Wohnbau barrierefrei Studie Teil 2 Bautechnische Analyse und ...
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783. <strong>Analyse</strong> baurechtlicherVorschriftenPflicht Energie Pflicht BF Förderung Neubau Förderung SanierungNeubau SanierungAllgemeine BF Darlehenserhöhung um max. € 3.000,- -Niederösterreich Ja NeinNeinAnmerkung:BF bestimmt Höhe derBasisförderungIndividuelle BFZuschuss zum Darlehen von max.- € 10.000,- Kinder mitBehinderungen- € 7.500,- Erwachsene mitBehinderungenSonderförderung „Betreutes Wohnen“Darlehen im Ausmaß von 100% deranerkannten Sanierungskosten;Förderung durch Annuitätenzuschussvon 3%Oberösterreich JaJaAusnahme:behindertengerechteMaßnahmenbei Häusernmit max. 3WohnungenSanierung: NeinNeubau: JaAnmerkung:bei Wohnhäusern mitüber 3 WohnungenAllgemeine BF Eigenheime:Zuschuss zum Darlehen max. € 3.000,-Individuelle BFAltengerechte Wohnungen:Darlehen max. 66% der Gesamtkosten(=6%mehr als sonst bei Mietkauf- <strong>und</strong>Eigentumswohnungen)Wohnhäuser mit über 3 Wohnungen<strong>und</strong> Wohnheime:Annuitätenzuschuss 50% für nachträglichemLifteinbauAnnuitätenzuschuss 20%Salzburg Ja Ja JaAllgemeine BFIndividuelle BFMietwohnungen:Erhöhung der förderbaren Baukostenum bis zu 15 %Festsetzung eines erhöhten DarlehensmöglichPersonenaufzug bei 3 oberirdischenGeschoßen:- nachträglicher Einbau: Darlehenmax. € 50.000,- (+ € 6.000,- proweiteres erschlossenes Geschoß)- Umbau: Darlehen max. € 20.000,-(+ € 2.000,- pro erschlossenesGeschoß)Wohnhäuser mit max. 2 Wohnungen<strong>und</strong> Bauernhäuser:Darlehen max. € 7.500,- pro WohnungMindest- <strong>und</strong> Maximalbeträge förderbarerSanierungskosten geltennicht für „behindertengerechteAusstattung“MindestgebäudealterNeinNeinNein