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Neues kommunales Haushalts- und Rechnungswesen in der ...

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<strong>Neues</strong> <strong>kommunales</strong> <strong>Haushalts</strong> <strong>und</strong> <strong>Rechnungswesen</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> BRD 36<br />

2. Nach Inkrafttreten des neuen Rechts soll es e<strong>in</strong>e ausreichend bemessene Übergangsfrist<br />

geben von voraussichtlich 5 Jahren.<br />

3. Konzeptionelle Gr<strong>und</strong>lage für Nie<strong>der</strong>sachsen bilden die Überlegungen des Speyerer<br />

Verfahrens nach Klaus Lü<strong>der</strong>, betitelt als „<strong>Neues</strong> Kommunales <strong>Rechnungswesen</strong>“. Dieses<br />

Verfahren sieht die Ablösung <strong>der</strong> re<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>nahmen- <strong>und</strong> Ausgabenrechnung durch e<strong>in</strong><br />

<strong>Rechnungswesen</strong> vor, das sowohl den Ressourcenverbrauch vollständig abbilden kann als<br />

auch den periodengerechten Ressourcenersatz. Das neue <strong>Rechnungswesen</strong> besteht aus den<br />

drei Komponenten Erfolgsrechnung (planerisch „Ergebnishaushalt“), F<strong>in</strong>anzrechnung<br />

(planerisch „F<strong>in</strong>anzhaushalt“) <strong>und</strong> Vermögensrechnung als Gr<strong>und</strong>lage e<strong>in</strong>er Bilanz. Dabei<br />

sollen die drei Komponenten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em geschlossenen System geführt <strong>und</strong> die<br />

F<strong>in</strong>anzrechnung im doppischen Verb<strong>und</strong> direkt bebucht werden. Die doppelte<br />

kaufmännische Buchführung wird als <strong>der</strong> dafür geeignete Buchungsstil angesehen.<br />

4. Dem Speyerer Verfahren liegt - auch mit Blick auf diese <strong>in</strong>ternationale Entwicklung des<br />

öffentlichen <strong>Rechnungswesen</strong>s – e<strong>in</strong>e zur Beurteilung <strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzwirtschaft kommunaler<br />

Körperschaften angemessene Vermögensdarstellung zu Gr<strong>und</strong>e. Das Vermögen sollte lt.<br />

Innenm<strong>in</strong>isterium auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage des Speyerer Konzepts, als<br />

Verwaltungsvermögen <strong>und</strong> realisierbares Vermögen dargestellt <strong>und</strong> bewertet werden,<br />

wie es im Modellprojekt Uelzen ja auch gelungen ist. Dem realisierbaren Vermögen<br />

sollen alle im Bilanzierungszeitpunkt nicht betriebsnotwendigen Vermögensgegenstände<br />

zugeordnet werden, dazu gehören Vermögensgegenstände, die nicht <strong>der</strong> Erfüllung <strong>der</strong><br />

öffentlichen Aufgaben dienen. Das realisierbare Vermögen stellt <strong>in</strong> f<strong>in</strong>anzielle Ressourcen<br />

umwandelbares Vermögen dar. Es muss deshalb mit den Verkehrswerten erfasst werden.<br />

Das Verwaltungsvermögen wird auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage von Anschaffungs- <strong>und</strong><br />

Herstellungskosten bewertet. Für die Fälle, <strong>in</strong> denen die Werte nicht mehr feststellbar<br />

s<strong>in</strong>d, werden Vere<strong>in</strong>fachungsverfahren, zum Beispiel auf <strong>der</strong> Basis von Sachwerten nach<br />

<strong>der</strong> Wertermittlungsverordnung vorgesehen. Das bereits jetzt schon erfasste Vermögen ist<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel nach den Anschaffungs- <strong>und</strong> Herstellungskosten bewertet. Die Bewertung<br />

<strong>und</strong> Abschreibung des gesamten Vermögens nach Zeitwerten, wie das nur <strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-<br />

Westfalen für die Eröffnungsbilanz beabsichtigt ist, erfor<strong>der</strong>t dagegen e<strong>in</strong>e generelle<br />

Neubewertung sämtlichen Vermögens. Das führt aber auch zu höheren Abschreibungen<br />

mit belastenden Folgen bei den von den Bürgern zu erhebenden Abgaben. Die Summe <strong>der</strong><br />

Aufwendungen würde höher ausfallen <strong>und</strong> das ordentliche Ergebnis würde sich<br />

verschlechtern. Das soll den nie<strong>der</strong>sächsischen Kommunen allerd<strong>in</strong>gs nicht zugemutet<br />

werden. Über das für die Eröffnungsbilanz zu verwendende Bewertungsverfahren <strong>und</strong> die

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