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Bestätigungsvermerk<br />
für den Konzernabschluss zum 31. Dezember <strong>2006</strong><br />
der Allgemeine Baugesellschaft – A. <strong>Porr</strong> Aktiengesellschaft<br />
Wir haben den Konzernabschluss der Allgemeine Baugesellschaft – A. <strong>Porr</strong> Aktiengesellschaft,<br />
Wien, für das Geschäftsjahr vom 1. Jänner <strong>2006</strong> bis 31. Dezember <strong>2006</strong> geprüft. Die Aufstellung<br />
und der Inhalt dieses Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den International<br />
Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, sowie des in Übereinstimmung<br />
mit den österreichischen handelsrechtlichen Vorschriften erstellten Konzernlageberichtes<br />
liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere<br />
Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Konzernabschluss auf<br />
der Grundlage unserer Prüfung und in einer Aussage, ob der Konzernlagebericht in Einklang<br />
mit dem Konzernabschluss steht.<br />
Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften<br />
und Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze<br />
erfordern, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass ein hinreichend sicheres<br />
Urteil darüber abgegeben werden kann, ob der Konzernabschluss frei von wesentlichen Fehldarstellungen<br />
ist, und eine Aussage getroffen werden kann, ob der Konzernlagebericht mit<br />
dem Konzernabschluss in Einklang steht. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden<br />
die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche<br />
Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen<br />
der Prüfung werden die Nachweise für Beträge und sonstige Angaben im Konzernabschluss<br />
überwiegend auf Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung<br />
der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen<br />
wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des<br />
Konzernabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere<br />
Grundlage für unser Prüfungsurteil abgibt.