Weihnachtsstadt Nürnberg - WIM-Magazin
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BERICHTE | ANALYSEN<br />
CHEMIKALIENVERORDNUNG „REACH“<br />
Neue Informationspfl ichten<br />
Wie können Unternehmen mit Kundenanfragen umgehen, die sich auf<br />
„besonders besorgniserregende Stoffe“ beziehen?<br />
Viele Unternehmen erhalten derzeit<br />
Frage bögen, ob sie den Pfl ichten<br />
der neuen Chemikalienverordnung<br />
„Reach“ („Registration, Evaluation, Authorisation<br />
and Restriction of Chemicals“) nachkommen.<br />
Während sich die Abfragen in den<br />
letzten Monaten hauptsächlich auf die Pfl ichten<br />
zur Registrierung bzw. Vorregistrierung<br />
von Stoffen bezogen, häufen sich nun Kundenanfragen<br />
zu den „besonders besorgniserregenden<br />
Stoffen“.<br />
Nachholen der Vorregistrierung<br />
Bis zum 21. November 2008 wurden knapp<br />
1,5 Mio. Vorregistrierungen bei der Europäischen<br />
Chemikalienagentur ECHA durchgeführt.<br />
Mit Ablauf der Vorregistrierfrist zum<br />
1. Dezember 2008 dürfen nicht vorregistrierte<br />
Stoffe in Mengen größer als einer Jahrestonne<br />
erst dann hergestellt oder importiert<br />
16 12 | 08<br />
Foto: Paolo Toscani/Fotolia.com<br />
werden, wenn sie unmittelbar wie Neustoffe<br />
angemeldet werden. Dazu sind umfangreichere<br />
Prüfungen erforderlich. Eine Ausnahme<br />
gibt es für die Stoffe, die nach dem 1.<br />
Dezember 2008 erstmals hergestellt oder importiert<br />
werden. In diesem Fall kann die existenziell<br />
wichtige Vorregistrierung nachgeholt<br />
werden und ein Anspruch und die Übergangsfrist<br />
von dreieinhalb bis elf Jahren<br />
(2010, 2013 oder 2018) zur eigentlichen Registrierung<br />
des Stoffes in Anspruch genommen<br />
werden. Voraussetzung ist aber, dass die<br />
Herstellung oder der Import nicht länger als<br />
sechs Monate zurückliegt und noch mindestens<br />
ein Jahr bis zum Stichtag der mengenabhängigen<br />
Registrierungsfrist verbleibt.<br />
Am 1. Januar 2009 wird die ECHA die endgültige<br />
Liste aller vorregistrierten Stoffe auf<br />
ihrer Website (http://echa.europa.eu) veröffentlichen.<br />
Dieser Stichtag ist besonders für<br />
Anwender wichtig. Denn ist der Stoff nicht<br />
genannt, hat sich kein Hersteller oder Importeur<br />
gefunden, der ihn registrieren will. Der<br />
Anwender kann dann der ECHA sein Interesse<br />
an dem Stoff mitteilen. Die ECHA veröffentlicht<br />
auf ihrer Website den Namen des<br />
Stoffes und übermittelt einem potenziellen<br />
Registranten auf Ersuchen die Kontaktdaten<br />
des nachgeschalteten Anwenders.<br />
Informationspfl ichten<br />
Die Europäische Chemikalienagentur ECHA<br />
hat Ende Oktober 2008 eine erste Kandidatenliste<br />
der „besonders besorgniserregenden<br />
Stoffe“ veröffentlicht (http://echa.europa.eu/<br />
chem_data/candidate_list_table_en.asp).<br />
Diese Liste wird in Zukunft ständig erweitert<br />
und fortgeschrieben. Die Nennung dieser<br />
Stoffe löst nach Art. 33 der Reach-Verordnung<br />
unmittelbare Informationspfl ichten für<br />
Lieferanten von Erzeugnissen (z. B. Spritzgussteile,<br />
Textilien, Maschinen, Elektroartikel<br />
oder Verpackungen) aus. Dies betrifft Produkte,<br />
die mehr als 0,1 Massenprozent eines<br />
besonders besorgniserregenden Stoffes enthalten.<br />
Jeder Lieferant muss seinen gewerblichen<br />
Kunden unaufgefordert diesen Sachverhalt<br />
mitteilen. Neben dem Namen des<br />
Stoffes muss er dazu noch die ihm vorliegenden,<br />
für eine sichere Verwendung des Erzeugnisses<br />
ausreichenden Informationen zur<br />
Verfügung stellen. Die Pfl icht zur Informationsweitergabe<br />
betrifft die gesamte Lieferkette<br />
innerhalb der EU. In den letzten Wochen<br />
häufen sich Kundenanfragen, die diesen<br />
Sachverhalt klären sollen. Auch private Endkunden<br />
müssen entsprechend informiert<br />
werden – allerdings nur auf Anfrage innerhalb<br />
einer Frist von 45 Tagen.<br />
Die deutschen Spitzenverbände der Industrie<br />
und des Handels, BDI und HDE, weisen<br />
darauf hin, dass eine Informationspfl icht unmittelbar<br />
nach Veröffentlichung der Kandidatenliste<br />
in der Lieferkette häufi g nicht realisierbar<br />
sei, da Informationen erst über die<br />
gesamte Lieferkette ermittelt werden müssen.<br />
In der Regel würden beispielsweise bei importierten<br />
Erzeugnissen mindestens sechs<br />
Monate dazu benötigt werden. Musterformulierungen<br />
können von der Internet-Seite<br />
der IHK <strong>Nürnberg</strong> für Mittelfranken (www.<br />
ihk-nuernberg.de/umweltrecht) oder vom<br />
Reach-Helpdesk des BDI (http://reach.bdi.<br />
info) heruntergeladen werden. ■<br />
IHK, Dr. Ronald Künneth,<br />
Tel. 0911/1335-297, kuenneth@nuernberg.ihk.de