuss <strong>die</strong> Oberaufsicht<br />

und <strong>die</strong> politische Verantwortung wahr. In Genf lag <strong>die</strong> Federführung zu Beginn beim<br />

«Département de l'intérieur, de l'agriculture et de l'environnement», später beim «Département<br />

des constructions et des technologies de l'information» des Kantons. In Basel war das<br />

Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt beziehungsweise <strong>die</strong> Bildungs-, Kultur und<br />

Sportdirektion Basel-Landschaft zuständig. In Bern und Zürich lag <strong>die</strong> Verantwortung direkt<br />

bei der Stadt unter der Federführung der jeweiligen Präsidialdirektionen. Diese sorgten <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> Einbindung der jeweiligen Standortkantone Bern und Zürich.<br />

<strong>Evaluationsbericht</strong> <strong>Nationales</strong> <strong>Sicherheitskonzept</strong> <strong>Schweiz</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> UEFA EURO 2008 Seite 20 von 132

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