Private Equity Allemand.pdf - UNI
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Eigeninitiativen sind gefragt – Gewerkschaften<br />
sollten folgende Maßnahmen in Betracht ziehen:<br />
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Buyouts - Was können Gewerkschaften tun?<br />
Allgemeine Belegschaftsvertretungsrechte, z. B. EBR-Rechte. Europäische Betriebs-<br />
räte (EBR) stellen ein wichtiges Instrument zur Gewährleistung der Weitergabe von Informationen<br />
und zur Vereinigung von Belegschaftsvertretern aus verschiedenen Betrieben<br />
eines Unternehmens dar. Mit PE-Fonds aufgekaufte Firmen sowie auch PE-Firmen<br />
selbst sollten in den Geltungsbereich der EBR fallen.<br />
Gesetze und Vorschriften für Pensionsfonds und betriebliche Rentensysteme. Dazu<br />
gehören Rechte und Pflichten von Treuhändern betrieblicher Systeme im Fall einer<br />
Unternehmenstransaktion.<br />
Die Aktionärsstruktur potenzieller Zielfirmen und <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong>- und Hedge-Fonds-Investoren.<br />
Staatliche Aktionäre, Pensionsfonds, wohlhabende Einzelpersonen und be-<br />
stimmte Banken oder Versicherungsunternehmen könnten ein offenes Ohr für Gewerk-<br />
schaftsanliegen haben. In Fall von Unternehmen mit breit gestreuten Aktien könnten<br />
allgemeine Medienkampagnen sehr wirksam sein.<br />
Ihre Rechte bei Unternehmenstransaktionen, die gesetzlich und tariflich verankert sind,<br />
ausbauen, wobei sie sich auf ihre Untersuchungen und Erfahrungen abstützen. Bei-<br />
spielsweise könnte in Tarifverträgen von Kaufinteressenten verlangt werden, dass sie<br />
vor Abschluss eines Buyout einen Tarifvertrag mit der zu übernehmenden Firma ab-<br />
schließen. Siehe USW-Fallstudie.<br />
Aktive Beziehungen zu <strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> Buyout-Firmen aufnehmen, mit dem vorrangigen<br />
Ziel, deren Zustimmung zu den <strong>UNI</strong>-<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong>-Prinzipien zu erreichen.<br />
<strong>Private</strong> <strong>Equity</strong> <strong>Allemand</strong>.indd 14 10.10.2007 11:46:50