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Das Magazin für die Gemeinden - Mitteilungsblatt

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Bekanntmachung<br />

Selbstablesung der Strom- und<br />

Wasser-Zählerstände<br />

Im Dezember 2010 werden <strong>die</strong> Jahresabrechnungen<br />

Strom-, Wasserund<br />

Abwassergebühren erstellt. Hier<strong>für</strong><br />

benötigen wir <strong>die</strong> aktuellen Zählerstände<br />

der Strom- und Wasserzähler<br />

in Ihrem Anwesen. Sie erhalten<br />

im Oktober ein Anschreiben mit integrierter<br />

Ablesekarte. Auf der Ablesekarte<br />

sind Ihre Daten bereits eingedruckt.<br />

Sofern hierzu zwischenzeitlich<br />

Änderungen eingetreten sind, bitten<br />

wir um entsprechende Korrektur.<br />

Tragen Sie dann in <strong>die</strong> vorgegebenen<br />

Kästchen den Stand der Strom- bzw.<br />

Wasserzähler und das Datum der Ablesung<br />

ein.<br />

Die ausgefüllte Karte bitten wir bis<br />

spätestens 19. November 2010 portofrei<br />

per Post zurückzusenden oder<br />

in den Briefkasten am Rathaus –<br />

Der neue Personalausweis im<br />

Scheckkartenformat kommt<br />

Ab dem 1. November 2010 werden in<br />

Deutschland <strong>die</strong> neuen Personalausweise<br />

(nPA) eingeführt. Nachstehend<br />

informieren wir Sie in <strong>die</strong>sem Zusammenhang<br />

über <strong>die</strong> wichtigsten Neuerungen.<br />

Bitte beachten Sie, dass ab<br />

November nur noch der nPA beantragt<br />

werden kann. Der bisherige Personalausweis<br />

bleibt jedoch bis zum<br />

angegebenen Ablaufdatum gültig. Eine<br />

„Umtauschpflicht“ besteht nicht.<br />

Der nPA hat Scheckkartenformat und<br />

kostet <strong>für</strong> Antragsteller über 24 Jahre<br />

28,80 Euro (Gültigkeit 10 Jahre),<br />

<strong>für</strong> unter 24-Jährige 22,80 Euro (Gültigkeit<br />

6 Jahre). Für <strong>die</strong> Beantragung<br />

des nPA ist zukünftig zwingend (wie<br />

beim Reisepass) ein biometrisches<br />

Lichtbild notwendig. <strong>Das</strong> Lichtbild soll<br />

nicht älter als sechs Monate sein. Zur<br />

Beantragung des nPA muss jede Person<br />

persönlich erscheinen.<br />

Der nPA verfügt über eine Online-<br />

Ausweisfunktion (eID). Diese ermöglicht<br />

es, sich im Internet oder an Automaten<br />

auszuweisen oder zu authentisieren.<br />

In Zusammenhang<br />

mit Ihrer sechsstelligen PIN, <strong>die</strong> Ihnen<br />

nach der Beantragung übermittelt<br />

wird, können Sie in Zukunft Ih-<br />

Aus dem Rathaus Rückersdorf<br />

Hauptstraße 20 – einzuwerfen oder<br />

per Fax – 0911/57054-40 – an <strong>die</strong><br />

Gemeinde Rückersdorf zu senden.<br />

Sollten wir bis zum oben genannten<br />

Termin keine Zählerstände von Ihnen<br />

erhalten haben, muss <strong>die</strong> Jahresabrechnung<br />

mit geschätzten Verbrauchswerten<br />

erstellt werden. Wir<br />

bitten Sie deshalb, Ihre Zählerstände<br />

termingerecht mitzuteilen.<br />

Sollten Sie weitere Informationen<br />

oder Hilfe bei der Ablesung der Zähler<br />

benötigen, stehen Ihnen bei den<br />

Gemeindewerken Rückersdorf Frau<br />

Brinnich, Telefon 0911/57054-27, und<br />

Frau Rupp, Telefon 0911/57054-49,<br />

gerne zur Verfügung.<br />

Wiesner<br />

1. Bürgermeister<br />

re Identität in der elektronischen Welt<br />

einfach, sicher und zuverlässig belegen.<br />

Ob Sie <strong>die</strong> Online-Ausweisfunktion<br />

eingeschaltet haben möchten<br />

und somit nutzen können, entscheiden<br />

Sie vor Ort. Zudem haben<br />

Sie <strong>die</strong> Wahl, Fingerabdrücke in den<br />

nPA aufnehmen zu lassen. Die Abgabe<br />

ist freiwillig.<br />

Ihr nPA ist <strong>für</strong> <strong>die</strong> Nutzung der elektronischen<br />

Unterschrift (QES) vorbereitet.<br />

Sie <strong>die</strong>nt dazu, digitale Dokumente<br />

(Verträge, Urkunden) zu unterzeichnen.<br />

Diese elektronische Unterschrift<br />

ist der persönlichen eigenhändigen<br />

Unterschrift rechtlich gleichgestellt.<br />

Sie können <strong>die</strong> Unterschriftsfunktion<br />

nutzen, indem Sie eine entsprechende<br />

Komponente – ein Signaturzertifikat<br />

– erwerben und auf Ihren<br />

Personalausweis laden. Dies ist jedoch<br />

nicht im Rathaus möglich. Eine<br />

Liste der zugelassenen Signaturanbieter<br />

erhalten Sie auf den Internetseiten<br />

der Bundesnetzagentur.<br />

Bei der Beantragung Ihres nPA werden<br />

wir Sie gerne noch einmal ausführlich<br />

beraten. Da <strong>die</strong> Beantragung<br />

und <strong>die</strong> Beratung in Zukunft<br />

mehr Zeit in Anspruch nehmen werden,<br />

weisen wir Sie in <strong>die</strong>sem Zusammenhang<br />

ebenfalls darauf hin, dass<br />

zukünftig mit längeren Wartezeiten<br />

zu rechnen ist. Bitte planen Sie <strong>die</strong>s<br />

rechtzeitig ein.<br />

Weitere Informationen entnehmen<br />

Sie bitte der Broschüre des Bundesministeriums<br />

des Innern, <strong>die</strong> Sie unter<br />

der folgenden Adresse im Internet<br />

herunterladen können: http://www.<br />

personalausweisportal.de.<br />

Ab sofort im Rathaus erhältlich:<br />

Wanderführer Sarntal<br />

Alle Sarntalfreunde werden sich über<br />

den neuen Wanderführer freuen, der<br />

ab sofort im Rathaus <strong>für</strong> 14,90 Euro<br />

erhältlich ist.<br />

<strong>Das</strong> ausgedehnte Sarntal mit dem<br />

Hauptort Sarnthein, dem Seitental<br />

von Durnholz sowie einigen kleineren<br />

Seitenästen – das ist der im Wanderführer<br />

behandelte Landschaftsraum.<br />

Damit befinden sich <strong>die</strong> von<br />

Hanspaul Menara beschriebenen 45<br />

Wanderungen in jenem Gebiet, das<br />

als „Sarntaler Alpen“ den mittleren<br />

Bereich Südtirols bildet.<br />

Bei den anhand eingehender Landschafts-<br />

und Wegbeschreibungen,<br />

prägnanter Kurzinformationen, farbiger<br />

Kartenskizzen und reicher Bebilderung<br />

vorgestellten Wanderungen<br />

handelt es sich um besonders lohnende<br />

Touren sowohl in tieferen Tallagen<br />

wie auf Bergeshöhen mit ihren<br />

Almen, Seen und Gipfeln.<br />

Elektronisches Verfahren ersetzt<br />

<strong>die</strong> Lohnsteuerkarte<br />

Ab 2011 werden <strong>die</strong> Lohnsteuerkarten<br />

nicht mehr in Papierform ausgegeben.<br />

So ist ab dem 1. Januar 2011<br />

ausschließlich das Finanzamt <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Änderungen sämtlicher Lohnsteuerabzugsmerkmale,<br />

<strong>die</strong> ab <strong>die</strong>sem Zeitpunkt<br />

gelten, sowie <strong>für</strong> <strong>die</strong> erstmalige<br />

Ausstellung einer Lohnsteuerkarte<br />

oder <strong>die</strong> Ausstellung von (Ersatz-)Bescheinigungen<br />

bei Verlust der Lohnsteuerkarte<br />

2010 zuständig.<br />

Die Papierlohnsteuerkarte 2010 behält<br />

ihre Gültigkeit bis 1. Januar<br />

2012.<br />

Ab dem 1. Januar 2012 werden <strong>die</strong><br />

bisher auf der Vorderseite der Lohn-<br />

Den Wanderführer erhalten Sie zu<br />

den üblichen Geschäftszeiten bei der<br />

Gemeindekasse.<br />

steuerkarte festgestellten Besteuerungsgrundlagen<br />

vom Finanzamt<br />

zentral elektronisch verwaltet. Dazu<br />

wird beim Bundeszentralamt <strong>für</strong><br />

Steuern ein bundeseinheitlicher Datenpool<br />

(ELStAM-Datenbank) eingerichtet,<br />

in dem <strong>die</strong> <strong>für</strong> das Lohnsteuerabzugsverfahren<br />

benötigten Daten<br />

vorgehalten werden. Zukünftig ruft<br />

der Arbeitgeber <strong>die</strong> erforderlichen Daten<br />

über ELSTER (Elektronische Steuererklärung)<br />

beim Bundeszentralamt<br />

<strong>für</strong> Steuern ab und übernimmt sie in<br />

das Lohnkonto des Arbeitnehmers.<br />

Mit der Einführung der ELStAM (elektronischeLohnsteuerabzugsmerkmale)<br />

soll <strong>die</strong> Kommunikation zwischen<br />

Bürger, Unternehmen und Finanzamt<br />

individuell, papierlos und<br />

sicher auf elektronischem Wege ermöglicht<br />

werden.<br />

Zuständiges Finanzamt: Finanzamt<br />

Hersbruck, 91217 Hersbruck, Amberger<br />

Straße 76, Telefon 09151/731-0,<br />

Fax 09151/731-1500.<br />

Auszug aus dem Fundverzeichnis<br />

Folgende Gegenstände wurden beim<br />

Fundamt der Gemeinde Rückersdorf<br />

abgegeben:<br />

15.3.2010: 1 Silberring am Spielplatz<br />

Reichswaldstraße; 25.3.2010: 1 SAM-<br />

SUNG Handy am BRK-Kindergarten;<br />

5.4.2010: 2 Schlüssel in der Bergstraße;<br />

20.4.2010: 1 Fahrradschlüssel<br />

in der Bergstraße; 26.4.2010: 1 silberne<br />

Damenjacke am Bahnhof Ludwigshöhe;<br />

14.5.2010: Schlüsselbund<br />

mit Ledermäppchen vor der Gaststätte<br />

Roter Ochse; 17.5.2010: Schlüsselbund<br />

mit 8 Schlüsseln bei der Agip-<br />

Tankstelle; 24.6.2010: 1 Feuerzeug in<br />

der Frankenstraße; 5.7.2010: 1 Fernglas<br />

im Wald; 16.7.2010: 1 Kinder-<br />

Mountainbike weiß auf dem Fahrradweg<br />

zum Little Dream; 5.8.2010: 1<br />

Schlüsselbund mit schwarzem Umhängeband<br />

auf dem Schmidtbauernhof;<br />

9.8.2010: Halskettenanhänger<br />

silber in der Kirchgasse; 16.9.2010: 1<br />

Herrenmountainbike am Altwasser<br />

Die Gegenstände können im Fundbüro,<br />

Zimmer 6, Rathaus, abgeholt<br />

werden.<br />

Oktober 2010<br />

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