Wohnbau barrierefrei Studie Teil 2 Bautechnische Analyse und ...
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121AnhangBewegungsfläche vorSchachttürenTechnische Ausstattung<strong>und</strong> GestaltungKontrastierendeFarbgestaltung derAufzugstüren zurUmgebungBedienungselementeTiefe mind. 150 cm; wenn abwärts führender Treppenlauf gegenüber (gr<strong>und</strong>sätzlich zu vermeiden),Abstand zwischen Schachttüre <strong>und</strong> Treppe mind. 200 cmlt. ÖNORM EN 81-70Kontraststufe II (K ≥ 30)lt. ÖNORM EN 81-70; keine Sensortaster oder Taster ohne definierten Druckpunkt5.6 Allgemein zugängliche Nutzräume bei <strong>Wohnbau</strong>tengemeint sind z.B. Gemeinschaftsräume, Kinderwagen-Abstellräume, Kinderspielräume, Saunaräume,Waschküchen, Kellerabteile, Müllräume etc.stufenlos erreichbar5.7 Freibereiche (Balkon, Terrasse, Loggia u. dgl.)6.1. Anpassbarer <strong>Wohnbau</strong> - VoraussetzungenEinhalten erforderlicher Bewegungsflächen <strong>und</strong> Durchgangsbreiten (bei z.B. Möblierung)Niveauunterschiede sofern notwendig unter 2 cm, max. 3 cm<strong>barrierefrei</strong>e Zugänglichkeit der Haus- <strong>und</strong> aller Wohnungseingänge <strong>und</strong> aller dazugehörender Nutzräumenutzbare Durchgangslichte bei Haus- <strong>und</strong> Wohnungseingangstüren 90 cm, alle anderen Türen mindestens 80 cm, unterBerücksichtigung der entsprechenden Anfahrtsbreiten<strong>barrierefrei</strong>e Sanitärräume z.B. auch durch Zusammenlegung von Räumen (zur Herstellung der erforderlichenBewegungsflächen im Bedarfsfall)tragfähige Unterkonstruktion der Wände im Sanitärbereich zur Nachrüstung mit Stützgriffen etc.Bedienungselemente in Höhe 40-110 cmmehrere Geschoße: Funktionen Wohnen, Schlafen, Kochen <strong>und</strong> Sanitäreinrichtungen für mind. eine Person in der <strong>barrierefrei</strong>zugänglichen Wohnebene möglich (dann Treppen nach ÖNORM B 5371); ansonsten Voraussetzungen schaffen für Nachrüstungder Treppe mit Plattformaufzug mit geneigter FahrbahnTabelle A 2 – Anpassbare <strong>Wohnbau</strong>ten: Kriterien der ÖNORM B 1600 laut Punkt 8.2 der OIB Richtlinie 4Bei Veränderungen von bestehenden Bauwerken sind Erleichterungen nachfolgenden Punkten des Anhangs B der ÖNORM B 1600 zulässigB.3 Rampen im FreienLängsgefälleBreiteHorizontaleBewegungsflächenmax. 10% zulässig, wenn 6% aus technischen Gründen nicht ausführbarReduktion auf 100 cm zulässig bei Rampenlänge bis max. 200 cmReduktion auf mind. 120 cm Länge, wenn technisch oder räumlich nicht anders möglich