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Geschäftsbericht 2006 - Porr

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Unternehmensprofil Lagebericht Segmentberichterstattung Konzernabschluss<br />

IFRS 8 – Operative Segmente: In diesem Standard wird die Segmentberichterstattung geregelt.<br />

Segment wird definiert als Teil eines Unternehmens bzw. einer Unternehmensgruppe,<br />

für den separate Finanzinformationen verfügbar sind, die von der Unternehmensführung<br />

regelmäßig bei der Entscheidung über die Allokation von Ressourcen und bei der<br />

Beurteilung des wirtschaftlichen Erfolgs evaluiert werden. Dieser Standard ist zwingend<br />

für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Jänner 2009 beginnen, und<br />

wird sich auf Form und Inhalt der Segmentberichterstattung der Gruppe auswirken.<br />

IFRIC 7 – Anwendung des Anpassungssatzes unter IAS 29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern:<br />

Diese Interpretation, die die Umwertung im ersten Jahr, in dem Hyperinflation<br />

festgestellt und damit IAS 29 anzuwenden ist, regelt und für Geschäftsjahre, die<br />

am oder nach dem 1. März <strong>2006</strong> beginnen, anzuwenden ist, hat für die Gruppe derzeit<br />

keine Relevanz. Sie wird ab dem Geschäftsjahr 2007 angewandt.<br />

IFRIC 8 – Anwendungsbereich von IFRS 2: IFRIC 8 stellt dar, dass IFRS 2 Share-based<br />

Payments auf Vereinbarungen anzuwenden ist, nach denen ein Unternehmen aktienbasierte<br />

Vergütungen ohne oder ohne angemessene Gegenleistung gewährt. Diese<br />

Interpretation ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Mai <strong>2006</strong><br />

beginnen, und wird auf die Rechnungslegung des Konzerns voraussichtlich keine Auswirkungen<br />

haben. Sie wird ab dem Geschäftsjahr 2007 angewandt.<br />

IFRIC 9 – Neubeurteilung eingebetteter Derivate: Diese Interpretation befasst sich mit der<br />

Besonderheit der Bilanzierung von eingebetteten Derivaten nach IAS 39. Nach den in IAS<br />

39.11 genannten Voraussetzungen ist zu beurteilen, ob das eingebettete Derivat vom Basisvertrag<br />

zu trennen und nach den Bilanzierungsregeln für derivative Finanzinstrumente abzubilden<br />

ist. IFRIC 9 befasst sich mit der Frage, wann diese Beurteilung durchzuführen ist,<br />

nämlich nur zum Zeitpunkt des Abschlusses einer derartigen hybriden Vereinbarung oder<br />

wiederholt über die Laufzeit des Vertrages. IFRIC 9 legt fest, dass nur zum Zeitpunkt des<br />

Vertragsabschlusses zu beurteilen ist, ob das eingebettete Derivat vom Basisvertrag zu trennen<br />

ist. IFRIC 9 ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juni <strong>2006</strong> beginnen.<br />

Diese Interpretation, die derzeit für die Gruppe keine Relevanz hat, wird ab dem Geschäftsjahr<br />

2007 angewandt.<br />

IFRIC 10 – Zwischenberichterstattung und Wertminderung: Festgelegt wird, dass in einem<br />

Zwischenabschluss vorgenommene Abschreibungen infolge von Wertminderungen in Bezug<br />

auf einen Firmenwert, eine zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestition in Eigenkapitalinstrumente<br />

oder eine zu Anschaffungskosten angesetzte Finanzinvestition in Eigenkapitalinstrumente<br />

in einem darauf folgenden Jahresabschluss auch dann nicht storniert werden<br />

sollen, wenn bei einer Beurteilung zum Abschlussstichtag keine oder eine geringere Wertminderung<br />

festgestellt wird. Diese Interpretation ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am<br />

oder nach dem 1. November <strong>2006</strong> beginnen.<br />

IFRIC 11 – Konzerninterne Geschäfte und Geschäfte mit eigenen Anteilen nach IFRS 2:<br />

Diese Interpretation klärt die buchmäßige Erfassung bestimmter Formen aktienbasierter<br />

Vergütungen. Sie wird für die Gruppe derzeit nicht relevant sein.<br />

IFRIC 12 – Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen: Diese Interpretation regelt die<br />

buchmäßige Darstellung von PPP-Projekten. Die Interpretation, die für Geschäftsjahre<br />

gilt, die am oder nach dem 1. Jänner 2008 beginnen, wird für die Gruppe relevant sein,<br />

wenngleich sich wesentliche Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanzund<br />

Ertragslage nicht ergeben sollten.<br />

Erläuterungen zum<br />

Konzernabschluss<br />

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