Weihnachtsstadt Nürnberg - WIM-Magazin
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eim Arbeitnehmer ein besonderes Ereignis,<br />
ein besonderer Anlass vorliegen und der Wert<br />
des Präsentes darf 40 Euro nicht übersteigen.<br />
Als solche Anlässe gelten beispielsweise ein<br />
runder Geburtstag, eine Hochzeit, die Geburt<br />
eines Kindes etc. Vor einem solchen Hintergrund<br />
wird die freiwillige Zuwendung an den<br />
Arbeitnehmer als steuerfreie „Aufmerksamkeit“<br />
gewertet.<br />
Für andere Sachzuwendungen - nicht jedoch<br />
Geldzuwendungen – gibt es eine steuerliche<br />
Freigrenze. Bis zu einem Wert von 44<br />
Euro monatlich kann der Arbeitgeber dem<br />
Arbeitnehmer Waren oder Dienstleistungen<br />
(z.B. ein Monatsticket für den öffentlichen<br />
Nahverkehr) zukommen lassen, ohne dass<br />
dies als Bestandteil des steuerpfl ichtigen<br />
Arbeitslohns bewertet wird. Übersteigt der<br />
Wert aber 44 Euro, so ist der volle Betrag<br />
der Zuwendungen zu versteuern. Beim Arbeitgeber<br />
sind die Aufwendungen Betriebsausgaben.<br />
Pauschalierungsmöglichkeiten<br />
Grundsätzlich sind Geld- und Sachgeschenke<br />
an die „eigenen“ Arbeitnehmer für den Arbeitgeber<br />
immer als Betriebsausgaben ab-<br />
SPECIAL: RECHT<br />
BARFRIEDER . FEHN RECHTSANWÄLTENÜRNBERG.DE<br />
Neues aus Gewerbemiete, Unfallschadenregulierung<br />
und unlauterem Wettbewerb<br />
Nach dem brandneuen BGH-Urteil vom<br />
8.10.2008 ist auch im Gewerbemietrecht die<br />
formularmäßige Verpfl ichtung des Mieters<br />
zu Schönheitsreparaturen nach starren Fristen<br />
unzulässig. Dies kann bei zahllosen Altverträgen<br />
zu unangenehmen Folgen für den<br />
Vermieter führen. Ob Schönheitsreparaturen<br />
in die Miete einkalkuliert werden können, ist<br />
zugsfähig, müssen jedoch auf Arbeitnehmerseite<br />
als geldwerter Vorteil behandelt werden.<br />
Das heißt, sie sind lohnsteuer- und sozialabgabenpfl<br />
ichtig. Seit dem 1. Januar 2007 kann<br />
der Arbeitgeber Sachzuwendungen - und nur<br />
diese - an Arbeitnehmer und Nichtarbeitnehmer<br />
auch einer Pauschalbesteuerung unterwerfen.<br />
Hierfür gilt ein Steuersatz von 30<br />
Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und<br />
Kirchensteuer. Der zuwendende Steuerpfl ichtige<br />
muss den oder die Empfänger über die<br />
Pauschalierung unterrichten. Es gibt aber<br />
Ausnahmen von der pauschalen Versteuerungsmöglichkeit.<br />
Für Sachbezüge, für die<br />
amtliche Sachbezugswerte vorgegeben sind<br />
oder für die spezielle Pauschalierungsregelungen<br />
bestehen, wie beispielsweise für<br />
die Firmenwagenbesteuerung, gehen die<br />
Sonderreglungen der allgemeinen Pauschalierung<br />
vor.<br />
Ob Geschenke tatsächlich die Freundschaft<br />
erhalten, kann also letztlich auch ein steuerliches<br />
Problem sein. Insgesamt ist die steuerliche<br />
Behandlung von Geschenken eine komplizierte<br />
Materie, deshalb sollte man sich<br />
professioneller Beratung bedienen. ■<br />
www.stbk-nuernberg.de<br />
genau zu prüfen. Jedenfalls sind Neuverträge<br />
sorgfältig zu formulieren, damit der Vermieter<br />
nicht auf den Kosten sitzen bleibt. RA<br />
Klaus-Peter Barfrieder ist bei barfrieder .<br />
fehn Spezialist für Gewerbemietrecht.<br />
Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz erleichtert<br />
den Kfz-Werkstätten die Unfallschadenabrechnung.<br />
Die nun vielfach ange-<br />
„Verfallsdauer“<br />
von Gutscheinen<br />
Geschenkgutscheine, die nur innerhalb<br />
eines Jahres ab Ausstellung eingelöst<br />
werden können, sind wegen unangemessener<br />
Benachteiligung der Kunden unzulässig.<br />
Das urteilte das Oberlandesgericht<br />
München am 17. Januar 2008<br />
(Aktenzeichen 29 U 3193/07) auf Klage<br />
eines Verbraucherschutzverbandes. Dieser<br />
hatten einen entsprechenden Passus<br />
in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
(AGB) eines Internet-Versandhändlers<br />
beanstandet. Gemessen am gesetzlichen<br />
Leitbild, dass Ansprüche in<br />
der Regel frühestens nach drei Jahren<br />
verjähren, hielten die Richter die „Verfallsdauer“<br />
von nur einem Jahr für eindeutig<br />
zu kurz. Der Händler konnte die<br />
kurze Einlösefrist auch nicht mit einem<br />
erhöhten Verwaltungs- und Bilanzierungsaufwand<br />
rechtfertigen. Ihm wurde<br />
deshalb die weitere Verwendung der unwirksamen<br />
AGB-Klausel untersagt. ■<br />
botene „komplette Unfallabwicklung“ ist<br />
aber auch weiterhin nicht erlaubt. Zulässig<br />
sind nur zum Berufsbild gehörende Nebenleistungen,<br />
wie die direkte Abrechnung der<br />
Reparatur-, Sachverständigen- oder Mietwagenkosten.<br />
Auch das Haftungsrisiko einer<br />
vielleicht falschen Rechtsberatung sollte nicht<br />
unterschätzt und besser ein Anwalt hinzugezogen<br />
werden. Experte hierfür<br />
bei barfrieder . fehn ist RA Georg<br />
Fehn.<br />
Weil eine EU-Richtlinie<br />
durch den deutschen Gesetzgeber<br />
nicht umgesetzt wurde,<br />
gelten nun auch geringfügige<br />
Wettbewerbsverstöße als „erheblich“<br />
und können zu kostspieligen<br />
Abmahnungen führen.<br />
Ob eine Abmahnung<br />
berechtigt ist, weiß Ihr Anwalt.<br />
Vorbeugende anwaltliche Beratung<br />
ist wichtiger denn je.<br />
Bei barfrieder . fehn berät Sie<br />
RA Christoph Kail.<br />
www.barfrieder-fehn.de<br />
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