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Unternehmensprofil Lagebericht Segmentberichterstattung Konzernabschluss<br />
Beitragsorientierte Pläne<br />
Mitarbeiter, deren Dienstverhältnis österreichischem Recht unterliegt und die nach dem<br />
31. Dezember 2002 in das Dienstverhältnis eingetreten sind, und Arbeiter, auf deren Arbeitsverhältnis<br />
das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz anzuwenden ist, erwerben keine<br />
Abfertigungsansprüche gegenüber dem jeweiligen Dienstgeber. Für diese Mitarbeiter mit<br />
Ausnahme jener, auf deren Arbeitsverhältnisse das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz<br />
anzuwenden ist, sind Beiträge in Höhe von 1,53 Prozent des Lohnes bzw. Gehalts an<br />
eine Mitarbeitervorsorgekasse zu zahlen.<br />
Für die Mitarbeiter, auf deren Arbeitsverhältnisse das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz<br />
anzuwenden ist, sind vom Dienstgeber Beiträge an die Urlaubs- und Abfertigungskasse<br />
zu zahlen. Derzeit sind 37 Prozent vom Lohn für die Urlaubskassa und 4 Prozent vom<br />
Lohn der betreffenden Mitarbeiter für die Abfertigungskassa zu entrichten. Dieser Beitrag<br />
deckt die Abfertigungsansprüche der Mitarbeiter und andere Leistungen, insbesondere das<br />
von der Urlaubs- und Abfertigungskasse an die betreffenden Mitarbeiter zu zahlende<br />
Urlaubsentgelt sowie Urlaubszuschüsse. Dieser staatliche Plan erfasst alle Unternehmen<br />
der Baubranche. Die Leistungen werden im Umlageverfahren finanziert, d.h. durch die Beiträge<br />
einer Periode sollen die in dieser Periode fälligen Leistungen finanziert werden, während<br />
die in der Berichtsperiode erdienten künftigen Leistungen aus künftigen Beiträgen gezahlt<br />
werden. Eine rechtliche oder faktische Verpflichtung der Unternehmen zur Zahlung dieser<br />
künftigen Leistungen besteht nicht. Die Unternehmen sind nur verpflichtet, solange sie<br />
Mitarbeiter beschäftigen, auf deren Arbeitsverhältnisse das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz<br />
anzuwenden ist, die vorgeschriebenen Beiträge zu zahlen.<br />
Die Mitarbeiter des PORR-Konzerns gehören zudem den länderspezifischen, staatlichen<br />
Pensionsplänen an, die in der Regel im Umlageverfahren finanziert werden. Die Verpflichtung<br />
der Gruppe beschränkt sich darauf, die Beiträge bei Fälligkeit zu entrichten. Eine<br />
rechtliche oder faktische Verpflichtung zu künftigen Leistungen besteht nicht.<br />
29. ANLEIHEN<br />
Mit Valuta 29. Juni <strong>2006</strong> wurden durch die Allgemeine Baugesellschaft – A. <strong>Porr</strong> AG<br />
zwei Anleihen zu folgenden Konditionen begeben:<br />
Nominale EUR 60.000.000,00<br />
Laufzeit <strong>2006</strong> – 2011<br />
Stückelung EUR 500,00<br />
Nominalverzinsung 5,625 % p.a.<br />
Kupon 29.06./29.12. halbjährlich<br />
Tilgung 29.06.2011 endfällig zu 100 %<br />
Schlusskurs 31.12.<strong>2006</strong> 100,0<br />
ISIN AT0000A019D6<br />
Buchwert EUR 60.000.000,00<br />
Nominale CZK 200.000.000,00<br />
Laufzeit <strong>2006</strong> – 2011<br />
Stückelung CZK 2.000.000,00<br />
Nominalverzinsung 6-Monats-PRIBOR + 190BPS<br />
Kupon 29.06./29.12. halbjährlich<br />
Tilgung 29.06.2011 endfällig zu 100 %<br />
ISIN AT0000A019E4<br />
Buchwert EUR 7.409.493,04<br />
Erläuterungen zum<br />
Konzernabschluss<br />
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