Neues kommunales Haushalts- und Rechnungswesen in der ...
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<strong>Neues</strong> <strong>kommunales</strong> <strong>Haushalts</strong> <strong>und</strong> <strong>Rechnungswesen</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> BRD 5<br />
E<strong>in</strong> produkt- o<strong>der</strong> organisationsorientierter Haushalt soll im Zentrum stehen. Neben <strong>der</strong><br />
Budgetierung soll die dezentrale Steuerung e<strong>in</strong> Kernelement bilden. Verb<strong>in</strong>dlich soll e<strong>in</strong>e<br />
Kosten- <strong>und</strong> Leistungsrechnung e<strong>in</strong>geführt werden, e<strong>in</strong>e vollständige Vermögensrechnung<br />
soll unverzichtbarer Bestandteil se<strong>in</strong> <strong>und</strong> letztendlich soll <strong>der</strong> Ressourcenverbrauch abgebildet<br />
werden.<br />
- E<strong>in</strong>führung des Ressourcenverbrauchskonzeptes im kommunalen <strong>Haushalts</strong>recht<br />
- Verwirklichung des Ressourcenverbrauchskonzeptes unabhängig vom Buchungsstil<br />
- Weiterentwicklung <strong>der</strong> Kameralistik (partielles Ressourcenverbrauchskonzept)<br />
- E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>es kommunalen <strong>Haushalts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Rechnungswesen</strong>s auf Doppik-Basis<br />
(vollständiges Ressourcenverbrauchskonzept)<br />
- Wahlrecht für die Kommunen h<strong>in</strong>sichtlich Rechnungsform (Buchungsstil)<br />
Die Län<strong>der</strong> können für ihren Bereich entscheiden, ob sie beide Regelsysteme mit e<strong>in</strong>em<br />
Wahlrecht <strong>der</strong> Kommunen e<strong>in</strong>führen o<strong>der</strong> ob sie nach e<strong>in</strong>er angemessenen Übergangsfrist den<br />
obligatorischen Übergang e<strong>in</strong> neues haushaltsrecht nach dem System <strong>der</strong> doppelten<br />
kaufmännischen Buchführung vorsehen. 1<br />
Beschluss Nr.37 vom 24.11.2000 IMK <strong>der</strong> (165. Sitzung) 2<br />
„Eckpunkte für die Reform des kameralistischen <strong>Haushalts</strong>- <strong>und</strong> Rechnungssystems<br />
sowie<br />
Eckpunkte für e<strong>in</strong> <strong>kommunales</strong> <strong>Haushalts</strong>- <strong>und</strong> Rechnungssystem auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage<br />
<strong>der</strong> doppelten Buchführung“<br />
Eckpunkte für e<strong>in</strong> "Doppik-<strong>Haushalts</strong>recht" vom 24.11.2000<br />
- Schaffung getrennter Regelwerke für das doppische <strong>Haushalts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Rechnungswesen</strong> <strong>und</strong><br />
die weiterentwickelte Kameralistik<br />
- Neustrukturierung des <strong>Haushalts</strong>plans nach den Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Neuen Steuerung<br />
(Budgetierung, Dezentralisierung, Ziel-/Leistungsvorgaben)<br />
- durchgängige entsprechende Anwendung des HGB wegen unterschiedlicher<br />
Zielorientierung von Privatwirtschaft <strong>und</strong> öffentlichen Körperschaften ist nicht möglich<br />
1 <strong>Rechnungswesen</strong> <strong>und</strong> Controll<strong>in</strong>g <strong>in</strong> <strong>der</strong> öffentlichen Verwaltung: Reform des kommunalen <strong>Haushalts</strong>- <strong>und</strong><br />
<strong>Rechnungswesen</strong>s: Die Beschlüsse <strong>der</strong> IMK – Dr. Horst Körner 2004: http://www.arfgmbh.de/images/presse_&_publikationen/040316-imk-son<strong>der</strong>druck.pdf<br />
2 http://landesregierung.schleswig -<br />
holste<strong>in</strong>.de/coremedia/generator/Aktueller_20Bestand/IM/Information/IMK/ PDF/Beschluss__165,property=pdf.pdf