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Prospekten - Kleeberg & Partner

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Direkt Invest Polen 8 Windenergie Portfolio FondsTREUHAND- UNDBETEILIGUNGSVERWALTUNGS-VERTRAGzwischender jeweils in der Beitrittsvereinbarungzu der Direkt Invest Polen 8 WindenergiePortfolio Fonds GmbH & Co. KG genanntenPerson– nachfolgend „Treugeber“, „Kommanditist“oder „Anleger“ genannt –der Elbtreuhand Martius 8 GmbH,Elbchaussee 336, 22609 Hamburg– nachfolgend „Treuhänderin“, „Treuhandkommanditistin“oder „Verwalterin“genannt –undder Direkt Invest Polen 8 WindenergiePortfolio Fonds GmbH & Co. KG,Elbchaussee 336, 22609 Hamburg– nachfolgend „Gesellschaft“ genannt –PRÄAMBELGegenstand des Unternehmens ist der Bauund Erwerb von Windenergieanlagen, dieein Portfolio von ausschließlich in Polenbelegenen Windparks bilden, mit demZiel, mit den Windenergieanlagen langfristigStrom zu erzeugen und zu verkaufen.Die Gesellschaft kann zum Erreichen desvorgenannten Zwecks polnische Objektgesellschaftenmit einem im vorgenanntenSinn entsprechenden Unternehmensgegenstanderrichten oder sich an anderenGesellschaften beteiligen.Die Treuhandkommanditistin ist Kommanditistinder Gesellschaft mit einer Kommanditeinlagevon anfänglich EUR 1.000, die sieauf eigene Rechnung hält und verwaltet.Gemäß § 4 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertragsder Gesellschaft („Gesellschaftsvertrag“)ist die Treuhandkommanditistin berechtigt,das Kommanditkapital der Gesellschaft imWege der Erhöhung der eigenen Kommanditbeteiligungund Leistung der entsprechendenKommanditeinlage treuhänderischfür Rechnung von Treugebern auf bis zu EUR15.000.000 an Pflichteinlagen zu erhöhen.Mit Zustimmung der persönlich haftendenGesellschafterin darf die Treuhandkommanditistinihre auf Rechnung von Treugeberngehaltene Kommanditeinlage um weiterebis zu EUR 15.000.000 erhöhen. Die Gesellschaftwird spätestens mit Erreichungeines Kommanditkapitals von insgesamtEUR 30.000.000 geschlossen.Bei der treuhänderischen Übernahme einerKommanditbeteiligung hält und verwaltetdie Treuhandkommanditistin, mit Ausnahmeihres Eigenanteils von EUR 1.000, denübernommenen Kommanditanteil nachMaßgabe dieses Vertrags als Treuhandvertrag.Sie ist berechtigt, ihren gesamtenKommanditanteil treuhänderisch für eineMehrzahl von Treugebern zu halten.Nach Umwandlung von Treuhandanteilenin Kommanditbeteiligungen übernimmt dieTreuhandkommanditistin als Verwalterindie Verwaltung des jeweiligen Kommanditanteilsnach Maßgabe dieses Vertragsals Beteiligungsverwaltungsvertrag.Dem Treugeber / Kommanditisten ist bekanntund er ist damit einverstanden, dassdie Treuhandkommanditistin mit einerMehrzahl von Kommanditisten sowie TreugebernTreuhand- bzw. Beteiligungsverwaltungsverträgedieses Inhalts abschließt.Die Beitrittserklärung wird von der Treuhänderinentweder im eigenen Namenoder im Namen der übrigen Gesellschafterangenommen. Die Bestimmungen desGesellschaftsvertrags sind Bestandteil diesesVertrags und gelten, soweit in diesemVertrag nichts anderes bestimmt ist, in derjeweiligen Fassung ergänzend.§ 1 TREUHANDVERTRAG BEI BETEILIGUNGALS TREUGEBER1. Der jeweilige Treugeber beauftragt dieTreuhandkommanditistin, auf Grundlageder Beitrittserklärung ihren Kommanditanteilan der Gesellschaft um einen Betrag inHöhe der in der Beitrittserklärung vereinbartenEinlage zu erhöhen. Die Treuhandkommanditistinwird den (ideellen) Anteilan der im Außenverhältnis einheitlichgehaltenen Kommanditbeteiligung an derGesellschaft in Höhe der vorgenanntenEinlage im eigenen Namen, aber für Rechnungund auf Risiko des Treugebers, nachMaßgabe dieses Vertrags halten.2. Das Treuhandverhältnis wird erst mit Annahmeder Beteiligungserklärung durch dieTreuhandkommanditistin begründet. DerZugang der Annahmeerklärung beim Treugeberist für das Zustandekommen des Treuhandverhältnissesnicht erforderlich.3. Der Treugeber leistet entsprechend § 4 Ziff.6 des Gesellschaftsvertrags seine Einlageund nach § 4 Ziff. 9 des Gesellschaftsvertragesdas Agio fristgemäß auf das in derBeitrittserklärung angegebene Konto. DieTreuhandkommanditistin ist gegenüberdem Anleger erst nach Einzahlung der Einlagezur Erhöhung ihres Kommanditanteilsin entsprechender Höhe sowie des Agiosverpflichtet. Die Einlage jedes Treugebersmuss mindestens EUR 10.000 betragenund durch 1.000 glatt teilbar sein.§ 2 UMWANDLUNG DES TREUHAND-VERHÄLTNISSES, BETEILIGUNGS-VERWALTUNGSVERTRAG1. Die Treugeber sind gem. § 4 Ziff. 7 desGesellschaftsvertrags berechtigt, die Umwandlungder treuhänderischen Beteiligungin eine Kommanditbeteiligung an der Gesellschaftdurch Übertragung des jeweilstreuhänderisch gehaltenen Treugeberanteilsdurch die Treuhandkommanditistin zu verlangen.In der Folge wird der Kommanditanteildurch die Treuhandkommanditistin alsBeteiligungsverwaltungstreuhänderin fürden Anleger uneigennützig verwaltet (Beteiligungsverwaltungsvertrag).2. Soweit sich dann aus der unmittelbarenBeteiligung des Treugebers nicht zwingendetwas anderes ergibt, gelten die Rechteund Pflichten dieses Beteiligungsverwaltungsvertragesin entsprechender Weisezwischen dem Kommanditisten und dernunmehr als Verwaltungstreuhänderin fungierendenTreuhandkommanditistin fort.3. Wird der Kommanditanteil im Wege derSonderrechtsnachfolge übertragen, bestehtdieses Vertragsverhältnis mit demRechtsnachfolger fort. Beim Tod einesKommanditisten wird dieser Beteiligungsverwaltungsvertragmit den Erben oderVermächtnisnehmern fortgesetzt, es seidenn, der Kommanditist gilt gem. § 14 Ziff.1 des Gesellschaftsvertrags mit seinemAbleben als ausgeschlossen. Dann gilt derBeteiligungsverwaltungsvertrag als zu diesemZeitpunkt beendet.111

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