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Wohnbau barrierefrei Studie Teil 2 Bautechnische Analyse und ...

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653. <strong>Analyse</strong> baurechtlicherVorschriften2.5.3 Zusammenfassung – Optimierungsmöglichkeiten derAbstimmung von Mindestkriterien <strong>barrierefrei</strong>en <strong>Wohnbau</strong>s auf dieAnforderungen der ZielgruppeDer Vergleich zwischen <strong>Analyse</strong> der baurechtlich verankertenMindestkriterien für Barrierefreiheit im <strong>Wohnbau</strong> hinsichtlich derenZuordnung zu Anforderungen bestimmter Personengruppen <strong>und</strong> derBefragung von Vertreterinnen <strong>und</strong> Vertretern dieser Personengruppen hinsichtlichder Zufriedenheit mit Barrierefreiheit im <strong>Wohnbau</strong> zeigen sichzwei wesentliche Tendenzen.Zum einen bestätigt sich die Relevanz der innerhalb des Konzepts vonanpassbarem <strong>Wohnbau</strong> vordergründig eingeforderten Kriterien für dieZielgruppe in der Praxis (<strong>barrierefrei</strong>e Zugänglichkeit des Gebäudes,der Wohneinheiten sowie gemeinschaftlich genutzter Räumlichkeiten;stufenlose Erschließung dieser Bereiche; ausreichend dimensionierteBewegungs-/Wendeflächen; ausreichende Durchgangs- <strong>und</strong> Türbreiten;Vermeiden von Niveauunterschieden innerhalb der Wohneinheiten;Vorkehrungen für die Anpassbarkeit der Sanitärräume etc.).Zum anderen wird deutlich, dass es vor allem aus Perspektive von Menschenmit sensorischen Beeinträchtigungen bestimmte für Barrierefreiheit im<strong>Wohnbau</strong> relevante Kriterien gibt, die bisher nicht baurechtlich verbindlichsind (z.B. visuell <strong>und</strong> taktil klar <strong>und</strong> intuitiv erfassbare Raumstrukturen sowieLeit- <strong>und</strong> Orientierungssysteme, ausreichende Raumbeleuchtung etc.).Anforderungen von Menschen mit visuellen Beeinträchtigungen sind nurteilweise, Anforderungen von Menschen mit auditiven Beeinträchtigungengar nicht repräsentiert.Um hier eine Optimierung herbeizuführen, ist die Adaptierung der baurechtlichverankerten Mindestkriterien hinsichtlich der Forderung von <strong>barrierefrei</strong>erAnpassbarkeit im Wohnbereich <strong>und</strong> allgemeiner Barrierefreiheit ingemeinschaftlich genutzten Bereichen einerseits <strong>und</strong> der Einarbeitung vonKriterien im Sinne von Personen mit sensorischen Beeinträchtigungen zuempfehlen.Ein weiterer Punkt, der im Zusammenhang mit der Zielgruppendefinition<strong>barrierefrei</strong>en <strong>Wohnbau</strong>s auffällt, ist, dass das Image einer „behindertengerechtenBauweise“ deutlich dominanter <strong>und</strong> weiter verbreitet ist als dieAuffassung eines nutzungsfre<strong>und</strong>lichen, flexiblen „Design for All“. Wie inKapitel 2.1 erläutert besteht das Gr<strong>und</strong>prinzip <strong>barrierefrei</strong>er Gestaltungdarin, dass größtmögliche Nutzbarkeit für alle Menschen mit unterschiedlichenVoraussetzungen <strong>und</strong> in unterschiedlichen Lebenssituationen angestrebtwird. Das schließt selbstverständlich Menschen mit Behinderungenein, jedoch ist es nicht so zu verstehen, dass es sich um ein Gestalten

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