Private Equity Allemand.pdf - UNI
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<strong>UNI</strong> Global Union<br />
Globale Prinzipien für <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong><br />
5. Wenn <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong>-Firmen ein Unternehmen erwerben, müssen bestehende Gewerkschaftsanerkennungsrechte erhalten bleiben. Die<br />
betreffende(n) Gewerkschaft(en) muss (müssen) konsultiert werden und über die Mitwirkung der Beschäftigten an der Transaktion und ihre<br />
Folgen verhandeln können.<br />
6. Solche Konsultationen und Verhandlungen sollten nach Möglichkeit vor der Ankündigung der Transaktion, unbedingt aber vor Vertrag-<br />
abschluss stattfinden. <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong>-Firmen stellen den Gewerkschaften Einzelheiten des Geschäftsplans für das Unternehmen zur Ver-<br />
fügung, so auch Angaben über Eigenkapital und Verbindlichkeiten, Anlagevorhaben, Gewinnerwartungen, Risiken und andere Daten, die<br />
Gewerkschaften erlauben, der Firma und ihren neuen Besitzern als informierte Verhandlungspartner gegenüber zu treten.<br />
7. <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong>-Firmen, Unternehmen und Gewerkschaften halten sich an bestehende, auf nationaler, branchenweiter, betrieblicher oder<br />
einzelbetrieblicher Ebene ausgehandelte Tarifverträge. Es werden keine einseitigen Änderungen vorgenommen und keine Bestimmungen<br />
ohne vorherige kollektive Verhandlungen beseitigt.<br />
8. Wenn die Beschäftigten noch nicht durch eine Gewerkschaft vertreten werden, gestehen ihnen die Firmen das Vereinigungsrecht zu. Die<br />
Unternehmen gestatten der Gewerkschaft den Zugang zu den Beschäftigten. Die Unternehmen hindern ihre Mitarbeiter/innen in keiner<br />
Weise an einem Gewerkschaftsbeitritt oder einer Gewerkschaftsgründung.<br />
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