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Weihnachtsstadt Nürnberg - WIM-Magazin

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BERICHTE | ANALYSEN<br />

VERPACKUNGSVERORDNUNG<br />

Komplizierte Kiste<br />

Ab dem 1. Januar 2009 ergeben sich für zahlreiche Unternehmen zusätzliche Pfl ichten.<br />

Die wichtigsten sind die Pfl icht, sich an einem dualen System zu beteiligen, sowie die Erstellung<br />

einer Vollständigkeitserklärung.<br />

Betroffen sind beispielsweise Unternehmen,<br />

die Waren abpacken oder abfüllen,<br />

Hersteller von Serviceverpackungen,<br />

Importeure auf allen Handelsstufen<br />

sowie Versand- und Internet-Händler.<br />

Beteiligungspfl icht<br />

an einem dualen System<br />

Ab 1. Januar 2009 müssen sich Unternehmen,<br />

die mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen<br />

in Verkehr bringen, an einem fl ächendeckenden<br />

Rücknahmesystem („dualen System“)<br />

beteiligen. Voraussetzung ist, dass die<br />

befüllten Verkaufsverpackungen typischerweise<br />

beim privaten Endverbraucher anfallen.<br />

Nimmt ein Vertreiber lizenzierte Verkaufsverpackungen<br />

selbst zurück, kann der<br />

„Erstinverkehrbringer“ die Erstattung der für<br />

die zuvor zwingend lizenzierten Verpackungen<br />

verlangen.<br />

Die Lizenzierungspfl icht entfällt nur noch<br />

bei einer Eigenrücknahme im Rahmen von<br />

branchenbezogenen Lösungen. Diese müssen<br />

eine regelmäßige Abholung der nicht lizenzierten<br />

Verpackungen an den belieferten Anfallstellengaran-<br />

18 12 | 08<br />

tieren. Zudem muss eine Branchenlösungen<br />

von einem unabhängigen Sachverständigen<br />

testiert und beim Bayerischen Umweltministerium<br />

angezeigt werden.<br />

Internet- und Versandhändler<br />

Auf politischer Ebene wurde noch nicht abschließend<br />

geklärt, ob es sich bei den im Internet-Handel<br />

eingesetzten „Versandverpackungen“<br />

um Serviceverpackungen handelt.<br />

Nur für Serviceverpackungen ermöglicht es<br />

der Gesetzgeber, dass ein Vertreiber wie beispielsweise<br />

der Internet-Händler vom Lieferanten<br />

oder Hersteller die Lizenzierung der<br />

Verpackungen verlangen kann, sofern dieser<br />

in Deutschland ansässig ist. Werden die Serviceverpackungen<br />

dagegen aus dem Ausland<br />

bezogen, trifft den Importeur auf alle Fälle<br />

die Lizenzierungspfl icht. Nach Einschätzung<br />

der IHK-Organisation, die im Sommer 2008<br />

auch vom Bundesumweltministerium bestätigt<br />

wurde, stellen „Versandverpackungen“<br />

derartige Serviceverpackungen dar, sofern sie<br />

zum Versand an den privaten Endverbraucher<br />

genutzt werden. Damit besteht nach<br />

Ansicht der IHKs für entsprechende Internet-<br />

und Versandhändler eine Wahlmöglichkeit,<br />

sich selbst an einem dualen Entsorgungssys<br />

tem zu beteiligen<br />

oder diese Pfl icht „nach oben“<br />

zu delegieren.<br />

Der Ausschuss für Produktverantwortung<br />

(APV) der<br />

Länderarbeitsgemeinschaft<br />

Abfall (Laga)<br />

hat diese Auf-<br />

fassung der IHKs allerdings Ende Oktober<br />

2008 verneint, eine endgültige Bestätigung<br />

durch den Gesetzgeber steht noch aus. Vor<br />

diesem Hintergrund setzt sich die IHK-Organisation<br />

für eine schnelle politische Klärung<br />

der Rechtslage ein. Alle Internet- und<br />

Versandhändler, die schon jetzt Rechtssicherheit<br />

suchen, haben die Möglichkeit, ihre Versandverpackungen<br />

selbst bei einem der dualen<br />

Systeme zu lizenzieren.<br />

Neue Vollständigkeitserklärung<br />

Unternehmen, die Verkaufsverpackungen<br />

oberhalb von bestimmten Mengenschwellen<br />

in Verkehr bringen, müssen jährlich bis zum<br />

1. Mai eine Vollständigkeitserklärung bei der<br />

IHK hinterlegen. Seit Oktober 2008 hat die<br />

IHK-Organisation ein neues Internet-Portal<br />

freigeschaltet. Unter der Internet-Adresse<br />

www.ihk-ve-register.de sind u. a. Rechtsgrundlagen,<br />

Handlungsanweisungen, Fragen<br />

und Antworten (FAQ) sowie die IHK-Ansprechpartner<br />

eingestellt. Die konkrete elektronische<br />

Hinterlegung in diesem Register ist<br />

erst ab dem 1. Februar 2009 möglich und<br />

muss gesetzlich bis zum 1. Mai 2009 erfolgt<br />

sein. Ab dem 2. Mai 2009 wird dort auch die<br />

Liste der Unternehmen veröffentlicht, die<br />

eine Vollständigkeitserklärung bei der zuständigen<br />

IHK abgegeben haben. Mit diesem Internet-Portal<br />

können sich alle verpfl ichteten<br />

Unternehmen bereits jetzt vorbereiten. ■<br />

IHK, Dr. Ronald Künneth<br />

Tel. 0911/1335-297, kuenneth@nuernberg.ihk.de<br />

Foto: Irina Fischer/Fotolia.com

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