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Integrationsbericht für den Kreis Warendorf - WAF 2030

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<strong>Integrationsbericht</strong> für <strong>den</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Warendorf</strong>Vier Faktoren sind für diese hohen Zuzugszahlen maßgeblich verantwortlich. Erstens der - bis Mitte der 1990erJahre - erhöhte Zuzug von (Spät-)Aussiedlern. Zweitens die bis 1992 gestiegene Zahl von Asylsuchen<strong>den</strong>, dieseitdem jedoch kontinuierlich gesunken ist. Drittens die hohe Zahl der seit 1991/92 aus dem ehemaligen Jugoslawiengeflohenen Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge, von <strong>den</strong>en die meisten bereits wieder in ihre Heimat zurückgekehrtsind. Und viertens die gestiegene, aber zeitlich begrenzte Arbeitsmigration aus Nicht-EU-Staaten,insbesondere von Werkvertrags- und Saisonarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern.Damit hatten die Zuwanderungen einen wesentlich größeren Einfluss auf die Entwicklung der Einwohnerzahl inDeutschland als der natürliche Saldo (Geburten abzüglich Sterbefälle). Allerdings ist die Zuwanderung ausländischerStaatsangehöriger nach Deutschland in <strong>den</strong> letzten Jahren stark zurückgegangen und stagniert auf niedrigemNiveau.Im Jahr 2008 wurde erstmals seit 1984 wieder mit -55.743 ein negativer Gesamtwanderungssaldo (Deutsche -Ausländer) registriert. Dieser setzt sich zusammen aus einem Wanderungsverlust deutscher Personen von -66.428 und einem - trotz der Bereinigung der Melderegister - leichtem Wanderungsüberschuss von +10.695 beiAusländerinnen und Ausländern. Im Vergleich zum Vorjahr (+99.003 Zuzüge) ist der weiterhin positive Wanderungssaldobei ausländischen Staatsangehörigen jedoch deutlich geringer ausgefallen.Das Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes zum 1. Januar 2005 hat eine öffentliche Debatte darüber ausgelöst,welchen Herausforderungen sich Deutschland als Einwanderungsland stellen muss. Das Zuwanderungsgesetzist der Einstieg in eine systematische Integrationspolitik. Mit dem Zuwanderungsgesetz ist die rechtlicheGrundlage dafür geschaffen, Zuwanderung entlang der wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Interessenzu steuern. Es regelt zudem gesetzlich ein Grundangebot an Integrationsleistungen für alle Migrantinnenund Migranten.Die Fördermaßnahmen des Bundes sind beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg weitgehendgebündelt wor<strong>den</strong>. Mit dem im Zuwanderungsgesetz vorgesehenen bundesweiten Integrationsprogramm sollendie Integrationsangebote von Bund, Ländern und Kommunen besser aufeinander abgestimmt wer<strong>den</strong>. Bei derAusarbeitung dieses Programms sind auch die Kirchen, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, die Träger derfreien Wohlfahrtspflege sowie sonstige gesellschaftliche Interessenverbände beteiligt.Sprache wird als ein Schlüssel für erfolgreiche Integration gesehen. Aus diesem Grund wurde zu Beginn 2005,mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes, ein Mindestrahmen staatlicher Integrationsangebote geschaffen.Den Kern dieser staatlichen Angebote bildet der Integrationskurs. Ein Bestandteil des Integrationskurses istSprachunterricht. Das Ziel: Migrantinnen und Migranten sollen sich im Alltag verständigen können und so derdeutschen Gesellschaft näher kommen. Der zweite Bestandteil des Integrationskurses ist der so genannte Orientierungskurs.Darin stehen die deutsche Kultur, das Rechtssystem und die Werteordnung im Vordergrund.Seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes sind die vom Bund geförderten Beratungsdienste zusammengelegtund neu strukturiert wor<strong>den</strong>. Seit dem 1. Januar 2005 erfolgt die Beratung für erwachsene Zuwanderinnen undZuwanderer durch die Migrationsberatung. Der Schwerpunkt der Migrationsberatung liegt auf der Beratung undBegleitung von Neuzuwanderern; sie steht aber auch im Rahmen der nachholen<strong>den</strong> Integration bereits länger in18

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