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Neues kommunales Haushalts- und Rechnungswesen in der ...

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<strong>Neues</strong> <strong>kommunales</strong> <strong>Haushalts</strong> <strong>und</strong> <strong>Rechnungswesen</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> BRD 5<br />

E<strong>in</strong> produkt- o<strong>der</strong> organisationsorientierter Haushalt soll im Zentrum stehen. Neben <strong>der</strong><br />

Budgetierung soll die dezentrale Steuerung e<strong>in</strong> Kernelement bilden. Verb<strong>in</strong>dlich soll e<strong>in</strong>e<br />

Kosten- <strong>und</strong> Leistungsrechnung e<strong>in</strong>geführt werden, e<strong>in</strong>e vollständige Vermögensrechnung<br />

soll unverzichtbarer Bestandteil se<strong>in</strong> <strong>und</strong> letztendlich soll <strong>der</strong> Ressourcenverbrauch abgebildet<br />

werden.<br />

- E<strong>in</strong>führung des Ressourcenverbrauchskonzeptes im kommunalen <strong>Haushalts</strong>recht<br />

- Verwirklichung des Ressourcenverbrauchskonzeptes unabhängig vom Buchungsstil<br />

- Weiterentwicklung <strong>der</strong> Kameralistik (partielles Ressourcenverbrauchskonzept)<br />

- E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>es kommunalen <strong>Haushalts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Rechnungswesen</strong>s auf Doppik-Basis<br />

(vollständiges Ressourcenverbrauchskonzept)<br />

- Wahlrecht für die Kommunen h<strong>in</strong>sichtlich Rechnungsform (Buchungsstil)<br />

Die Län<strong>der</strong> können für ihren Bereich entscheiden, ob sie beide Regelsysteme mit e<strong>in</strong>em<br />

Wahlrecht <strong>der</strong> Kommunen e<strong>in</strong>führen o<strong>der</strong> ob sie nach e<strong>in</strong>er angemessenen Übergangsfrist den<br />

obligatorischen Übergang e<strong>in</strong> neues haushaltsrecht nach dem System <strong>der</strong> doppelten<br />

kaufmännischen Buchführung vorsehen. 1<br />

Beschluss Nr.37 vom 24.11.2000 IMK <strong>der</strong> (165. Sitzung) 2<br />

„Eckpunkte für die Reform des kameralistischen <strong>Haushalts</strong>- <strong>und</strong> Rechnungssystems<br />

sowie<br />

Eckpunkte für e<strong>in</strong> <strong>kommunales</strong> <strong>Haushalts</strong>- <strong>und</strong> Rechnungssystem auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage<br />

<strong>der</strong> doppelten Buchführung“<br />

Eckpunkte für e<strong>in</strong> "Doppik-<strong>Haushalts</strong>recht" vom 24.11.2000<br />

- Schaffung getrennter Regelwerke für das doppische <strong>Haushalts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Rechnungswesen</strong> <strong>und</strong><br />

die weiterentwickelte Kameralistik<br />

- Neustrukturierung des <strong>Haushalts</strong>plans nach den Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Neuen Steuerung<br />

(Budgetierung, Dezentralisierung, Ziel-/Leistungsvorgaben)<br />

- durchgängige entsprechende Anwendung des HGB wegen unterschiedlicher<br />

Zielorientierung von Privatwirtschaft <strong>und</strong> öffentlichen Körperschaften ist nicht möglich<br />

1 <strong>Rechnungswesen</strong> <strong>und</strong> Controll<strong>in</strong>g <strong>in</strong> <strong>der</strong> öffentlichen Verwaltung: Reform des kommunalen <strong>Haushalts</strong>- <strong>und</strong><br />

<strong>Rechnungswesen</strong>s: Die Beschlüsse <strong>der</strong> IMK – Dr. Horst Körner 2004: http://www.arfgmbh.de/images/presse_&_publikationen/040316-imk-son<strong>der</strong>druck.pdf<br />

2 http://landesregierung.schleswig -<br />

holste<strong>in</strong>.de/coremedia/generator/Aktueller_20Bestand/IM/Information/IMK/ PDF/Beschluss__165,property=pdf.pdf

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