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Wohnbau barrierefrei Studie Teil 2 Bautechnische Analyse und ...

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663. <strong>Analyse</strong> baurechtlicherVorschriftenausschließlich im Sinne dieser Personengruppe handelt. Derzeit fehlt dasBewusstsein dafür unter Planerinnen <strong>und</strong> Planern sowie in der Gesellschaftallgemein. Eine inklusivere <strong>und</strong> universellere Definition der Zielgruppe <strong>barrierefrei</strong>enBauens ist anzustreben.Zuletzt sei noch die aus Gesprächen mit Menschen mit Behinderungendeutlich gewordene Notwendigkeit der Verbesserung im organisatorischenBereich erwähnt. Hier bedarf es zur Optimierung in erster Linie einer gezieltenBedarfserhebung <strong>und</strong> entsprechender Anpassungen innerhalb derProzesse, mit denen Konsumentinnen <strong>und</strong> Konsumenten im Zusammenhangmit <strong>Wohnbau</strong> konfrontiert sind.3.6 Förderung von Barrierefreiheit im <strong>Wohnbau</strong>Die zentrale Fragestellung des folgenden Kapitels lautet „In welcher Formwird die Finanzierung der Herstellung von Barrierefreiheit im <strong>Wohnbau</strong>(Neubau <strong>und</strong> Sanierung) durch Mittel der <strong>Wohnbau</strong>förderung unterstützt?“Dabei wird im Speziellen auf die Fragen eingegangen, ob die Einhaltung vonMindeststandards der Barrierefreiheit gr<strong>und</strong>sätzlich eine Voraussetzung fürdie Förderung darstellt, ob die Förderung an die Einhaltung von energietechnischenMindeststandards geknüpft ist <strong>und</strong> inwieweit die Förderung <strong>barrierefrei</strong>enBauens an das Vorliegen einer entsprechenden Beeinträchtigungeines Haushaltsmitglieds geb<strong>und</strong>en ist.Kapitel 3.6.1 dokumentiert die <strong>Analyse</strong> der Vorschriften in den einzelnenB<strong>und</strong>esländern, Kapitel 3.6.2 bietet einen österreichweiten Überblick <strong>und</strong>Kapitel 3.6.3 fasst schließlich die wichtigsten Ergebnisse im b<strong>und</strong>esweitenVergleich zusammen.3.6.1 <strong>Analyse</strong> der Förderung von Barrierefreiheitim <strong>Wohnbau</strong> in den B<strong>und</strong>esländern3.6.1.1 BurgenlandVoraussetzung „Mindeststandards Energie“Sowohl bei Neubau als auch bei Sanierung ist die Vorlage eines Energieausweiseserforderlich, damit ein Förderungsdarlehen gewährt werden kann.Voraussetzung „Mindeststandards Barrierefreiheit“Mit Ausnahme von Eigenheimen <strong>und</strong> Reihenhäusern dürfen bei Neubautennur Förderungen gewährt werden, wenn „auf die besonderenWohnbedürfnisse <strong>und</strong> Erfordernisse von Menschen mit Behinderung odergebrechlichen Menschen Bedacht“ genommen wird (Bgld. WFG § 7 (1)), in-

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