10.07.2015 Aufrufe

Prospekten - Kleeberg & Partner

Prospekten - Kleeberg & Partner

Prospekten - Kleeberg & Partner

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Direkt Invest Polen 8 Windenergie Portfolio Fondsformationsverluste, Prognoseunsicherheiten, etc.nicht ausreichen und somit nicht der tatsächlichenEinflussnahme dieser Faktoren auf den Energieertragentsprechen. Auch können weitere, bisherunbekannte Faktoren nicht ausgeschlossen werden,die zu einer Minderung des Energieertragsführen. All dies hätte zur Folge, dass tatsächlichhöhere Ertragsminderungen auftreten alsprognostiziert. Dies würde wegen eines vermindertenwirtschaftlichen Ergebnisses der Objektgesellschaftenund damit zu verringerten Kapitalrückflüssenan die Fondsgesellschaft und ihreAnleger führen.Generalunternehmer / BauherrenrisikoAbsicht der Fondsgesellschaft ist es, mittelbarüber polnische Objektgesellschaften mit GeneralunternehmernWindenergieanlagen zu errichten.Sie trägt die damit mittelbar jeweils verbundenen,nachfolgend beschriebenen Bauherrenrisiken.Es besteht dabei das Risiko, dass eine, mehrereoder alle Windenergieanlagen erst nach demim jeweiligen Errichtungsvertrag vereinbartenTermin fertig gestellt werden können. Zudembesteht das Risiko, dass während der Bauzeitvorgesehene Bauelemente nicht oder nicht mehrin entsprechender Qualität geliefert werdenkönnen oder die Anlage nicht entsprechend denvorliegenden Planungen erstellt wird. Die Fondsgesellschaftträgt dabei mittelbar auch das Risiko,dass sich durch Maßnahmen im Rahmen vonArbeitskämpfen wie Streik und Aussperrung,sowie durch höhere Gewalt oder andere, für denGeneralunternehmer unabwendbare Umstände,Verzögerungen im Bau der Anlage ergeben.Gleiches gilt auch für Lieferanten der Generalunternehmeroder den Netzbetreiber. DieseRisiken können über die Objektgesellschaften zueiner Verringerung und sogar zum Totalausfallder prognostizierten Einnahmen, zu einer Verminderungder Wirtschaftlichkeit der Fondsgesellschaftund damit zu einer Verringerung derKapitalrückflüsse an die Anleger oder sogar zumTotalverlust des eingesetzten Kapitals und desAgios führen.ProjektierungsrisikoEs kann nicht ausgeschlossen werden, dassdie polnischen Objektgesellschaften aufgrundgesetzlicher Vorschriften oder aus anderennicht absehbaren Gründen auch bei bereitsvollständig projektierten Windenergieanlagenin Anspruch genommen werden. Dies kann zuzusätzlichen, nicht kalkulierten Anschaffungskostenfür die Windenergieanlagen und/oder zuVerzögerungen in der Realisierung der Projekteführen oder den Bau/die Inbetriebnahme vonWindenergieanlagen ganz verhindern. In Folgedessen könnte die Fondsgesellschaft wenigerErlöse erzielen, was die Wirtschaftlichkeit derGesellschaft und damit die Kapitalrückflüsse andie Anleger vermindern würde.Öffentlich-rechtliche GenehmigungenDie Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagenbzw. etwaiger notwendigerNebengebäude wie z. B. Transformatoren- undUmspannstationen oder anderer Betriebseinrichtungenwie beispielsweise Kabeltrassen bedürfenin aller Regel behördlichen (Bau-) Genehmigungen.Es kann nicht ausgeschlossen werden,dass solche Genehmigungspflichten zukünftigeingeführt bzw. erweitert oder wesentlich geändertwerden. Dies kann nachhaltige Auswirkungenauf die vorgesehenen Windenergieanlagenhaben. Das Fehlen von Genehmigungen bzw.deren mangelnde Erteilung, Änderung oderRücknahme kann unter Umständen den Rückbauder betroffenen Windenergieanlage und / oderggf. auch Bußgeldzahlungen zur Folge haben.Dies kann zu Minderungen des wirtschaftlichenErgebnisses der Fondsgesellschaft bis hinzum teilweisen oder vollständigen Verlust derVermögensanlage (Beteiligungsquote zzgl. Agio)bei den Anlegern führen.Risiko aus dem AnlagenbetriebAus dem Betrieb der Windenergieanlagenkönnen unvorhergesehene Ereignisse eintreten,die Dritte schädigen könnten. Die darausresultierenden Folgen sind von der Fondsgesellschaftmittelbar im Rahmen ihrer Haftungals Anlagenbetreiberin oder aus den ihr obliegendenallgemeinen, üblichen gesetzlichenVerkehrssicherungspflichten zu tragen. Soweitdaraus resultierende SchadensersatzansprücheDritter nicht durch Versicherungsleistungen gedecktsind, kann dies die Wirtschaftlichkeit derFondsgesellschaft und damit die Kapitalrückflüssean die Anleger mindern.Netzanschluss und NetzunterbrechungenFalls es Probleme bei der Durchführung derNetzanschlussbedingungen, der Einspeiseverträgemit dem Stromversorger und /oder demNetzbetreiber geben sollte, könnte dies die Wirtschaftlichkeitder Objektgesellschaft deutlichvermindern. Sollte der Strom aufgrund eines fehlendenNetzanschlusses nicht in das Netz einesEnergieversorgers eingespeist werden können,so kann es zum Totalverlust (Beteiligungsquotezzgl. Agio) für den Anleger kommen. Es bestehtferner auch das Risiko, dass durch Unregelmäßigkeitenin der allgemeinen Stromversorgungoder Unterbrechung des Netzanschlusseskeine Einspeisung von Strom erfolgen kann unddie Objektgesellschaft keine oder allenfalls nureine der Höhe nach begrenzte Entschädigungerhält. Beides würde zu einer Verminderung deswirtschaftlichen Ergebnisses der Fondsgesellschaftund damit der Kapitalrückflüsse an dieAnleger führen.InflationIn den Prognoserechnungen für die Fondsgesellschaftund deren Betriebsgesellschaft isteine jährliche Steigerung der Kosten und derStrompreise von 2,5 % berücksichtigt. Sollte derKostenanstieg höher sein oder die Einnahmensteigerungniedriger als kalkuliert, würde sichdas wirtschaftliche Ergebnis der Fondsgesellschaftund damit die Kapitalrückflüsse an dieAnleger vermindern.BetriebsunterbrechungAufgrund von Störungen oder Schadensereignissenan einer, mehreren oder allen Windenergieanlagenkann es zu Betriebsunterbrechungenkommen. Während dieser Unterbrechungen könnennur verringerte Mengen an Strom eingespeistbzw. fallweise auch gar kein Strom eingespeistwerden. Das könnte trotz vorhandener Betriebsunterbrechungs-Versicherungdas wirtschaftlicheErgebnis der Fondsgesellschaft und damit dieKapitalrückflüsse an die Anleger vermindern.Bei Störungen oder Schäden am Umspannwerkbesteht ebenfalls das Risiko, dass alle oder einigeWindenergieanlagen bis zur Behebung derStörung oder des Schadens keinen Strom einspeisenkönnen und es dadurch zu Ertragsausfällentrotz Betriebsunterbrechungs-Versicherung beieiner Objektgesellschaft kommt. Dies würde sichletztlich negativ auf die Kapitalrückflüsse an dieFondsgesellschaft und ihre Anleger auswirken.Einschränkungen durch BehördenBehördlich angeordnete Betriebseinschränkungenkönnen zu Einnahmeausfällen führen, dienicht durch Versicherungen oder Vertragspartnerder Objektgesellschaften ausgeglichen werdenkönnen. Dies könnte das wirtschaftliche Ergebnisder Fondsgesellschaft und damit die Kapitalrückflüssean die Anleger vermindern.25

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!