24.11.2012 Aufrufe

Weihnachtsstadt Nürnberg - WIM-Magazin

Weihnachtsstadt Nürnberg - WIM-Magazin

Weihnachtsstadt Nürnberg - WIM-Magazin

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

mer nicht die komplett eingezahlte Summe,<br />

sondern nur einen Teil (Rückkaufswert) ausbezahlt.<br />

Über dessen aktuellen Wert muss die<br />

Versicherung regelmäßig informieren. Neu<br />

ist die Gesetzesregelung zur Berechnung der<br />

Rückkaufswerte. Diese fi ndet nun nach dem<br />

Deckungskapital der Versicherung statt und<br />

nicht mehr nach dem intransparenten Begriff<br />

des Zeitwertes. Die Neuerung gilt für alle ab<br />

dem 1. Januar 2008 abgeschlossenen Neuverträge,<br />

nicht für Altverträge.<br />

Zu Beginn der Laufzeit sind bei den Rückkaufswerten<br />

die Abschlusskosten relevant.<br />

Bei frühzeitiger Vertragsbeendigung erhielt<br />

der Versicherungsnehmer bislang aufgrund<br />

der Verrechnung von Abschlusskosten mit<br />

den einbezahlten Prämien keinen oder nur<br />

einen marginalen Rückkaufswert. Die Reform<br />

hat hier eine spürbare Verbesserung geschaffen.<br />

Nun müssen bei Vertragsschlüssen<br />

nach dem 1. Januar 2008 die Abschlusskosten<br />

bei einer vorzeitigen Vertragskündigung auf<br />

die ersten fünf Jahre verteilt werden. Damit<br />

fällt der Rückkaufswert in den ersten Jahren<br />

höher aus. ■<br />

Rechtsanwältin Eva Greilich,<br />

Zimmermann, König, Singer Rechtsanwälte,<br />

<strong>Nürnberg</strong> (www.rae-nuernberg.de)<br />

Armin Goßler<br />

Fachanwalt für Arbeitsrecht<br />

Handelsvertreter- und Außendienstrecht,<br />

Vertragshändlerrecht<br />

Bernd Kreuzer<br />

Fachanwalt für Familienrecht /<br />

AnwaltMediator (DAA)<br />

Spezialist für int. Recht, Erbrecht<br />

Carl-Peter Horlamus<br />

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht<br />

/ Handels- und Gesellschaftsrecht<br />

Bank- und Kapitalanlagerecht<br />

Oliver Fouquet<br />

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht<br />

/ Verkehrsrecht<br />

Spezialist für Grundstücks- und Immobilienrecht<br />

Stefan Böhmer<br />

Fachanwalt für Familienrecht<br />

Spezialist für Reise- und Tourismusrecht,<br />

Erbrecht<br />

Anwaltskanzlei<br />

Telefon 0911 / 32 38 6 - 0<br />

Fürther Straße 98-100 � 90429 <strong>Nürnberg</strong> � Fax 0911 / 32 3 86 - 70 � info@kgh.de<br />

www.kgh.de<br />

SELBSTSTÄNDIGE<br />

Kein Krankengeld<br />

bei freiwilliger Versicherung<br />

Ab dem 1. Januar 2009 ist das Krankengeld<br />

für freiwillig versicherte Selbstständige nicht<br />

mehr Teil der Versicherungsleistungen. Dies<br />

ist auf eine Neuregelung durch das GKV-<br />

Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)<br />

zurückzuführen. Die IHK-Organisation<br />

empfi ehlt, bei der Krankenkasse nach Informationen<br />

zu entsprechenden zusätzlichen<br />

Wahltarifen zu fragen.<br />

Bislang gab es bezüglich des Krankengeldanspruchs<br />

in der GKV für freiwillig versicherte<br />

Selbstständige drei Varianten: Die<br />

Kassen zahlten Krankengeld für Selbstständige<br />

ab der siebten Woche, es galt der allgemeine<br />

Beitragssatz (derzeit durchschnittlich<br />

14,9 Prozent). Manche Kassen boten Selbstständigen<br />

gegen einen erhöhten Beitragssatz<br />

schon ab dem 22. Krankheitstag Krankengeld<br />

an, und wieder andere Kassen boten Selbstständigen<br />

gar keinen Krankengeldanspruch,<br />

dann galt der ermäßigte Beitragssatz.<br />

Ab dem neuen Jahr gilt für alle Versicherten,<br />

die keinen Anspruch auf Krankengeld<br />

Oliver Stigler<br />

Fachanwalt für Familienrecht<br />

Marken- und Patentrecht, Wettbewerbsrecht<br />

Katja Gumbert<br />

Arzthaftungs- und Medizinrecht, Computer-<br />

und IT-Recht, Ausländer- und<br />

Asylrecht, Sozialversicherungs-, Schwerbehinderten-<br />

und Rentenrecht<br />

Cristina Venturi<br />

Strafrecht, Jugendstrafrecht, Inkasso- u.<br />

Forderungseinzugsrecht, Vereinsrecht<br />

24-Stunden Strafverteidiger-Notdienst<br />

Telefon 01 60 / 948 42 103<br />

Olga Steinl<br />

Rechtskundige auf dem Gebiet des russischen<br />

Rechts<br />

Mit Recht zum Erfolg.<br />

Die Anwaltskanzlei KGH informiert:<br />

Das neue GMBH-Gesetz ist da.<br />

Jetzt gibt es die Ein Euro GmbH!<br />

SPECIAL: RECHT<br />

haben, ein einheitlicher, reduzierter Tarif, der<br />

bei 14,9 Prozent liegen wird (Neufassung des<br />

§ 243 Sozialgesetzbuch SGB V), der allgemeine,<br />

einheitliche Satz beträgt 15,5 Prozent.<br />

Dies betrifft dann alle freiwillig versicherten<br />

Selbstständigen, da der Anspruch auf Krankengeld<br />

für sie prinzipiell entfällt. Aufsattelnd<br />

auf den reduzierten Beitragssatz kann dann<br />

entweder ein Wahltarif bei der Kasse abgeschlossen<br />

werden oder eine Absicherung über<br />

eine private Krankentagegeldversicherung<br />

gewählt werden. Die Kassen sind verpfl ichtet,<br />

ab dem 1. Januar 2009 Krankengeld-Wahltarife<br />

anzubieten. Bei Abschluss eines Wahltarifes<br />

ist man für drei Jahre an die jeweilige<br />

Kasse gebunden. Die Kassen werden in diesen<br />

Tagen ihre Wahltarife veröffentlichen.<br />

Die Alternative ist, sich nach den Kosten einer<br />

privaten Krankentagegeldversicherung<br />

zu erkundigen. Grundsätzlich bleibt aber wie<br />

zuvor die Möglichkeit bestehen, sich zu<br />

einem reduzierten Beitragssatz zu versichern<br />

– ohne Versicherung des Krankengeldes. ■<br />

ANZEIGE<br />

Zum 1. November 2008 ist das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-<br />

Rechts kurz MOMIG in Kraft getreten. Als Reaktion auf die große Anzahl<br />

der Gründungen ausländischer Gesellschaften in Deutschland hat der Gesetzgeber<br />

nun die Möglichkeit geschaffen, bereits ab einem Euro Stammkapital<br />

eine deutsche GmbH zu gründen. Wird diese Möglichkeit gewählt,<br />

trägt die Gesellschaft zunächst des Namen UG (Unternehmergesellschaft<br />

haftungsbeschränkt) und hat die Verpflichtung, jährlich 25 Prozent ihres<br />

Gewinns in eine gesetzliche Rücklage einzustellen, bis dort € 25.000,00<br />

angespart sind.<br />

Zusätzlich hat der Gesetzgeber die Gründung und Eintragung der Gesellschaft<br />

etwa durch Musterprotokolle vereinfacht und beschleunigt. Es<br />

bestehen also insgesamt neue Möglichkeiten, die nicht nur für Existenzgründer,<br />

sondern auch für bestehende Firmen etwa zur Gründung von<br />

Tochtergesellschaften von großem Interesse sind.<br />

Welche Rechte haben Anleger in der Finanzkrise?<br />

Nicht erst seit der Insolvenz der Lehman Brothers fragen sich viele Anleger,<br />

ob sie für ihre Verluste ihre Berater bzw. Banken verantwortlich machen<br />

und von diesen Schadensersatz verlangen können.<br />

Ein solcher Anspruch kann bestehen, wenn der Kunde nicht anleger- und<br />

anlagegerecht beraten wurde. So muss die Bank zunächst von dem Anleger<br />

alle Informationen in Bezug auf seine Kenntnisse und Erfahrungen mit<br />

solchen Geschäften einholen. Sie muss sich ferner über die Anlageziele des<br />

Kunden und dessen finanzielle Verhältnisse informieren.<br />

Hinsichtlich der Anlage muss z.B. über das Wesen derivativer Wertpapiere<br />

aufgeklärt und auch die Gebührengestaltung der Zertifikate, etwaige<br />

Provisionsrückvergütungen und die Gewinnbeteiligung transparent<br />

gemacht werden. Wurde nicht ausreichend beraten, kann ein Schadensersatzanspruch<br />

bestehen, der auf Rückerstattung aller Zahlungen gegen<br />

Rückübertragung der Anlagen gerichtet ist. Betroffene sollten sich zeitnah<br />

beraten lassen, welche Ansprüche bestehen. Es droht eine Verjährungsfrist<br />

von drei Jahren.<br />

12 | 08<br />

29

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!