Bericht Prsi
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Verträge Nach Ablauf der oben erwähnten Frist war für sämtliche operative IT-<br />
Leistungen auf Grund der vergabegesetzlichen Richtlinien eine<br />
Ausschreibung vorzunehmen. Dies erfolgte durch ein EU-weites<br />
Verhandlungsverfahren, veröffentlicht im Amtsblatt für das Land<br />
Vorarlberg am 25. Juli 1998 und Bekanntmachung beim Amt für amtlich<br />
Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaft am 17. Juli 1998.<br />
Die Abwicklung der Ausschreibung wurde von einem externen<br />
Beratungsunternehmen durchgeführt. Von den insgesamt vier<br />
einschlägigen Interessenten legten bis zum Abgabetermin zwei<br />
Unternehmen ein Angebot vor.<br />
Den Zuschlag erhielt gemäß Beschluss der Vorarlberger Landesregierung<br />
vom 15. Dezember 1998 die VRZ-Informatik GmbH.<br />
Der Vertrag wurde auf unbestimmte Zeit beginnend mit Jänner 1999<br />
abgeschlossen, wobei in den ersten drei Jahren eine Kündigung nur in<br />
beiderseitigen Einvernehmen möglich ist.<br />
Neben dem beschriebenen Vertrag existieren für Leistungen, die nicht<br />
inkludiert oder als extra zu beauftragen definiert sind, weitere schriftliche<br />
und mündliche Verträge und Absprachen.<br />
Die mündlichen Absprachen werden ausschließlich im Bereich der<br />
Softwarewartung (Altanwendungen) getroffen und betreffen<br />
Leistungsabrufe im Rahmen des Vertrages.<br />
Qualifikationen Um zu gewährleisten, dass Drittparteien die Leistungen liefern, die vom<br />
Auftraggeber erwartet und benötigt werden, ist es unerlässlich, sich eine<br />
Meinung über die Qualifikation des Anbieters einer Dienstleistung zu<br />
bilden und diese zu bewerten. Die Beurteilung der Qualität erfolgte durch<br />
die Abteilung PrsI – Informatik auf Grund der bisherigen Zusammenarbeit.<br />
Weitere Qualitätsfeststellungen im Rahmen der Ausschreibung erscheinen<br />
angesichts dieser Umstände dem Landes-Rechnungshof nicht erforderlich.<br />
Outsourcing-Verträge Im Vertrag werden grundlegende Qualitätsanforderungen festgehalten:<br />
- Der Auftragnehmer hat alle dem Rahmenvertrag unterliegende<br />
Angebote unter dem Gesichtspunkt der Vollständigkeit des<br />
angebotenen Systems zu erstellen.<br />
- Der Vertrag trifft Regelungen über die Bereiche Funktionalität,<br />
Verhalten in Grenzfällen, Zuverlässigkeit der Funktionen,<br />
Benutzerfreundlichkeit, Anpassungsfähigkeit und Datenschutz- und<br />
Sicherheitsanforderungen im Behördenbereich.<br />
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