Weihnachtsstadt Nürnberg - WIM-Magazin
Weihnachtsstadt Nürnberg - WIM-Magazin
Weihnachtsstadt Nürnberg - WIM-Magazin
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
BERICHTE | ANALYSEN<br />
VERPACKUNGSVERORDNUNG<br />
Komplizierte Kiste<br />
Ab dem 1. Januar 2009 ergeben sich für zahlreiche Unternehmen zusätzliche Pfl ichten.<br />
Die wichtigsten sind die Pfl icht, sich an einem dualen System zu beteiligen, sowie die Erstellung<br />
einer Vollständigkeitserklärung.<br />
Betroffen sind beispielsweise Unternehmen,<br />
die Waren abpacken oder abfüllen,<br />
Hersteller von Serviceverpackungen,<br />
Importeure auf allen Handelsstufen<br />
sowie Versand- und Internet-Händler.<br />
Beteiligungspfl icht<br />
an einem dualen System<br />
Ab 1. Januar 2009 müssen sich Unternehmen,<br />
die mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen<br />
in Verkehr bringen, an einem fl ächendeckenden<br />
Rücknahmesystem („dualen System“)<br />
beteiligen. Voraussetzung ist, dass die<br />
befüllten Verkaufsverpackungen typischerweise<br />
beim privaten Endverbraucher anfallen.<br />
Nimmt ein Vertreiber lizenzierte Verkaufsverpackungen<br />
selbst zurück, kann der<br />
„Erstinverkehrbringer“ die Erstattung der für<br />
die zuvor zwingend lizenzierten Verpackungen<br />
verlangen.<br />
Die Lizenzierungspfl icht entfällt nur noch<br />
bei einer Eigenrücknahme im Rahmen von<br />
branchenbezogenen Lösungen. Diese müssen<br />
eine regelmäßige Abholung der nicht lizenzierten<br />
Verpackungen an den belieferten Anfallstellengaran-<br />
18 12 | 08<br />
tieren. Zudem muss eine Branchenlösungen<br />
von einem unabhängigen Sachverständigen<br />
testiert und beim Bayerischen Umweltministerium<br />
angezeigt werden.<br />
Internet- und Versandhändler<br />
Auf politischer Ebene wurde noch nicht abschließend<br />
geklärt, ob es sich bei den im Internet-Handel<br />
eingesetzten „Versandverpackungen“<br />
um Serviceverpackungen handelt.<br />
Nur für Serviceverpackungen ermöglicht es<br />
der Gesetzgeber, dass ein Vertreiber wie beispielsweise<br />
der Internet-Händler vom Lieferanten<br />
oder Hersteller die Lizenzierung der<br />
Verpackungen verlangen kann, sofern dieser<br />
in Deutschland ansässig ist. Werden die Serviceverpackungen<br />
dagegen aus dem Ausland<br />
bezogen, trifft den Importeur auf alle Fälle<br />
die Lizenzierungspfl icht. Nach Einschätzung<br />
der IHK-Organisation, die im Sommer 2008<br />
auch vom Bundesumweltministerium bestätigt<br />
wurde, stellen „Versandverpackungen“<br />
derartige Serviceverpackungen dar, sofern sie<br />
zum Versand an den privaten Endverbraucher<br />
genutzt werden. Damit besteht nach<br />
Ansicht der IHKs für entsprechende Internet-<br />
und Versandhändler eine Wahlmöglichkeit,<br />
sich selbst an einem dualen Entsorgungssys<br />
tem zu beteiligen<br />
oder diese Pfl icht „nach oben“<br />
zu delegieren.<br />
Der Ausschuss für Produktverantwortung<br />
(APV) der<br />
Länderarbeitsgemeinschaft<br />
Abfall (Laga)<br />
hat diese Auf-<br />
fassung der IHKs allerdings Ende Oktober<br />
2008 verneint, eine endgültige Bestätigung<br />
durch den Gesetzgeber steht noch aus. Vor<br />
diesem Hintergrund setzt sich die IHK-Organisation<br />
für eine schnelle politische Klärung<br />
der Rechtslage ein. Alle Internet- und<br />
Versandhändler, die schon jetzt Rechtssicherheit<br />
suchen, haben die Möglichkeit, ihre Versandverpackungen<br />
selbst bei einem der dualen<br />
Systeme zu lizenzieren.<br />
Neue Vollständigkeitserklärung<br />
Unternehmen, die Verkaufsverpackungen<br />
oberhalb von bestimmten Mengenschwellen<br />
in Verkehr bringen, müssen jährlich bis zum<br />
1. Mai eine Vollständigkeitserklärung bei der<br />
IHK hinterlegen. Seit Oktober 2008 hat die<br />
IHK-Organisation ein neues Internet-Portal<br />
freigeschaltet. Unter der Internet-Adresse<br />
www.ihk-ve-register.de sind u. a. Rechtsgrundlagen,<br />
Handlungsanweisungen, Fragen<br />
und Antworten (FAQ) sowie die IHK-Ansprechpartner<br />
eingestellt. Die konkrete elektronische<br />
Hinterlegung in diesem Register ist<br />
erst ab dem 1. Februar 2009 möglich und<br />
muss gesetzlich bis zum 1. Mai 2009 erfolgt<br />
sein. Ab dem 2. Mai 2009 wird dort auch die<br />
Liste der Unternehmen veröffentlicht, die<br />
eine Vollständigkeitserklärung bei der zuständigen<br />
IHK abgegeben haben. Mit diesem Internet-Portal<br />
können sich alle verpfl ichteten<br />
Unternehmen bereits jetzt vorbereiten. ■<br />
IHK, Dr. Ronald Künneth<br />
Tel. 0911/1335-297, kuenneth@nuernberg.ihk.de<br />
Foto: Irina Fischer/Fotolia.com