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der Arbeit, der Arbeitsverhältnisse und auf die Reorganisation und Neuverteilung von Arbeit und die<br />

damit verbundenen sozialen Rechte haben.<br />

Die Hauptfragestellungen lassen sich also folgendermaßen ausdrücken:<br />

• Welchen Einfluss haben sozialstaatliche Regime (i.e. Wohlfahrts- bzw. Geschlechterregime,<br />

Arbeitsmarkt und Migrationsregime) auf die Organisation von Arbeit, die Neukonfiguration<br />

von Arbeitsteilung und die Gestaltung von Arbeitsverhältnissen?<br />

• Wie wirken diese Normen und Institutionen hinsichtlich der Gewährung oder Exklusion von<br />

sozialen Rechten, die mit bezahlter und unbezahlter Haus- und Sorgearbeit verbunden sind?<br />

• In welcher Form wird Pflege- und Sorgearbeit konkret geleistet und welche sozialen Rechte<br />

sind mit der Arbeit verbunden: bezahlt/unbezahlt, regulär/irregulär, formell/informell, sozial<br />

abgesichert/prekär?<br />

• Welche Auswirkungen hat die Transformation und Neuverteilung von Arbeit?<br />

Hypothesen<br />

Fragmentierung der Arbeitsmärkte – differenzierter Zugang zu sozialen Rechten<br />

Die Entwicklung der letzten Jahre in Zusammenhang mit der Verrechtlichung der 24-Stunden-Pflege<br />

legt die These nahe, dass eine Art neuer Welfare-Mix (Evers 2002) – eine Kombination von<br />

professioneller, prekärer und familiärer Arbeit - etabliert wird (also quasi ein Welfare-Workfare-Mix).<br />

Das öffentliche Angebot für Pflegebedürftige wird auf hoch qualifizierte, professionelle Pflegedienste,<br />

die vor allem von den traditionellen Wohlfahrtsverbänden erbracht werden, verengt. Dort finden sich<br />

Arbeitsverhältnisse, die eine mehr oder weniger gute Einbindung in das soziale Sicherungssystem<br />

ermöglichen. Die niedrig qualifizierte Arbeit wird hingegen in ein prekäres Segment, in dem vom<br />

ersten Arbeitsmarkt ausgeschlossene MigrantInnen beschäftigt sein können, verschoben. Soziale<br />

Rechte (arbeits- und sozialrechtliche Standards) werden durch die prekäre Ausgestaltung der<br />

Arbeitsverhältnisse in der 24-Stunden-Pflege unterminiert. Das bedeutet für die Rund-um-die-Uhr-<br />

Pflegekräfte zum Teil sehr harte Arbeitsbedingungen und hat Auswirkungen auf den<br />

Gesamtarbeitsmarkt. Auch die Standards der Arbeitsverhältnisse im geschützten Arbeitsmarktsegment<br />

sind gefährdet. Die dahinterstehende Annahme ist, dass durch gesetzliche und sozialstaatliche<br />

Regulierungen Ausdifferenzierungen in Arbeitsmarktsegmente entstehen, wobei bestimmte<br />

AkteurInnen (Gewerkschaften, soziale Dienste, Berufseliten) ihre Interessen, soziale Rechte und<br />

Märkte absichern können, während Bereiche, die außerhalb der Interessenvertretung sowie<br />

(vermeintlich) der Finanzierbarkeit und Organisierbarkeit liegen, mit stillschweigender Duldung der<br />

politischen AkteurInnen als irreguläre Arbeit erbracht werden und ein prekäres Niedriglohnsegment<br />

gebildet wird (vgl. Schierup et al. 2006, 15, 41f, 104).<br />

Wohlfahrtsregime als Regulierungsmuster des Verhältnisses von Markt, Staat und Familie sind eingebettet in<br />

Geschlechterregime wie die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung, die Organisation von Sorgearbeit, die politische Stellung<br />

von Frauen usw. (Sauer 2004, 116).<br />

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