Neues kommunales Haushalts- und Rechnungswesen in der ...
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<strong>Neues</strong> <strong>kommunales</strong> <strong>Haushalts</strong> <strong>und</strong> <strong>Rechnungswesen</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> BRD 19<br />
Die E<strong>in</strong>zahlungen <strong>und</strong> Auszahlungen können laufend mitgebucht werden (orig<strong>in</strong>äre<br />
Buchung):<br />
1. Es können im Kontenrahmen F<strong>in</strong>anzrechnungskonten vorgesehen werden. Diese<br />
werden dann bei E<strong>in</strong>zahlungen <strong>und</strong> Auszahlungen anstelle des Kontos ‚Bank‘<br />
angesprochen.<br />
2. Alternativ kann <strong>in</strong> <strong>der</strong> klassischen Weise doppisch gebucht werden, E<strong>in</strong>zahlungen<br />
<strong>und</strong> Auszahlungen werden also sämtlich gegen ‚Bank‘ (o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e<br />
Zahlungsmittelkonten wie Kasse) gebucht. Die Information über die betroffene<br />
F<strong>in</strong>anzposition wird dem Buchungssatz dann im DV-System durch e<strong>in</strong>e<br />
Zusatzkontierung mitgegeben.<br />
3. Direkt <strong>der</strong>ivative Buchung: die E<strong>in</strong>zahlungen <strong>und</strong> Auszahlungen<br />
zahlungsartenscharf aus dem Buchungsstoff <strong>der</strong> Ergebnisrechnung bzw. <strong>der</strong> Bilanz<br />
zurückgerechnet werden. Aus den Konten werden die zahlungswirksamen<br />
Vorgänge hergeleitet. Bei dieser Rückrechnung wird auf alle betroffenen Konten<br />
zugegriffen <strong>und</strong> jeweils die exakten Werte berechnet. Daher wird auch <strong>in</strong> diesem<br />
Fall von e<strong>in</strong>er direkten Ermittlung gesprochen.<br />
4. Nicht zugelassen ist h<strong>in</strong>gegen die <strong>in</strong>direkte Ermittlung durch e<strong>in</strong>e vere<strong>in</strong>fachte,<br />
summarische (saldierte) Rückrechnung aus dem Saldo <strong>der</strong> Ergebnisrechnung<br />
(retrograde Ermittlung).<br />
Teilrechnungen – Überprüfung <strong>der</strong> Zielerreichung<br />
Entsprechend <strong>der</strong> Glie<strong>der</strong>ung des <strong>Haushalts</strong> <strong>in</strong> Teilhaushalte werden Teilrechnungen,<br />
geglie<strong>der</strong>t <strong>in</strong> Teilergebnisrechnung <strong>und</strong> Teilf<strong>in</strong>anzrechnung erstellt. Die<br />
Teilrechnungen s<strong>in</strong>d jeweils um Ist-Zahlen zu den <strong>in</strong> den Teilplänen ausgewiesenen<br />
Leistungsmengen <strong>und</strong> Kennzahlen zu ergänzen. Zusätzlich zu den im Plan<br />
enthaltenen Leistungsmengen <strong>und</strong> Kennzahlen s<strong>in</strong>d Ist-Werte anzugeben. Dadurch soll<br />
e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>schätzung <strong>der</strong> Zielerreichung ermöglicht werden.<br />
C) Vermögensrechnung (Bilanz)<br />
Glie<strong>der</strong>ung orientiert sich größtenteils an den Vorschriften des kaufmännischen<br />
<strong>Rechnungswesen</strong>s (HGB).