Neues kommunales Haushalts- und Rechnungswesen in der ...
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<strong>Neues</strong> <strong>kommunales</strong> <strong>Haushalts</strong> <strong>und</strong> <strong>Rechnungswesen</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> BRD 37<br />
Unterscheidung von Verwaltungsvermögen <strong>und</strong> realisierbarem Vermögen gibt es<br />
unterschiedliche Auffassungen, die noch zu diskutieren s<strong>in</strong>d (<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e bei <strong>der</strong> Frage<br />
<strong>der</strong> Vermögensdarstellung).<br />
5. Für Verpflichtungen, die h<strong>in</strong>sichtlich Höhe <strong>und</strong> Erfüllungszeitpunkt unsicher s<strong>in</strong>d, s<strong>in</strong>d<br />
Rückstellungen zu bilden, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e für Pensionsverpflichtungen, für unterlassene<br />
Instandhaltungsaufwendungen, für die Rekultivierung <strong>und</strong> Nachsorge von<br />
Abfalldeponien, für die Sanierung von Altlasten. Auch für ungewisse Verb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />
im Rahmen des F<strong>in</strong>anzausgleichs <strong>und</strong> von Steuerschuldverhältnissen <strong>und</strong> für drohende<br />
Verluste aus Bürgschaften, Gewährleistungen <strong>und</strong> anhängigen Gerichtsverfahren ist<br />
Vorsorge zu treffen.<br />
6. Nie<strong>der</strong>sachsen beabsichtigt, die Haushalte nach <strong>der</strong> örtlichen Verwaltungsorganisation<br />
aufstellen zu lassen. Die Produkte werden dabei festen Verantwortungsbereichen<br />
zugeordnet. Es wird am System <strong>der</strong> Budgetierung festgehalten <strong>und</strong> die Elemente e<strong>in</strong>er<br />
flexiblen <strong>Haushalts</strong>führung <strong>in</strong> das neue System übergeführt werden. E<strong>in</strong><br />
Kontenrahmenplan <strong>und</strong> Vorschriften für e<strong>in</strong>en Produktrahmenplan unter<br />
f<strong>in</strong>anzstatistischen Gesichtspunkten werden landesweit vorgegeben.<br />
7. Der Haushalt soll <strong>in</strong> jedem Jahr ausgeglichen se<strong>in</strong>, <strong>und</strong> zwar <strong>in</strong> Planung <strong>und</strong> Rechnung,<br />
wie bisher auch. Dabei soll <strong>der</strong> Gesamtbetrag <strong>der</strong> ordentlichen Erträge dem Gesamtbetrag<br />
<strong>der</strong> ordentlichen Aufwendungen m<strong>in</strong>destens entsprechen. Ordentliches Ergebnis <strong>und</strong><br />
außerordentliches Ergebnis werden vone<strong>in</strong>an<strong>der</strong> getrennt. Überschüsse fließen <strong>in</strong><br />
Ergebnisrücklagen, aus denen spätere Fehlbeträge abgedeckt werden können.<br />
Verbleibende Fehlbeträge werden vorgetragen <strong>und</strong> ihre Abdeckung <strong>in</strong> <strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzplanung,<br />
wenn das nicht ausreicht im <strong>Haushalts</strong>konsolidierungskonzept, sichergestellt.<br />
8. Die neue Geme<strong>in</strong>dehaushalts- <strong>und</strong> Kassenverordnung wird weitgehend nur Gr<strong>und</strong>sätze<br />
<strong>und</strong> Sicherstellungspflichten enthalten. Die Geme<strong>in</strong>den werden eigene örtliche<br />
Detailregelungen treffen können.<br />
9. Nach den gegenwärtigen Zeitvorstellungen können Entwürfe für das<br />
Gesetzgebungsverfahren im Jahr 2004 vorgelegt werden, nach ausführlicher Diskussion<br />
aller Interessierter über die Eckpunkte <strong>der</strong> Reform. Die Entwürfe sollen es ermöglichen,<br />
die Reform des kommunalen <strong>Haushalts</strong>rechts für die nie<strong>der</strong>sächsischen Kommunen<br />
voraussichtlich im Jahr 2005 <strong>in</strong> Kraft treten zu lassen <strong>und</strong> nach e<strong>in</strong>er mehrjährigen<br />
Übergangsfrist für alle Kommunen für verb<strong>in</strong>dlich zu erklären.<br />
10. Es ist zudem vorgesehen, das neue <strong>Haushalts</strong>recht auf die bisher <strong>in</strong> Eigenbetrieben <strong>und</strong><br />
eigenbetriebsähnlichen E<strong>in</strong>richtungen ausgeglie<strong>der</strong>ten Bereiche zu übertragen, <strong>und</strong> es ist