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Weihnachtsstadt Nürnberg - WIM-Magazin

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eim Arbeitnehmer ein besonderes Ereignis,<br />

ein besonderer Anlass vorliegen und der Wert<br />

des Präsentes darf 40 Euro nicht übersteigen.<br />

Als solche Anlässe gelten beispielsweise ein<br />

runder Geburtstag, eine Hochzeit, die Geburt<br />

eines Kindes etc. Vor einem solchen Hintergrund<br />

wird die freiwillige Zuwendung an den<br />

Arbeitnehmer als steuerfreie „Aufmerksamkeit“<br />

gewertet.<br />

Für andere Sachzuwendungen - nicht jedoch<br />

Geldzuwendungen – gibt es eine steuerliche<br />

Freigrenze. Bis zu einem Wert von 44<br />

Euro monatlich kann der Arbeitgeber dem<br />

Arbeitnehmer Waren oder Dienstleistungen<br />

(z.B. ein Monatsticket für den öffentlichen<br />

Nahverkehr) zukommen lassen, ohne dass<br />

dies als Bestandteil des steuerpfl ichtigen<br />

Arbeitslohns bewertet wird. Übersteigt der<br />

Wert aber 44 Euro, so ist der volle Betrag<br />

der Zuwendungen zu versteuern. Beim Arbeitgeber<br />

sind die Aufwendungen Betriebsausgaben.<br />

Pauschalierungsmöglichkeiten<br />

Grundsätzlich sind Geld- und Sachgeschenke<br />

an die „eigenen“ Arbeitnehmer für den Arbeitgeber<br />

immer als Betriebsausgaben ab-<br />

SPECIAL: RECHT<br />

BARFRIEDER . FEHN RECHTSANWÄLTENÜRNBERG.DE<br />

Neues aus Gewerbemiete, Unfallschadenregulierung<br />

und unlauterem Wettbewerb<br />

Nach dem brandneuen BGH-Urteil vom<br />

8.10.2008 ist auch im Gewerbemietrecht die<br />

formularmäßige Verpfl ichtung des Mieters<br />

zu Schönheitsreparaturen nach starren Fristen<br />

unzulässig. Dies kann bei zahllosen Altverträgen<br />

zu unangenehmen Folgen für den<br />

Vermieter führen. Ob Schönheitsreparaturen<br />

in die Miete einkalkuliert werden können, ist<br />

zugsfähig, müssen jedoch auf Arbeitnehmerseite<br />

als geldwerter Vorteil behandelt werden.<br />

Das heißt, sie sind lohnsteuer- und sozialabgabenpfl<br />

ichtig. Seit dem 1. Januar 2007 kann<br />

der Arbeitgeber Sachzuwendungen - und nur<br />

diese - an Arbeitnehmer und Nichtarbeitnehmer<br />

auch einer Pauschalbesteuerung unterwerfen.<br />

Hierfür gilt ein Steuersatz von 30<br />

Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und<br />

Kirchensteuer. Der zuwendende Steuerpfl ichtige<br />

muss den oder die Empfänger über die<br />

Pauschalierung unterrichten. Es gibt aber<br />

Ausnahmen von der pauschalen Versteuerungsmöglichkeit.<br />

Für Sachbezüge, für die<br />

amtliche Sachbezugswerte vorgegeben sind<br />

oder für die spezielle Pauschalierungsregelungen<br />

bestehen, wie beispielsweise für<br />

die Firmenwagenbesteuerung, gehen die<br />

Sonderreglungen der allgemeinen Pauschalierung<br />

vor.<br />

Ob Geschenke tatsächlich die Freundschaft<br />

erhalten, kann also letztlich auch ein steuerliches<br />

Problem sein. Insgesamt ist die steuerliche<br />

Behandlung von Geschenken eine komplizierte<br />

Materie, deshalb sollte man sich<br />

professioneller Beratung bedienen. ■<br />

www.stbk-nuernberg.de<br />

genau zu prüfen. Jedenfalls sind Neuverträge<br />

sorgfältig zu formulieren, damit der Vermieter<br />

nicht auf den Kosten sitzen bleibt. RA<br />

Klaus-Peter Barfrieder ist bei barfrieder .<br />

fehn Spezialist für Gewerbemietrecht.<br />

Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz erleichtert<br />

den Kfz-Werkstätten die Unfallschadenabrechnung.<br />

Die nun vielfach ange-<br />

„Verfallsdauer“<br />

von Gutscheinen<br />

Geschenkgutscheine, die nur innerhalb<br />

eines Jahres ab Ausstellung eingelöst<br />

werden können, sind wegen unangemessener<br />

Benachteiligung der Kunden unzulässig.<br />

Das urteilte das Oberlandesgericht<br />

München am 17. Januar 2008<br />

(Aktenzeichen 29 U 3193/07) auf Klage<br />

eines Verbraucherschutzverbandes. Dieser<br />

hatten einen entsprechenden Passus<br />

in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

(AGB) eines Internet-Versandhändlers<br />

beanstandet. Gemessen am gesetzlichen<br />

Leitbild, dass Ansprüche in<br />

der Regel frühestens nach drei Jahren<br />

verjähren, hielten die Richter die „Verfallsdauer“<br />

von nur einem Jahr für eindeutig<br />

zu kurz. Der Händler konnte die<br />

kurze Einlösefrist auch nicht mit einem<br />

erhöhten Verwaltungs- und Bilanzierungsaufwand<br />

rechtfertigen. Ihm wurde<br />

deshalb die weitere Verwendung der unwirksamen<br />

AGB-Klausel untersagt. ■<br />

botene „komplette Unfallabwicklung“ ist<br />

aber auch weiterhin nicht erlaubt. Zulässig<br />

sind nur zum Berufsbild gehörende Nebenleistungen,<br />

wie die direkte Abrechnung der<br />

Reparatur-, Sachverständigen- oder Mietwagenkosten.<br />

Auch das Haftungsrisiko einer<br />

vielleicht falschen Rechtsberatung sollte nicht<br />

unterschätzt und besser ein Anwalt hinzugezogen<br />

werden. Experte hierfür<br />

bei barfrieder . fehn ist RA Georg<br />

Fehn.<br />

Weil eine EU-Richtlinie<br />

durch den deutschen Gesetzgeber<br />

nicht umgesetzt wurde,<br />

gelten nun auch geringfügige<br />

Wettbewerbsverstöße als „erheblich“<br />

und können zu kostspieligen<br />

Abmahnungen führen.<br />

Ob eine Abmahnung<br />

berechtigt ist, weiß Ihr Anwalt.<br />

Vorbeugende anwaltliche Beratung<br />

ist wichtiger denn je.<br />

Bei barfrieder . fehn berät Sie<br />

RA Christoph Kail.<br />

www.barfrieder-fehn.de<br />

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12 | 08<br />

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