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Weihnachtsstadt Nürnberg - WIM-Magazin

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cherungsvermittlung, für Finanzdienstleistungen,<br />

Wach- und Sicherheitsgewerbe<br />

usw. Damit das Gründungsverfahren in<br />

Zukunft noch schneller vollzogen werden<br />

kann, müssen derartige Genehmigungen<br />

zukünftig nicht mehr zum Zeitpunkt der<br />

Eintragung dem Regis terge richt vorgelegt<br />

werden. Allerdings gilt auch weiterhin: Erlaubnispfl<br />

ichtige Tätigkeiten dürfen erst<br />

dann von der Gesellschaft ausgeübt wer-<br />

den, wenn die entsprechende Erlaubnis<br />

vorliegt.<br />

Erschwerung von Missbrauch<br />

Die Ausschlussgründe für Geschäftsführer<br />

werden erweitert. So ist eine Person, die z.B.<br />

wegen Betruges, Untreue, Vorenthalten und<br />

Veruntreuen von Arbeitsentgelt etc. zu einer<br />

Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr<br />

SPECIAL: RECHT<br />

verurteilt wurde,<br />

von der Geschäftsführung<br />

für fünf<br />

Jahre ausgeschlossen.<br />

Gesellschafter, die vorsätzlich<br />

oder grob fahrlässig einen<br />

Geschäftsführer bestellen, der nach<br />

dem GmbHG ein solcher nicht<br />

sein kann, haften für etwaigen<br />

Schaden.<br />

Ist die Gesellschaft führungslos,<br />

können ab sofort<br />

auch die Gesellschafter in die<br />

Pfl icht genommen werden. Dies gilt<br />

für die Stellung des Insolvenzantrages<br />

ebenso wie für die Entgegennahme<br />

von Willenserklärungen und<br />

Zustellungen. Es liegt also<br />

im Interesse jedes<br />

Gesellschafters, die<br />

Führungslosigkeit<br />

alsbald zu beseitigen.<br />

Weitere Neuregelungen<br />

Die GmbH-Reform enthält weiterhin neue<br />

Formulierungen zur Einlagepfl icht und zum<br />

„Hin- und Herzahlen“, zur verdeckten<br />

Sacheinlage, zum genehmigten Kapital, zu<br />

Gesellschafterdarlehen, zum Cash-Pooling<br />

usw. Die bisher im GmbHG enthaltenden<br />

insolvenzrechtlichen Regelungen wurden in<br />

die Insolvenzordnung integriert.<br />

Insgesamt werden durch die Änderungen<br />

das GmbH-Recht entrümpelt, Unternehmensgründungen<br />

beschleunigt und die Attraktivität<br />

der GmbH als Rechtsform insbesondere<br />

gegenüber der britischen Limited<br />

weiter erhöht. Missbräuche (Stichwort<br />

„GmbH-Bestattungen“) werden eingedämmt<br />

und die Verhaltenspfl ichten im Vorfeld der<br />

Insolvenz für alle Rechtsformen mit beschränkter<br />

Haftung vereinheitlicht. ■<br />

IHK, Beate Plewa<br />

Tel. 0911/1335-393<br />

plewa@nuernberg.ihk.de<br />

12 | 08<br />

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