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Neues kommunales Haushalts- und Rechnungswesen in der ...

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<strong>Neues</strong> <strong>kommunales</strong> <strong>Haushalts</strong> <strong>und</strong> <strong>Rechnungswesen</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> BRD 39<br />

Steuerungsmodell zugr<strong>und</strong>e (E<strong>in</strong>führung betriebswirtschaftlicher Elemente <strong>in</strong> die öffentliche<br />

Verwaltung, wie E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>er Kosten- <strong>und</strong> Leistungsrechnung, Controll<strong>in</strong>g <strong>und</strong><br />

Berichtswesen, produktorientierter Haushalt, dezentrale Ressourcenverantwortung,<br />

Reorganisation von Verwaltung <strong>und</strong> Rat)<br />

Durch die stärkere Betonung von Strategie <strong>und</strong> Politik als Motor <strong>der</strong> Verwaltungsreform<br />

wurden <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e Themen wie Nutzen <strong>der</strong> Reform für den Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at, Verbesserung <strong>der</strong><br />

Ausschussarbeit, die Verantwortungszuordnung zwischen Kommunalpolitik <strong>und</strong><br />

Kommunalverwaltung vor allem <strong>in</strong> Fragen <strong>der</strong> Zukunftsorientierung <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Personalkompetenzen bearbeitet.<br />

Über Frage, ob das Neue Steuerungsmodell <strong>und</strong> die daraus zu ziehenden Konsequenzen auf<br />

<strong>der</strong> Basis e<strong>in</strong>er kameralen <strong>Haushalts</strong>führung o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>es kaufmännischen <strong>Rechnungswesen</strong>s<br />

umgesetzt werden kann, konnte sich <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>detag 2001 noch ke<strong>in</strong>e Me<strong>in</strong>ung bilden.<br />

Mit dem Beschluss <strong>der</strong> IMK vom 11.06.1999 wurden die rechtlichen Möglichkeiten<br />

geschaffen auf e<strong>in</strong> kaufmännisches <strong>Rechnungswesen</strong> umzustellen. Rechtlich ermöglicht wird<br />

dies <strong>in</strong> Bayern <strong>der</strong>zeit durch die geltenden sog. Experimentierklauseln <strong>in</strong> Art. 117 a<br />

Geme<strong>in</strong>deordnung, Art. 103 a Landkreisordnung <strong>und</strong> Art. 99 Bezirksordnung.<br />

Sicher sche<strong>in</strong>t <strong>der</strong>zeit zu se<strong>in</strong>, dass auch bei den Neuregelungen zur erweiterten Kameralistik<br />

Vorschriften über die Budgetierung, die verb<strong>in</strong>dliche E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>er Kosten- <strong>und</strong><br />

Leistungsrechnung, aber auch Erfassung, Bewertung des Vermögens <strong>und</strong> die<br />

Berücksichtigung von Abschreibungen verb<strong>in</strong>dlich vorgeschrieben werden. 35<br />

Nutzen <strong>der</strong> Reform für den Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at<br />

Der Nutzen ergibt sich aus den verschiedenen Elementen des Neuen Steuerungsmodells<br />

<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e durch die sog. Steuerung über Zielvere<strong>in</strong>barungen (Kontraktmanagement). Der<br />

Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at legt Ziele fest <strong>und</strong> entscheidet, welche Ergebnisse vorrangig erreicht werden<br />

sollen. Der „Hauptkontrakt" wird auch künftig durch die Aufstellung des produkt- <strong>und</strong><br />

ergebnisorientierten <strong>Haushalts</strong> abgeschlossen. Er beschreibt, welche Leistungen zu welchen<br />

Kosten im nächsten Jahr von <strong>der</strong> Verwaltung zu erbr<strong>in</strong>gen s<strong>in</strong>d. Ziel dieser Art <strong>der</strong> Steuerung<br />

35 BayGTzeitung 1/2004: Das Neue Kommunale F<strong>in</strong>anzwesen - Chancen für e<strong>in</strong>e bessere politische Steuerung - Dr. Jürgen<br />

Busse, Bayerischer Geme<strong>in</strong>detag http://www.bay-geme<strong>in</strong>detag.de/<strong>in</strong>formation/zeitung/2004/012004/bz012004a.htm

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