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Wohnbau barrierefrei Studie Teil 2 Bautechnische Analyse und ...

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633. <strong>Analyse</strong> baurechtlicherVorschriftenmit sich. In der direkten Wohnumgebung besteht zwangsläufig eine permanenteKonfrontation mit diesen <strong>und</strong> in der Folge eine massive Behinderungvon Personen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen.Zweitens ist innerhalb der allgemein zugänglichen Bereiche(Erschließungswege, Waschküche, Garage, Gemeinschaftsräume, Hof,Keller, Postkästen etc.) umfassende Barrierefreiheit erforderlich, um dieZugänglichkeit für alle Bewohnerinnen/Bewohner <strong>und</strong> Besucherinnen/Besucher zu gewährleisten. Sind in Wohngebäuden auch Dienstleistungseinrichtungen(z.B. Arztpraxen) untergebracht, so sind deren Patientinnen/Patienten bzw. Klientinnen/Klienten eine weitere Zielgruppe, für diedie Barrierefreiheit der allgemein genutzten Bereiche relevant ist. Dasschließt auch die <strong>barrierefrei</strong>e Erreichbarkeit der Wohnungen bzw.Dienstleistungseinrichtungen ein.Tabelle 10 gibt einen Überblick über die im Rahmen der Gesprächsr<strong>und</strong>eseitens der <strong>Teil</strong>nehmerinnen <strong>und</strong> <strong>Teil</strong>nehmer genannten Kriterien, die ausihrer Sicht für ausreichende Barrierefreiheit der allgemein zugänglichenBereiche relevant sind.Menschen mitmotorischenBeeinträchtigungen••Anordnung <strong>barrierefrei</strong>er PKW-Stellplätze nahe der <strong>barrierefrei</strong>enErschließungswege (Liftnähe, wenigTüren am Weg etc.)••stufenlose Erreichbarkeit vonGebäude <strong>und</strong> Wohnung••Rutschfestigkeit der Bodenbelägeim Innen- <strong>und</strong> Außenbereich unterverschiedenen Bedingungen (z.B.Nässe)••Bewegungs-/ Wendeflächenausreichend groß(Erschließungswege innen <strong>und</strong>außen, Türbereiche, Wohnräumeetc.)••Haustüre leicht zu öffnen (im bestenFall automatisch, keineSelbstschließer)••ausreichende Größe der LifteMenschen mit sensorischen BeeinträchtigungenMenschen mit visuellenBeeinträchtigungen••Leit- <strong>und</strong> Orientierungsystem(visuell <strong>barrierefrei</strong> <strong>und</strong> taktil)••Beschilderungen <strong>und</strong>Beschriftungen am Wegzu Gebäude <strong>und</strong> Wohnungvisuell <strong>barrierefrei</strong> (farblichkontrastierend, ausreichend groß,gut lesbar, blendfrei etc.) <strong>und</strong>taktil••gute Beleuchtung••visuell <strong>barrierefrei</strong>e Materialien(z.B. blend- <strong>und</strong> spiegelfreieBodenbeläge)••Gegensprechanlagen gemäß2-Sinne Prinzip nicht mitZahlencodeeingabe <strong>und</strong> fürblinde Menschen bedienbar••Bedienelemente v.a. in Liftennach 2-Sinne Prinzip (z.B. keinTouchscreen)Menschen mit auditivenBeeinträchtigungen••gute Beleuchtung••gute einsehbare Raumstruktur••Ausstattung von Klingeln••<strong>und</strong> Gegensprechanlagen nachdem 2-Sinne Prinzip sowohlbeim „Sender“ als auch beim„Empfänger“ (Lichtsignalanlagein der Wohnung, Kamera beider Hauseingangstür, visuellesSignal beim Öffnen)Tabelle 10 - Kriterien der Barrierefreiheit in allgemein genutzten Bereichen von <strong>Wohnbau</strong>ten aus Sichtder Nutzerinnen <strong>und</strong> Nutzer

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