Weihnachtsstadt Nürnberg - WIM-Magazin
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mer nicht die komplett eingezahlte Summe,<br />
sondern nur einen Teil (Rückkaufswert) ausbezahlt.<br />
Über dessen aktuellen Wert muss die<br />
Versicherung regelmäßig informieren. Neu<br />
ist die Gesetzesregelung zur Berechnung der<br />
Rückkaufswerte. Diese fi ndet nun nach dem<br />
Deckungskapital der Versicherung statt und<br />
nicht mehr nach dem intransparenten Begriff<br />
des Zeitwertes. Die Neuerung gilt für alle ab<br />
dem 1. Januar 2008 abgeschlossenen Neuverträge,<br />
nicht für Altverträge.<br />
Zu Beginn der Laufzeit sind bei den Rückkaufswerten<br />
die Abschlusskosten relevant.<br />
Bei frühzeitiger Vertragsbeendigung erhielt<br />
der Versicherungsnehmer bislang aufgrund<br />
der Verrechnung von Abschlusskosten mit<br />
den einbezahlten Prämien keinen oder nur<br />
einen marginalen Rückkaufswert. Die Reform<br />
hat hier eine spürbare Verbesserung geschaffen.<br />
Nun müssen bei Vertragsschlüssen<br />
nach dem 1. Januar 2008 die Abschlusskosten<br />
bei einer vorzeitigen Vertragskündigung auf<br />
die ersten fünf Jahre verteilt werden. Damit<br />
fällt der Rückkaufswert in den ersten Jahren<br />
höher aus. ■<br />
Rechtsanwältin Eva Greilich,<br />
Zimmermann, König, Singer Rechtsanwälte,<br />
<strong>Nürnberg</strong> (www.rae-nuernberg.de)<br />
Armin Goßler<br />
Fachanwalt für Arbeitsrecht<br />
Handelsvertreter- und Außendienstrecht,<br />
Vertragshändlerrecht<br />
Bernd Kreuzer<br />
Fachanwalt für Familienrecht /<br />
AnwaltMediator (DAA)<br />
Spezialist für int. Recht, Erbrecht<br />
Carl-Peter Horlamus<br />
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht<br />
/ Handels- und Gesellschaftsrecht<br />
Bank- und Kapitalanlagerecht<br />
Oliver Fouquet<br />
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht<br />
/ Verkehrsrecht<br />
Spezialist für Grundstücks- und Immobilienrecht<br />
Stefan Böhmer<br />
Fachanwalt für Familienrecht<br />
Spezialist für Reise- und Tourismusrecht,<br />
Erbrecht<br />
Anwaltskanzlei<br />
Telefon 0911 / 32 38 6 - 0<br />
Fürther Straße 98-100 � 90429 <strong>Nürnberg</strong> � Fax 0911 / 32 3 86 - 70 � info@kgh.de<br />
www.kgh.de<br />
SELBSTSTÄNDIGE<br />
Kein Krankengeld<br />
bei freiwilliger Versicherung<br />
Ab dem 1. Januar 2009 ist das Krankengeld<br />
für freiwillig versicherte Selbstständige nicht<br />
mehr Teil der Versicherungsleistungen. Dies<br />
ist auf eine Neuregelung durch das GKV-<br />
Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)<br />
zurückzuführen. Die IHK-Organisation<br />
empfi ehlt, bei der Krankenkasse nach Informationen<br />
zu entsprechenden zusätzlichen<br />
Wahltarifen zu fragen.<br />
Bislang gab es bezüglich des Krankengeldanspruchs<br />
in der GKV für freiwillig versicherte<br />
Selbstständige drei Varianten: Die<br />
Kassen zahlten Krankengeld für Selbstständige<br />
ab der siebten Woche, es galt der allgemeine<br />
Beitragssatz (derzeit durchschnittlich<br />
14,9 Prozent). Manche Kassen boten Selbstständigen<br />
gegen einen erhöhten Beitragssatz<br />
schon ab dem 22. Krankheitstag Krankengeld<br />
an, und wieder andere Kassen boten Selbstständigen<br />
gar keinen Krankengeldanspruch,<br />
dann galt der ermäßigte Beitragssatz.<br />
Ab dem neuen Jahr gilt für alle Versicherten,<br />
die keinen Anspruch auf Krankengeld<br />
Oliver Stigler<br />
Fachanwalt für Familienrecht<br />
Marken- und Patentrecht, Wettbewerbsrecht<br />
Katja Gumbert<br />
Arzthaftungs- und Medizinrecht, Computer-<br />
und IT-Recht, Ausländer- und<br />
Asylrecht, Sozialversicherungs-, Schwerbehinderten-<br />
und Rentenrecht<br />
Cristina Venturi<br />
Strafrecht, Jugendstrafrecht, Inkasso- u.<br />
Forderungseinzugsrecht, Vereinsrecht<br />
24-Stunden Strafverteidiger-Notdienst<br />
Telefon 01 60 / 948 42 103<br />
Olga Steinl<br />
Rechtskundige auf dem Gebiet des russischen<br />
Rechts<br />
Mit Recht zum Erfolg.<br />
Die Anwaltskanzlei KGH informiert:<br />
Das neue GMBH-Gesetz ist da.<br />
Jetzt gibt es die Ein Euro GmbH!<br />
SPECIAL: RECHT<br />
haben, ein einheitlicher, reduzierter Tarif, der<br />
bei 14,9 Prozent liegen wird (Neufassung des<br />
§ 243 Sozialgesetzbuch SGB V), der allgemeine,<br />
einheitliche Satz beträgt 15,5 Prozent.<br />
Dies betrifft dann alle freiwillig versicherten<br />
Selbstständigen, da der Anspruch auf Krankengeld<br />
für sie prinzipiell entfällt. Aufsattelnd<br />
auf den reduzierten Beitragssatz kann dann<br />
entweder ein Wahltarif bei der Kasse abgeschlossen<br />
werden oder eine Absicherung über<br />
eine private Krankentagegeldversicherung<br />
gewählt werden. Die Kassen sind verpfl ichtet,<br />
ab dem 1. Januar 2009 Krankengeld-Wahltarife<br />
anzubieten. Bei Abschluss eines Wahltarifes<br />
ist man für drei Jahre an die jeweilige<br />
Kasse gebunden. Die Kassen werden in diesen<br />
Tagen ihre Wahltarife veröffentlichen.<br />
Die Alternative ist, sich nach den Kosten einer<br />
privaten Krankentagegeldversicherung<br />
zu erkundigen. Grundsätzlich bleibt aber wie<br />
zuvor die Möglichkeit bestehen, sich zu<br />
einem reduzierten Beitragssatz zu versichern<br />
– ohne Versicherung des Krankengeldes. ■<br />
ANZEIGE<br />
Zum 1. November 2008 ist das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-<br />
Rechts kurz MOMIG in Kraft getreten. Als Reaktion auf die große Anzahl<br />
der Gründungen ausländischer Gesellschaften in Deutschland hat der Gesetzgeber<br />
nun die Möglichkeit geschaffen, bereits ab einem Euro Stammkapital<br />
eine deutsche GmbH zu gründen. Wird diese Möglichkeit gewählt,<br />
trägt die Gesellschaft zunächst des Namen UG (Unternehmergesellschaft<br />
haftungsbeschränkt) und hat die Verpflichtung, jährlich 25 Prozent ihres<br />
Gewinns in eine gesetzliche Rücklage einzustellen, bis dort € 25.000,00<br />
angespart sind.<br />
Zusätzlich hat der Gesetzgeber die Gründung und Eintragung der Gesellschaft<br />
etwa durch Musterprotokolle vereinfacht und beschleunigt. Es<br />
bestehen also insgesamt neue Möglichkeiten, die nicht nur für Existenzgründer,<br />
sondern auch für bestehende Firmen etwa zur Gründung von<br />
Tochtergesellschaften von großem Interesse sind.<br />
Welche Rechte haben Anleger in der Finanzkrise?<br />
Nicht erst seit der Insolvenz der Lehman Brothers fragen sich viele Anleger,<br />
ob sie für ihre Verluste ihre Berater bzw. Banken verantwortlich machen<br />
und von diesen Schadensersatz verlangen können.<br />
Ein solcher Anspruch kann bestehen, wenn der Kunde nicht anleger- und<br />
anlagegerecht beraten wurde. So muss die Bank zunächst von dem Anleger<br />
alle Informationen in Bezug auf seine Kenntnisse und Erfahrungen mit<br />
solchen Geschäften einholen. Sie muss sich ferner über die Anlageziele des<br />
Kunden und dessen finanzielle Verhältnisse informieren.<br />
Hinsichtlich der Anlage muss z.B. über das Wesen derivativer Wertpapiere<br />
aufgeklärt und auch die Gebührengestaltung der Zertifikate, etwaige<br />
Provisionsrückvergütungen und die Gewinnbeteiligung transparent<br />
gemacht werden. Wurde nicht ausreichend beraten, kann ein Schadensersatzanspruch<br />
bestehen, der auf Rückerstattung aller Zahlungen gegen<br />
Rückübertragung der Anlagen gerichtet ist. Betroffene sollten sich zeitnah<br />
beraten lassen, welche Ansprüche bestehen. Es droht eine Verjährungsfrist<br />
von drei Jahren.<br />
12 | 08<br />
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