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sowie soziale Rechte, die mit der Arbeit verbunden sein sollten, in Frage zu stellen. Dementsprechend<br />
ambivalent ist auch die Begrifflichkeit der ArbeitgeberIn oder DienstgeberIn. Der Terminus KlientIn<br />
ist gebräuchliche Diktion der sozialen Dienste. Er soll den Aspekt der KundIn und damit Souveränität<br />
und Selbstbestimmtheit vermitteln und nicht Bedürftigkeit und Passivität (wie z.B. der Begriff<br />
Pflegebedürftige). Allerdings ist die Durchsetzung des Begriffs auch im Kontext des Wandels des<br />
Wohlfahrtsstaates und der Ökonomisierung (Verbetriebswirtschaftlichung) und Monetarisierung<br />
sozialer Leistungen kritisch zu sehen und die Betonung der Selbstbestimmung der KlientInnen auch<br />
im Zeichen neoliberaler Ideologien und des Rückzugs staatlicher Verantwortung zu hinterfragen (vgl.<br />
Dimmel 2004; Dimmel et al. 2004; Weinzirl 2004).<br />
Der Begriff der Irregularität hat sich mittlerweile in den Sozialwissenschaften durchgesetzt, um einen<br />
nicht gesetzeskonformen aufenthalts- und beschäftigungsrechtlichen Status von MigrantInnen zu<br />
bezeichnen. Damit soll die Produktion und Konstruktion von Irregularität durch gesetzliche Normen<br />
betont werden und die stigmatisierende und kriminalisierende Konnotation von Ausdrücken wie<br />
Schwarzarbeit oder Illegalität unterbleiben (vgl. Krenn/Haidinger 2009, 6f). Irregularität ist auch ein<br />
trennschärferer Begriff als jener der Informalität, denn informelle Arbeit bezeichnet auch unbezahlte<br />
private Arbeit, wie familiäre oder Freiwilligenarbeit (vgl. Altvater/Mahnkopf 2002). Zur Bezeichnung<br />
der informelle und irreguläre Arbeit Leistenden werden im deutschsprachigen Forschungsraum vor<br />
allem die Begriffe HaushaltsarbeiterIn oder auch die englischen Begriffe (Migrant) Domestic Worker<br />
oder Care Worker verwendet, um den Aspekt der Arbeit zu betonen und anderer Erwerbsarbeit<br />
gleichzustellen bzw. Abwertung und Verunsichtbarung zu verhindern. Live-in Care Worker (Live-ins,<br />
Live-in Carer) bezeichnet eine Arbeitskraft, die im Haushalt der BeschäftigerIn auch wohnt, wie das<br />
bei 24-Stunden-PflegerInnen, aber auch beispielsweise Au-Pair-Kräften der Fall ist. Live-out-<br />
CareworkerInnen verfügen über eine eigene Wohnmöglichkeit und sind stundenweise in Haushalten<br />
beschäftigt. Begriffe wie im Englischen Maid bzw. im Deutschen Dienstmädchen, Dienstboten werden<br />
in der sozialwissenschaftlichen Literatur vermieden. Maria S. Rerrich hingegen verwendet bewusst die<br />
alltagssprachliche Bezeichnung Putzfrau (Rerrich 2006). In Österreich ist Putzfrau das gebräuchlichste<br />
Wort, mit dem CareworkerInnen alltagssprachlich benannt werden, aber auch Zugehfrau und<br />
Bedienerin werden verwendet. Daneben sind euphemistische Ausdrücke wie Perle oder Putzfee, in<br />
Zusammenhang mit Altenbetreuung auch Ausdrücke wie Gesellschafterin und Gesellschaftsdame in<br />
Gebrauch. In der Kinderbetreuung tätige CareworkerInnen werden meist Kindermädchen genannt,<br />
gleichgültig welches Alter sie haben. Im Bereich der Altenpflege oder Betreuung hat sich der Begriff<br />
Pflegerin bzw. 24-Stunden-Pflegerin, Rund-um-die-Uhr-Pflegerin oder -Betreuerin durchgesetzt –<br />
ebenfalls unabhängig von der Qualifikation der Beschäftigten - häufig werden auch die Begriffe Kraft<br />
und Schwester verwendet. Dass diese Begriffe völlig unabhängig von der tatsächlichen Qualifikation<br />
angewendet werden, deutet darauf hin, dass, wie viele AutorInnen betonen, die wichtigste<br />
Qualifikation das Geschlecht und die damit verbundenen Fähigkeiten (das weibliche Arbeitsvermögen,<br />
Ostner 1979) ist (Beck-Gernsheim 1981; Hochschild 1990; Meifort 2000; Odierna 2000; Ostner 1979;<br />
Werlhof 1983).<br />
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