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Bericht Prsi

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Verträge Nach Ablauf der oben erwähnten Frist war für sämtliche operative IT-<br />

Leistungen auf Grund der vergabegesetzlichen Richtlinien eine<br />

Ausschreibung vorzunehmen. Dies erfolgte durch ein EU-weites<br />

Verhandlungsverfahren, veröffentlicht im Amtsblatt für das Land<br />

Vorarlberg am 25. Juli 1998 und Bekanntmachung beim Amt für amtlich<br />

Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaft am 17. Juli 1998.<br />

Die Abwicklung der Ausschreibung wurde von einem externen<br />

Beratungsunternehmen durchgeführt. Von den insgesamt vier<br />

einschlägigen Interessenten legten bis zum Abgabetermin zwei<br />

Unternehmen ein Angebot vor.<br />

Den Zuschlag erhielt gemäß Beschluss der Vorarlberger Landesregierung<br />

vom 15. Dezember 1998 die VRZ-Informatik GmbH.<br />

Der Vertrag wurde auf unbestimmte Zeit beginnend mit Jänner 1999<br />

abgeschlossen, wobei in den ersten drei Jahren eine Kündigung nur in<br />

beiderseitigen Einvernehmen möglich ist.<br />

Neben dem beschriebenen Vertrag existieren für Leistungen, die nicht<br />

inkludiert oder als extra zu beauftragen definiert sind, weitere schriftliche<br />

und mündliche Verträge und Absprachen.<br />

Die mündlichen Absprachen werden ausschließlich im Bereich der<br />

Softwarewartung (Altanwendungen) getroffen und betreffen<br />

Leistungsabrufe im Rahmen des Vertrages.<br />

Qualifikationen Um zu gewährleisten, dass Drittparteien die Leistungen liefern, die vom<br />

Auftraggeber erwartet und benötigt werden, ist es unerlässlich, sich eine<br />

Meinung über die Qualifikation des Anbieters einer Dienstleistung zu<br />

bilden und diese zu bewerten. Die Beurteilung der Qualität erfolgte durch<br />

die Abteilung PrsI – Informatik auf Grund der bisherigen Zusammenarbeit.<br />

Weitere Qualitätsfeststellungen im Rahmen der Ausschreibung erscheinen<br />

angesichts dieser Umstände dem Landes-Rechnungshof nicht erforderlich.<br />

Outsourcing-Verträge Im Vertrag werden grundlegende Qualitätsanforderungen festgehalten:<br />

- Der Auftragnehmer hat alle dem Rahmenvertrag unterliegende<br />

Angebote unter dem Gesichtspunkt der Vollständigkeit des<br />

angebotenen Systems zu erstellen.<br />

- Der Vertrag trifft Regelungen über die Bereiche Funktionalität,<br />

Verhalten in Grenzfällen, Zuverlässigkeit der Funktionen,<br />

Benutzerfreundlichkeit, Anpassungsfähigkeit und Datenschutz- und<br />

Sicherheitsanforderungen im Behördenbereich.<br />

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