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Wohnbau barrierefrei Studie Teil 2 Bautechnische Analyse und ...

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893. <strong>Analyse</strong> baurechtlicherVorschriftenTabelle 14 zeigt auf, inwieweit in den einzelnen B<strong>und</strong>esländern aufgr<strong>und</strong>der Bauvorschriften die Notwendigkeit besteht, für die Bestätigung der bewilligungs-<strong>und</strong> vorschriftsgemäßen Ausführung einen nicht mit dem Baubefassten externen Experten hinzuzuziehen <strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> welcher Basis(Aktenlage, Pläne, Vorortbegehungen etc.) die Beurteilung zu erfolgen hat.ERLÄUTERUNGEN ZU DENFRAGESTELLUNGEN DERKATEGORIEN VONTABELLE 14Ausstellende Person:Wer ist berechtigt, die Bestätigung auszustellen, dass dieAusführung bewilligungs- <strong>und</strong> richtliniengemäß ausgeführtwurde?Beurteilungsgr<strong>und</strong>lage:Auf welcher Basis muss die Beurteilung der Richtigkeit derAusführung erfolgen (Aktenlage, Pläne, Vorortbegehungetc.)?Ausstellende PersonBeurteilungsgr<strong>und</strong>lageBurgenlandKärntennicht an der Ausführung beteiligteFachkraftmit der Ausführung betrauteUnternehmernicht definiertschriftliche BelegeNiederösterreich Bauführer/in nicht definiertOberösterreichSalzburgSteiermarkBauherr/in, Bauführer/in, sachverständigePersonBauausführende/r oderBauführer/inBauführer/in, Ziviltechniker/in,konzessionierte/r Baumeister/in, Zimmermeister/innicht definiertÜberprüfung der baulichenAnlage durch die BehördeTirol Bauherr/in nicht definiertVorarlbergWiengewerberechtlich oder nachdem Ziviltechnikgesetz befugtePersonZiviltechniker/in, der/dienicht der/die Bauwerber/in oder Bauführer/in seindarf, <strong>und</strong> zu diesen auchnicht in einem Dienst- oderOrganschaftsverhältnis stehendarfschriftliche Belege/Aktenlagenicht definiertnicht definiertTabelle 14 – Voraussetzungen zur Benützungsbewilligung laut Baugesetzen

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