Neues kommunales Haushalts- und Rechnungswesen in der ...
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<strong>Neues</strong> <strong>kommunales</strong> <strong>Haushalts</strong> <strong>und</strong> <strong>Rechnungswesen</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> BRD 15<br />
- Verpflichtungsermächtigungen maßnahmenbezogen veranschlagen<br />
- Führung e<strong>in</strong>er Kosten <strong>und</strong> Leistungsrechnung für die Beurteilung <strong>der</strong><br />
Wirtschaftlichkeit <strong>und</strong> Leistungsfähigkeit<br />
- Erläuterung <strong>der</strong> Ansätze mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung<br />
3. Abschnitt: Deckungsgr<strong>und</strong>sätze<br />
Gesamtdeckungspr<strong>in</strong>zip gilt im Ergebnishaushalt (Erträge <strong>und</strong> Aufwendungen) <strong>und</strong> im<br />
F<strong>in</strong>anzhaushalt (E<strong>in</strong>zahlungen <strong>und</strong> Auszahlungen)<br />
Die folgenden Bewirtschaftungsregeln sollen die flexible <strong>Haushalts</strong>führung ermöglichen:<br />
- Zweckb<strong>in</strong>dung von Erträgen muss möglich bleiben (als Ausnahme vom<br />
Gesamtdeckungspr<strong>in</strong>zip)<br />
- Deckungsfähigkeit von Aufwandansätzen <strong>und</strong> Auszahlungen<br />
- Übertragbarkeit (Ergebnis- <strong>und</strong> F<strong>in</strong>anzpositionen s<strong>in</strong>d gr<strong>und</strong>sätzlich <strong>in</strong>s neue<br />
<strong>Haushalts</strong>jahr übertragbar)<br />
4. Abschnitt: Liquidität, Rücklagen<br />
- Als Liquiditätsreserven gelten die liquiden Mittel auf <strong>der</strong> Aktivseite <strong>der</strong> Bilanz<br />
(M<strong>in</strong>destliquidität ist nicht vorgeschrieben)<br />
- M<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>e Ergebnisrücklage ist vorgeschrieben<br />
- Län<strong>der</strong>spezifisch können z.B. Kapitalrücklagen, Ausgleichsrücklagen gebildet<br />
werden, die <strong>in</strong> jedem Fall aus Ergebnisüberschüssen gebildet werden<br />
- Bei Ergebnisspaltung s<strong>in</strong>d getrennte Rücklagen für das ordentliche Ergebnis <strong>und</strong> das<br />
Son<strong>der</strong>ergebnis erfor<strong>der</strong>lich 17 .<br />
5. Abschnitt: <strong>Haushalts</strong>ausgleich <strong>und</strong> Ausgleich von Jahresfehlbeträgen<br />
Gr<strong>und</strong>satz: In jedem Rechnungsjahr ist <strong>der</strong> Ressourcenverbrauch (Aufwand) durch das<br />
Ressourcenaufkommen (Ertrag) zu decken (unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus<br />
Vorjahren). Jede Generation soll für die von ihr verbrauchten Ressourcen aufkommen.<br />
Der <strong>Haushalts</strong>ausgleich wird nur auf die Ergebnisgrößen „Aufwand <strong>und</strong> „Ertrag“ bezogen.<br />
E<strong>in</strong> <strong>Haushalts</strong>ausgleich auf <strong>der</strong> Basis von E<strong>in</strong>nahmen <strong>und</strong> Ausgaben ist nicht mehr<br />
17 Baden-Württemberg schreibt beson<strong>der</strong>e Rücklagen für das Son<strong>der</strong>ergebnis <strong>und</strong> das Bewertungsergebnis vor (§ 23).<br />
Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen sieht ke<strong>in</strong>e solchen Rücklagen vor; Hessen schreibt e<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>e Rücklage für das<br />
Son<strong>der</strong>ergebnis vor.