Erklärung zur Prospektverantwortung | Rahmendaten in Kurzform | Beteiligungsangebot im Überblick | Angaben zu den weiteren Kosten, weiteren Leistungen und Gesamthöhe der Provisionen | Risiken der Vermögensanlage | InvestitionsstandortFördersystem | Technik | Anlagestrategie | Die elbfonds Gruppe | Informationen zur Beteiligung und zur Emittentin | Finanzteil | Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage | Angabenvorbehalt | VertragswerkVerbraucherinformationen | Glossar | Anlagennanzierungskosten unabhängig vom Ergebnisoder Misserfolg der Unternehmensbeteiligungvom Anleger zu tragen sind. Eine solche Anteilsfinanzierungkann neben dem Verlust der Beteiligungund des Agios auch die Pflicht zur Zahlungder vereinbarten Zins- und Tilgungsleistungen ausprivaten Mitteln mit sich bringen. Dies kann biszur Privatinsolvenz des Anlegers führen. Es wirddaher dringend empfohlen, im Fall der Fremdfinanzierungdes Anteilserwerbes vorab den Rateines sachkundigen Beraters einzuholen.Insolvenz der FondsgesellschaftKommt es nicht wie prognostiziert zu einerVeräußerung des Windenergieanlagenportfoliosnach voraussichtlich 10 ½ Jahren, kann dieszu einer Unterdeckung der Fondsgesellschaftführen. Diese Unterdeckung kann wiederum beieiner gleichzeitigen Ausschöpfung sämtlicherFremdkapitalaufnahmen und gleichzeitigemvollständigen Verbrauch der Liquiditätsreservedazu führen, dass die Fondsgesellschaft Insolvenzbeantragen muss. Mit der Insolvenz derFondsgesellschaft ist für den Anleger regelmäßigder Verlust der Einlage sowie des Agioseinschließlich noch nicht ausgezahlter Gewinneverbunden. Darüber hinaus besteht das Risiko,dass der Insolvenzverwalter gemäß §§ 171 Abs.2, 172 Abs. 4 HGB berechtigt wäre, die unterdie Haftsumme gesunkene Pflichteinlage, sofernkein entsprechendes Guthaben auf dem Gesellschafterkontovorhanden ist, zurückzufordern.FungibilitätFür Anteile an der Fondsgesellschaft bestehtkein organisierter Zweitmarkt, etwa im Sinneeiner Börse mit gesetzlich geregelten Marktsegmenten.Eine Rückgabe der Anteile an dieFondsgesellschaft selbst oder an die Anbieterinder Vermögensanlage ist nicht vorgesehen. Miteiner geplanten Laufzeit von ca. 10 ½ Jahrenist der Fonds als langfristige Vermögensanlagekonzipiert. Der Anleger sollte daher über einenentsprechend langen Anlagehorizont verfügen,er muss damit rechnen, dass er seine Beteiligungnicht vor dem Ende der Fondslaufzeit veräußernkann. Im Fall eines Verkaufswunsches kanneine Beteiligung an dem Fonds unter Umständennicht oder nur mit einem hohen Abschlagveräußert werden, die mit der Beteiligung ggf.verbundenen stillen Reserven können möglicherweisenicht realisiert werden. Die Übertragungvon Kommanditanteilen ist darüber hinauszustimmungspflichtig (Komplementärin) undverursacht Kosten, die vom veräußernden Anlegerzu tragen sind.RückabwicklungFür den Fall, dass das beschriebene Geschäftsmodellaufgrund eines zu geringen Mittelzuflussesvon Kommanditkapital nicht durchgeführtwerden bzw. wirtschaftlich nicht mehr sinnvollbetrieben werden kann, ist nicht auszuschließen,dass die Gesellschafter einen Beschlusszur Auflösung und Liquidation der Fondsgesellschaftfassen. Dies hätte zur Folge, dassdas Gesellschaftsvermögen nach Begleichenetwaiger Schulden unter den Gesellschafternentsprechend der erbrachten Einlagen aufgeteiltwird. Aufgrund der initialen und laufendenKosten der Fondsgesellschaft besteht dasRisiko, dass das verteilungsfähige Vermögender Fondsgesellschaft nicht ausreicht, denAnlegern ihre geleisteten Einlagen und dasAgio zurück zu gewähren. Dieses Risiko bestehtvor allem für den Fall, dass das eingeworbeneKommanditkapital nicht ausreicht um mindestenseinen Windpark zu errichten oder zu erwerben,da unter diesen Voraussetzungen in jedemFall eine Rückabwicklung des Fonds vorgesehenist.WINDENERGIESPEZIFISCHE RISIKENMeteorologische Einflüsse undWindaufkommenDer Ertrag einer Windenergieanlage ist wesentlichvon dem vorhandenen Windaufkommenabhängig. Dieses unterliegt naturgemäßwitterungsbedingten Schwankungen, die außerhalbdes Einflussbereichs des Anlagenbetreibersliegen und die von den jeweiligen langjährigenDurchschnittswerten an den einzelnenStandorten deutlich abweichen können. Zudemkönnen Klimaveränderungen oder wiederholtauftretende extreme Wetterlagen zu deutlichenAbweichungen von dem im Rahmen der Energieertragsprognosenormalerweise verwendetenMittelwert führen. Es ist daher nicht auszuschließen,dass aufgrund meteorologischerSchwankungen insgesamt weniger Energieproduziert werden kann, als bei Investition zugrundegelegt wurde. Dadurch können wenigerEinnahmen durch den Verkauf des Stroms undder Grünen Zertifikate erzielt werden, wodurchsich die Kapitalrückflüsse an die Fondsgesellschaftund damit das Ergebnis der Gesellschafterinsgesamt verringern könnten.Darüber hinaus können auch Veränderungender Landschaft in der näheren Umgebung derWindenergieanlage den Windertrag erheblichvermindern, beispielsweise wenn weitere Windenergieanlagenoder Gebäude errichtet werdenoder windbeschattender Bewuchs aufkommt.Diese Umstände können, insbesondere wenn siekumuliert auftreten, zu einer erheblichen Energieertragsreduzierungder Anlagen und damitzu weniger Einnahmen führen. Dies würde sichnegativ auf die Kapitalrückflüsse an die Fondsgesellschaftauswirken und letztlich zu verringertenKapitalrückflüssen bei den Gesellschaftern führen.Änderung des FördersystemsDie Beschreibung des neuen Fördersystems erfolgteauf der Basis eines nach Veröffentlichungund mehrmonatiger öffentlicher Anhörung grundsätzlichüberarbeiteten Gesetzesentwurfs desWirtschaftsministeriums vom 27. Juli 2012. Es kannnicht ausgeschlossen werden, dass das Parlamentoder der Senat im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrensnoch Änderungen an dem Gesetzesentwurfvornehmen, welche Einfluss auf das Fördermodellhaben. Grundsätzlich können Änderungen an demGesetzentwurf zu einer Verschlechterung der wirtschaftlichenSituation für die Objektgesellschaftenführen. Insbesondere Regelungen im Zusammenhangmit der Vergütung von Grünen Zertifikatenkönnen erhebliche negative Auswirkungen aufdie Einnahmensituation der Objektgesellschaftenhaben. Dies kann bei einem kompletten Wegfalldes Fördersystems, zu einer vollständigen Unwirtschaftlichkeitder Investitionen führen, welche biszu einem Totalverlust (Beteiligungsquote zzgl. Agio)für die Anleger führen kann.Energieertragsprognose / Sicherheiten undAbschläge für MinderungsfaktorenMaßgeblichen Einfluss auf das wirtschaftlicheErgebnis der Vermögensanlage hat die Mengean erzeugtem Strom. Wesentliche Unsicherheitsfaktorenbei der Energieertragsprognosesind die tatsächlichen Windverhältnisse sowiedie anhaltende Leistungsfähigkeit der mechanischenBauteile der Windenergieanlagen. Darüberhinaus wird in der Energieertragsprognoseauf die Herstellerangaben zur Leistungskennlinieder Windenergieanlage, die das Verhältnis vonStromproduktion zu Windgeschwindigkeit beschreibt,zurückgegriffen. Diese ist einer der wesentlichentechnischen Parameter zur Ermittlungdes Ertrags der Anlagen. Es besteht daher dasRisiko, dass die Herstellerangaben falsch sindoder aus anderen Gründen nicht zutreffen unddie Anlage tatsächlich weniger produziert.Es könnte sein, dass die Berechnungen zurEnergieertragsprognose der Windenergieanlagentrotz der pauschaliert berücksichtigten Abschlägeund Sicherheiten für Minderungsfaktoren wie z.B.Leitungsverluste, Verfügbarkeitsverluste, Trans-24
Direkt Invest Polen 8 Windenergie Portfolio Fondsformationsverluste, Prognoseunsicherheiten, etc.nicht ausreichen und somit nicht der tatsächlichenEinflussnahme dieser Faktoren auf den Energieertragentsprechen. Auch können weitere, bisherunbekannte Faktoren nicht ausgeschlossen werden,die zu einer Minderung des Energieertragsführen. All dies hätte zur Folge, dass tatsächlichhöhere Ertragsminderungen auftreten alsprognostiziert. Dies würde wegen eines vermindertenwirtschaftlichen Ergebnisses der Objektgesellschaftenund damit zu verringerten Kapitalrückflüssenan die Fondsgesellschaft und ihreAnleger führen.Generalunternehmer / BauherrenrisikoAbsicht der Fondsgesellschaft ist es, mittelbarüber polnische Objektgesellschaften mit GeneralunternehmernWindenergieanlagen zu errichten.Sie trägt die damit mittelbar jeweils verbundenen,nachfolgend beschriebenen Bauherrenrisiken.Es besteht dabei das Risiko, dass eine, mehrereoder alle Windenergieanlagen erst nach demim jeweiligen Errichtungsvertrag vereinbartenTermin fertig gestellt werden können. Zudembesteht das Risiko, dass während der Bauzeitvorgesehene Bauelemente nicht oder nicht mehrin entsprechender Qualität geliefert werdenkönnen oder die Anlage nicht entsprechend denvorliegenden Planungen erstellt wird. Die Fondsgesellschaftträgt dabei mittelbar auch das Risiko,dass sich durch Maßnahmen im Rahmen vonArbeitskämpfen wie Streik und Aussperrung,sowie durch höhere Gewalt oder andere, für denGeneralunternehmer unabwendbare Umstände,Verzögerungen im Bau der Anlage ergeben.Gleiches gilt auch für Lieferanten der Generalunternehmeroder den Netzbetreiber. DieseRisiken können über die Objektgesellschaften zueiner Verringerung und sogar zum Totalausfallder prognostizierten Einnahmen, zu einer Verminderungder Wirtschaftlichkeit der Fondsgesellschaftund damit zu einer Verringerung derKapitalrückflüsse an die Anleger oder sogar zumTotalverlust des eingesetzten Kapitals und desAgios führen.ProjektierungsrisikoEs kann nicht ausgeschlossen werden, dassdie polnischen Objektgesellschaften aufgrundgesetzlicher Vorschriften oder aus anderennicht absehbaren Gründen auch bei bereitsvollständig projektierten Windenergieanlagenin Anspruch genommen werden. Dies kann zuzusätzlichen, nicht kalkulierten Anschaffungskostenfür die Windenergieanlagen und/oder zuVerzögerungen in der Realisierung der Projekteführen oder den Bau/die Inbetriebnahme vonWindenergieanlagen ganz verhindern. In Folgedessen könnte die Fondsgesellschaft wenigerErlöse erzielen, was die Wirtschaftlichkeit derGesellschaft und damit die Kapitalrückflüsse andie Anleger vermindern würde.Öffentlich-rechtliche GenehmigungenDie Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagenbzw. etwaiger notwendigerNebengebäude wie z. B. Transformatoren- undUmspannstationen oder anderer Betriebseinrichtungenwie beispielsweise Kabeltrassen bedürfenin aller Regel behördlichen (Bau-) Genehmigungen.Es kann nicht ausgeschlossen werden,dass solche Genehmigungspflichten zukünftigeingeführt bzw. erweitert oder wesentlich geändertwerden. Dies kann nachhaltige Auswirkungenauf die vorgesehenen Windenergieanlagenhaben. Das Fehlen von Genehmigungen bzw.deren mangelnde Erteilung, Änderung oderRücknahme kann unter Umständen den Rückbauder betroffenen Windenergieanlage und / oderggf. auch Bußgeldzahlungen zur Folge haben.Dies kann zu Minderungen des wirtschaftlichenErgebnisses der Fondsgesellschaft bis hinzum teilweisen oder vollständigen Verlust derVermögensanlage (Beteiligungsquote zzgl. Agio)bei den Anlegern führen.Risiko aus dem AnlagenbetriebAus dem Betrieb der Windenergieanlagenkönnen unvorhergesehene Ereignisse eintreten,die Dritte schädigen könnten. Die darausresultierenden Folgen sind von der Fondsgesellschaftmittelbar im Rahmen ihrer Haftungals Anlagenbetreiberin oder aus den ihr obliegendenallgemeinen, üblichen gesetzlichenVerkehrssicherungspflichten zu tragen. Soweitdaraus resultierende SchadensersatzansprücheDritter nicht durch Versicherungsleistungen gedecktsind, kann dies die Wirtschaftlichkeit derFondsgesellschaft und damit die Kapitalrückflüssean die Anleger mindern.Netzanschluss und NetzunterbrechungenFalls es Probleme bei der Durchführung derNetzanschlussbedingungen, der Einspeiseverträgemit dem Stromversorger und /oder demNetzbetreiber geben sollte, könnte dies die Wirtschaftlichkeitder Objektgesellschaft deutlichvermindern. Sollte der Strom aufgrund eines fehlendenNetzanschlusses nicht in das Netz einesEnergieversorgers eingespeist werden können,so kann es zum Totalverlust (Beteiligungsquotezzgl. Agio) für den Anleger kommen. Es bestehtferner auch das Risiko, dass durch Unregelmäßigkeitenin der allgemeinen Stromversorgungoder Unterbrechung des Netzanschlusseskeine Einspeisung von Strom erfolgen kann unddie Objektgesellschaft keine oder allenfalls nureine der Höhe nach begrenzte Entschädigungerhält. Beides würde zu einer Verminderung deswirtschaftlichen Ergebnisses der Fondsgesellschaftund damit der Kapitalrückflüsse an dieAnleger führen.InflationIn den Prognoserechnungen für die Fondsgesellschaftund deren Betriebsgesellschaft isteine jährliche Steigerung der Kosten und derStrompreise von 2,5 % berücksichtigt. Sollte derKostenanstieg höher sein oder die Einnahmensteigerungniedriger als kalkuliert, würde sichdas wirtschaftliche Ergebnis der Fondsgesellschaftund damit die Kapitalrückflüsse an dieAnleger vermindern.BetriebsunterbrechungAufgrund von Störungen oder Schadensereignissenan einer, mehreren oder allen Windenergieanlagenkann es zu Betriebsunterbrechungenkommen. Während dieser Unterbrechungen könnennur verringerte Mengen an Strom eingespeistbzw. fallweise auch gar kein Strom eingespeistwerden. Das könnte trotz vorhandener Betriebsunterbrechungs-Versicherungdas wirtschaftlicheErgebnis der Fondsgesellschaft und damit dieKapitalrückflüsse an die Anleger vermindern.Bei Störungen oder Schäden am Umspannwerkbesteht ebenfalls das Risiko, dass alle oder einigeWindenergieanlagen bis zur Behebung derStörung oder des Schadens keinen Strom einspeisenkönnen und es dadurch zu Ertragsausfällentrotz Betriebsunterbrechungs-Versicherung beieiner Objektgesellschaft kommt. Dies würde sichletztlich negativ auf die Kapitalrückflüsse an dieFondsgesellschaft und ihre Anleger auswirken.Einschränkungen durch BehördenBehördlich angeordnete Betriebseinschränkungenkönnen zu Einnahmeausfällen führen, dienicht durch Versicherungen oder Vertragspartnerder Objektgesellschaften ausgeglichen werdenkönnen. Dies könnte das wirtschaftliche Ergebnisder Fondsgesellschaft und damit die Kapitalrückflüssean die Anleger vermindern.25