Weihnachtsstadt Nürnberg - WIM-Magazin
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cherungsvermittlung, für Finanzdienstleistungen,<br />
Wach- und Sicherheitsgewerbe<br />
usw. Damit das Gründungsverfahren in<br />
Zukunft noch schneller vollzogen werden<br />
kann, müssen derartige Genehmigungen<br />
zukünftig nicht mehr zum Zeitpunkt der<br />
Eintragung dem Regis terge richt vorgelegt<br />
werden. Allerdings gilt auch weiterhin: Erlaubnispfl<br />
ichtige Tätigkeiten dürfen erst<br />
dann von der Gesellschaft ausgeübt wer-<br />
den, wenn die entsprechende Erlaubnis<br />
vorliegt.<br />
Erschwerung von Missbrauch<br />
Die Ausschlussgründe für Geschäftsführer<br />
werden erweitert. So ist eine Person, die z.B.<br />
wegen Betruges, Untreue, Vorenthalten und<br />
Veruntreuen von Arbeitsentgelt etc. zu einer<br />
Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr<br />
SPECIAL: RECHT<br />
verurteilt wurde,<br />
von der Geschäftsführung<br />
für fünf<br />
Jahre ausgeschlossen.<br />
Gesellschafter, die vorsätzlich<br />
oder grob fahrlässig einen<br />
Geschäftsführer bestellen, der nach<br />
dem GmbHG ein solcher nicht<br />
sein kann, haften für etwaigen<br />
Schaden.<br />
Ist die Gesellschaft führungslos,<br />
können ab sofort<br />
auch die Gesellschafter in die<br />
Pfl icht genommen werden. Dies gilt<br />
für die Stellung des Insolvenzantrages<br />
ebenso wie für die Entgegennahme<br />
von Willenserklärungen und<br />
Zustellungen. Es liegt also<br />
im Interesse jedes<br />
Gesellschafters, die<br />
Führungslosigkeit<br />
alsbald zu beseitigen.<br />
Weitere Neuregelungen<br />
Die GmbH-Reform enthält weiterhin neue<br />
Formulierungen zur Einlagepfl icht und zum<br />
„Hin- und Herzahlen“, zur verdeckten<br />
Sacheinlage, zum genehmigten Kapital, zu<br />
Gesellschafterdarlehen, zum Cash-Pooling<br />
usw. Die bisher im GmbHG enthaltenden<br />
insolvenzrechtlichen Regelungen wurden in<br />
die Insolvenzordnung integriert.<br />
Insgesamt werden durch die Änderungen<br />
das GmbH-Recht entrümpelt, Unternehmensgründungen<br />
beschleunigt und die Attraktivität<br />
der GmbH als Rechtsform insbesondere<br />
gegenüber der britischen Limited<br />
weiter erhöht. Missbräuche (Stichwort<br />
„GmbH-Bestattungen“) werden eingedämmt<br />
und die Verhaltenspfl ichten im Vorfeld der<br />
Insolvenz für alle Rechtsformen mit beschränkter<br />
Haftung vereinheitlicht. ■<br />
IHK, Beate Plewa<br />
Tel. 0911/1335-393<br />
plewa@nuernberg.ihk.de<br />
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