Neues kommunales Haushalts- und Rechnungswesen in der ...
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<strong>Neues</strong> <strong>kommunales</strong> <strong>Haushalts</strong> <strong>und</strong> <strong>Rechnungswesen</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> BRD 12<br />
- Kommunaler Gesamtabschluss: Konsolidierung <strong>der</strong> Jahresabschlüsse für den<br />
Kernhaushalt <strong>der</strong> Kommune <strong>und</strong> <strong>der</strong> Abschlüsse <strong>der</strong> ausgeglie<strong>der</strong>ten kommunalen<br />
Eigenbetriebe, Unternehmen <strong>in</strong> Gesellschaftsform <strong>und</strong> sonstiger von <strong>der</strong> Kommune<br />
beherrschten E<strong>in</strong>richtungen zu e<strong>in</strong>em Gesamtabschluss (Konzernabschluss)<br />
Der Haushalt bleibt das zentrale Steuerungs- <strong>und</strong> Rechenschafts<strong>in</strong>strument. Wie im<br />
heutigen Verwaltungs- <strong>und</strong> Vermögenshaushalt wird es auch künftig „laufende“ Ausgaben<br />
<strong>und</strong> Investitionsausgaben geben. Der <strong>Haushalts</strong>plan bildet dabei den Ressourcenverbrauch<br />
<strong>und</strong> das Ressourcenaufkommen im Ergebnishaushalt ab, <strong>der</strong> ausgeglichen se<strong>in</strong> muss,<br />
damit die Aufgabenerledigung dauerhaft gesichert ist. Die E<strong>in</strong>- <strong>und</strong> Auszahlungen sowie <strong>der</strong><br />
erfor<strong>der</strong>liche Kreditbedarf werden im F<strong>in</strong>anzhaushalt ausgewiesen. Dieser gibt Auskunft über<br />
die Eigenf<strong>in</strong>anzierungsfähigkeit <strong>der</strong> Kommune <strong>und</strong> ist neben dem Ergebnishaushalt e<strong>in</strong>e<br />
wichtige Informationsquelle zur Beurteilung <strong>der</strong> f<strong>in</strong>anziellen Situation <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de.<br />
Im Mittelpunkt des kommunalen <strong>Rechnungswesen</strong>s stehen jetzt auch die klassischen<br />
Bestandteile des kaufmännischen <strong>Rechnungswesen</strong>s, die Bilanz <strong>und</strong> die Gew<strong>in</strong>n- <strong>und</strong><br />
Verlustrechnung. Dabei wird die Gew<strong>in</strong>n- <strong>und</strong> Verlustrechnung neutral als<br />
Ergebnisrechnung bezeichnet <strong>und</strong> um e<strong>in</strong>e weitere zahlungsorientierte Rechnung (die<br />
F<strong>in</strong>anzrechnung) ergänzt. Die Pflicht zur Aufstellung des F<strong>in</strong>anzhaushalts bzw. –rechnung<br />
ist <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e aus den Beson<strong>der</strong>heiten <strong>der</strong> öffentlichen <strong>Haushalts</strong>planung <strong>und</strong><br />
Rechenschaftslegung hergeleitet <strong>und</strong> knüpft im Übrigen an <strong>in</strong>ternationale<br />
Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften an.<br />
Vermögensrechnung Bilanz<br />
Bei den Regeln für die Bilanzierung hat sich <strong>der</strong> Leittext an kaufmännischen Normen<br />
orientiert. Die beson<strong>der</strong>e Struktur <strong>der</strong> kommunalen Bilanz <strong>und</strong> Ergebnisrechnung spiegelt<br />
die kommunale Beson<strong>der</strong>heiten, z.B. das Infrastrukturvermögen, wi<strong>der</strong>. Allerd<strong>in</strong>gs treten bei<br />
den Ansatz- <strong>und</strong> Bewertungsregeln die Unterschiede <strong>der</strong> län<strong>der</strong>spezifischen Konzepte<br />
deutlich zu Tage, z.B. <strong>in</strong> <strong>der</strong> Bilanzglie<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Bewertung für die<br />
Eröffnungsbilanz. Ergänzend zum Jahresabschluss für die Kernverwaltung soll entsprechend<br />
den kaufmännischen Normen auch e<strong>in</strong> Gesamtabschluss (Kernverwaltung zusammen mit<br />
den ausgeglie<strong>der</strong>ten Vermögensmassen, die ebenfalls über e<strong>in</strong> doppisches <strong>Rechnungswesen</strong><br />
verfügen) erstellt werden.<br />
Es soll e<strong>in</strong>e Kosten- <strong>und</strong> Leistungsrechnung geführt werden, <strong>der</strong>en Ausgestaltung die<br />
Kommunen selbst bestimmen können.