14.08.2012 Aufrufe

Neues kommunales Haushalts- und Rechnungswesen in der ...

Neues kommunales Haushalts- und Rechnungswesen in der ...

Neues kommunales Haushalts- und Rechnungswesen in der ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Neues</strong> <strong>kommunales</strong> <strong>Haushalts</strong> <strong>und</strong> <strong>Rechnungswesen</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> BRD 17<br />

Die handelsrechtlichen Vorschriften über die Gr<strong>und</strong>sätze ordnungsgemäßer Buchführung<br />

können <strong>in</strong>haltlich für die Kommunen übernommen werden.<br />

Es besteht die Pflicht zur Aufstellung e<strong>in</strong>es Inventars (Inventurvere<strong>in</strong>fachungsverfahren s<strong>in</strong>d<br />

zulässig)<br />

8. Abschnitt: Ansatz <strong>und</strong> Bewertung des Vermögens <strong>und</strong> <strong>der</strong> Schulden 19<br />

Allgeme<strong>in</strong>e Bewertungsgr<strong>und</strong>sätze<br />

- Übere<strong>in</strong>stimmung <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz mit <strong>der</strong> vorhergehenden Schlussbilanz<br />

- E<strong>in</strong>zelbewertung <strong>der</strong> Vermögensgegenstände <strong>und</strong> Schulden zum Stichtag<br />

- Wirklichkeitstreue Bewertung (vorhersehbare Risiken <strong>und</strong> Wertverluste s<strong>in</strong>d zu<br />

berücksichtigen, Wertgew<strong>in</strong>ne s<strong>in</strong>d nur zu berücksichtigen, wenn sie bis zum<br />

Abschlussstichtag realisiert s<strong>in</strong>d)<br />

- Beibehaltung <strong>der</strong> Bewertungsmethoden<br />

Wertmäßige Obergrenze für die Bewertung s<strong>in</strong>d die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten<br />

(lt. HGB). E<strong>in</strong> Wertansatz höherer Wie<strong>der</strong>beschaffungswerte zum Ausgleich von<br />

<strong>in</strong>flationären Effekten <strong>und</strong> technischen fortschritt wird generell ausgeschlossen.<br />

Es gibt län<strong>der</strong>spezifische Konzeptunterschiede: z.B. Baden-Württemberg: Wahlrecht <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Unterscheidung zwischen Verwaltungsvermögen <strong>und</strong> realisierbarem Vermögen. Zum<br />

realisierbaren Vermögen gehören die nicht als Verwaltungsvermögen zur Erfüllung<br />

öffentlicher Aufgaben e<strong>in</strong>gesetzten Gegenstände <strong>und</strong> Beteiligungen.<br />

Rückstellungen<br />

- Für ungewisse Verb<strong>in</strong>dlichkeiten <strong>und</strong> Aufwendungen s<strong>in</strong>d Rückstellungen zu bilden.<br />

- Pensionsverpflichtungen<br />

- Verpflichtungen im Rahmen <strong>der</strong> Altersteilzeit<br />

- Unterlassene Instandhaltungen an Bauten<br />

- Rekultivierung <strong>und</strong> Nachsorge von Abfalldeponien<br />

- Sanierung von Altlasten<br />

- Verb<strong>in</strong>dlichkeiten im Rahmen FAG <strong>und</strong> Steuerschuldverhältnissen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!