10.07.2015 Aufrufe

Wohnbau barrierefrei Studie Teil 2 Bautechnische Analyse und ...

Wohnbau barrierefrei Studie Teil 2 Bautechnische Analyse und ...

Wohnbau barrierefrei Studie Teil 2 Bautechnische Analyse und ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

974. ConclusioSchwächenIn drei B<strong>und</strong>esländern (Niederösterreich, Tirol, Vorarlberg) ist das Vermeidenvon Barrieren weder im Neubau noch bei Sanierung Voraussetzung für dieGewährung einer <strong>Wohnbau</strong>förderung.Der Begriff „Barrierefreiheit“ ist in den <strong>Wohnbau</strong>förderungsvorschriften derverschiedenen B<strong>und</strong>esländer unterschiedlich <strong>und</strong> nicht analog zu den jeweiligenBauvorschriften definiert bzw. differenziert.Die Förderung einer „vorsorglichen“ Herstellung von Barrierefreiheit zueinem Zeitpunkt, zu dem (noch) kein Haushaltsmitglied eine entsprechendeBeeinträchtigung hat, die die Maßnahme erforderlich machen würde, ist inacht B<strong>und</strong>esländern nicht vorgesehen (Ausnahme: Steiermark).Damit eine Förderung gewährt werden kann, ist das Erreichen gewisser energietechnischerMindeststandards fast immer Voraussetzung (im Neubauüberall, bei Sanierungen im Großteil der B<strong>und</strong>esländer – Ausnahme:Kärnten, Niederösterreich, teilweise Oberösterreich). Dadurch ist dieFörderung von Maßnahmen zur Barrierefreiheit oft an die Herstellung dieserMindeststandards gekoppelt.In Vorarlberg gilt das einzuhaltende Mindestgebäudealter zur Förderungder <strong>Wohnbau</strong>sanierung auch, wenn es um Maßnahmen zur Herstellung vonBarrierefreiheit geht.4.1.5. Ergebnis: Kontrolle der Umsetzung vonBarrierefreiheit im <strong>Wohnbau</strong>Inwieweit <strong>und</strong> in welcher Form die Kontrolle bzw. der Nachweis derkorrekten (vorschrifts- <strong>und</strong> bewilligungsgemäßen) bzw. <strong>barrierefrei</strong>enAusführung im Zuge des Bauverfahrens vorgesehen ist, ist in denBauvorschriften der einzelnen B<strong>und</strong>esländer festgelegt. Bei geförderten<strong>Wohnbau</strong>ten sind zusätzliche Kontrollbestimmungen innerhalb der<strong>Wohnbau</strong>förderungsvorschriften möglich.StärkenIn Wien ist die Kontrolle der <strong>barrierefrei</strong>en Ausführung im Speziellen lautBauordnung verpflichtend.Im Burgenland <strong>und</strong> in Wien ist im Zuge der Fertigstellung/Benutzungsbewilligungdie Bestätigung der bewilligungs- <strong>und</strong> vorschriftsgemäßenAusführung durch eine sachverständige Person, die nicht selbst ander Ausführung beteiligt war, erforderlich.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!