10.07.2015 Aufrufe

Wohnbau barrierefrei Studie Teil 2 Bautechnische Analyse und ...

Wohnbau barrierefrei Studie Teil 2 Bautechnische Analyse und ...

Wohnbau barrierefrei Studie Teil 2 Bautechnische Analyse und ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

1074. Conclusio4.3.2.3 Beratungs- <strong>und</strong> Kontrollmechanismen zur Gewährleistungkorrekter Planung <strong>und</strong> Ausführung <strong>barrierefrei</strong>er <strong>Wohnbau</strong>tenZur Begleitung im Planungs- <strong>und</strong> Ausführungsprozess bzw. zur Kontrolle der<strong>barrierefrei</strong>en Ausführung im Speziellen sollte in allen B<strong>und</strong>esländern eine verpflichtendeBeratungsinstanz innerhalb der Bauvorschriften eingeführt werden.Die Durchführung sollte durch eine nachweislich in diesem Bereich sachverständigePerson, die nicht selbst am Bau beteiligt ist, zu erfolgen haben.3.3.3 Adäquate finanzielle Förderung: Harmonisierung der<strong>Wohnbau</strong>förderungsvorschriften für gezielte <strong>und</strong>niederschwellige Förderung von Barrierefreiheit im <strong>Wohnbau</strong>4.3.3.1 Gleichberechtigte Verankerung der Mindeststandards„Barrierefreiheit“ <strong>und</strong> „Energie“ als Voraussetzungen für die Förderungvon Nachhaltigkeit im <strong>Wohnbau</strong>Das Vermeiden von Barrieren sollte als Gr<strong>und</strong>voraussetzung für dieGewährung einer <strong>Wohnbau</strong>förderung in allen B<strong>und</strong>esländern sowohl fürNeubau als auch für Sanierung festgelegt werden.Derzeit sind energietechnische Mindeststandards eine gr<strong>und</strong>sätzlicheFördervoraussetzung, Mindeststandards der Barrierefreiheit jedoch nichtüberall. Beide Komponenten stellen gleichermaßen wesentliche Kriteriender Nachhaltigkeit im <strong>Wohnbau</strong> dar. Daher sollten sie auch beide alsVoraussetzung zur Förderung von Neubau <strong>und</strong> Sanierung gelten. Diessollte in den <strong>Wohnbau</strong>förderungsvorschriften aller B<strong>und</strong>esländer festgelegtwerden.4.3.3.2 Definition der Voraussetzungen für die Förderung vonBarrierefreiheit im <strong>Wohnbau</strong> in Übereinstimmung mit den definiertendifferenzierten MindestkriterienDer Begriff „Barrierefreiheit“ sollte in allen B<strong>und</strong>esländern analog zu denBauvorschriften in den <strong>Wohnbau</strong>vorschriften differenziert <strong>und</strong> definiert werden.Dementsprechend sollte differenziert werden in jeweils einFinanzierungsmodell für••Maßnahmen für anpassbare Barrierefreiheit (Förderung einer„vorsorglichen“ Herstellung von Barrierefreiheit zu einem Zeitpunkt, zudem (noch) kein Haushaltsmitglied eine entsprechende Beeinträchtigunghat, d.h. Förderung von Nachhaltigkeit)••Maßnahmen für individuelle Barrierefreiheit (ist derzeit flächendeckendvorhanden, konkrete Definition wäre sehr von Vorteil).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!