Bericht Prsi
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Kontinuität der<br />
Dienstleistungen<br />
Sicherheit in<br />
Beziehungen<br />
Überwachung<br />
- In dem der Auftragnehmer einen kontinuierlichen Personaleinsatz<br />
hoher Qualität sicherzustellen und bei der Wahl des einzusetzenden<br />
Personals das Einvernehmen mit dem Auftraggeber herzustellen hat.<br />
In Rahmen des Outsourcing-Vertrages sind Regelungen über die Bereiche<br />
Datenschutz und Datensicherheit, Vertraulichkeit, Interessenkollisionen<br />
und Konkurrenzschutz enthalten. Besonders eingegangen wird auf die<br />
Einhaltung des österreichischen Datenschutzgesetzes, welches unter<br />
anderem zur Geheimhaltung der in Erfahrung gebrachten Daten<br />
verpflichtet und auf die Einhaltung der hausinternen Sicherheitsregelungen<br />
des Auftraggebers.<br />
Das Thema Haftung ist im Vertrag nicht gesondert behandelt.<br />
Um die Sicherheit in Beziehungen zu Drittparteien zu gewährleisten<br />
sollten entsprechende Regelungen wie Sicherheitsvereinbarungen<br />
(Vertraulichkeitsregelung), Einhaltung von Unternehmensstandards und<br />
Haftungsvereinbarungen im Vertrag festgehalten werden. Der<br />
gegenständliche Vertrag geht im Wesentlichen auf Vertraulichkeitsregelungen<br />
und die Einhaltung des Datenschutzgesetzes sowie<br />
hausinterner Sicherheitsregelungen des Auftraggebers ein. Haftungsfragen<br />
betreffend der Verletzung von Rechten Dritter oder anderer Folgeschäden<br />
werden jedoch nicht im erforderlichen Ausmaß berücksichtigt.<br />
Im Vertrag sind zur Überwachung im Bereich Softwarewartung und<br />
Softwareweiterentwicklung entsprechende Funktions- und Leistungstests<br />
vorgesehen. Durch diese Abnahmetests soll festgestellt werden, ob die<br />
installierten Applikationen den in der Ausschreibung oder im Pflichtenheft<br />
beschriebenen Anforderungen des Auftraggebers entsprechen. Allerdings<br />
werden diese Abnahmetests bei „kleineren“ Wartungsänderungen nicht<br />
lückenlos durchgeführt.<br />
Zur Beauftragung, Abrechnung und Prüfung der Qualitätsanforderungen<br />
im Rahmen der Softwarewartung ist festzuhalten, dass innerhalb der<br />
Abteilung PrsI – Informatik unterschiedliche Vorgehensweisen<br />
angewendet werden.<br />
Einerseits werden Softwarewartungsarbeiten im Rahmen des Outsourcing-<br />
Vertrages nach der Erstellung eines Pflichtenheftes in Zusammenarbeit mit<br />
dem Informatikbeauftragten als Pauschalaufträge vergeben und<br />
abgerechnet. Der zuständige Fachbereichsleiter beauftragt auf Grund von<br />
in Teilarbeitsschritte aufgeschlüsselte Tätigkeiten mit geschätzten<br />
Leistungsstunden die Softwarewartungsarbeiten mit einer pauschalierten<br />
Auftragssumme. Die Angemessenheit der vereinbarten Pauschalen werden<br />
mit Hilfe der Stundenaufzeichnungen des Auftragnehmers überwacht.<br />
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