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OdA Wald - Höhere Forstliche Fachschulen der Schweiz

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<strong>OdA</strong> <strong>Wald</strong>4 Zulassung zur Ausbildung4.1 AllgemeinesDie nachfolgenden Zulassungsbedingungen basieren auf den gesetzlichen Grundlagen,insbeson<strong>der</strong>e Art. 13 und Anhang 4 (MiVo HF).Die Bildungsanbieter sind für das Zulassungsverfahren verantwortlich und reglementierenes. Sie regeln Einzelfälle unter Beachtung <strong>der</strong> gesetzlichen Bestimmungen.Das gilt auch für den Eintritt in einen laufenden Studiengang.4.2 ZulassungsbedingungenBedingungen für alle Kandidatinnen / Kandidaten:Für die Zulassung zu einem Bildungsgang müssen die Kandidatinnen / Kandidatendie folgenden Bedingungen erfüllen:• Abschluss auf Sekundarstufe II (eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ, Berufsmatura,gymnasiale Matura, Fachmittelschulabschluss, Handelsmittelschulabschluss,Abschluss IMS F <strong>der</strong> Integrativen Mittelschule)• Berufserfahrung in einem Forstbetrieb o<strong>der</strong> Forstunternehmen (siehe unten)• Bestehen einer Eignungsabklärung.• Erfolgreiche Absolvierung <strong>der</strong> Grundlagenmodule (Kompetenznachweis) 3Zulassung von Kandidatinnen / Kandidaten mit einschlägiger Grundbildung:Forstwartinnen und Forstwarte EFZ müssen nach <strong>der</strong> Grundbildung mindestens 12Monate Berufserfahrung in einem Forstbetrieb nachweisen und absolvieren eine vereinfachteEignungsabklärung.Kandidatinnen und Kandidaten mit einer an<strong>der</strong>en einschlägigen Grundbildung müssenmindestens 24 Monate Berufserfahrung in einem Forstbetrieb nachweisen undabsolvieren eine Eignungsabklärung. Als an<strong>der</strong>e einschlägige Grundbildungen gelten:• Gärtnerin / Gärtner (Fachrichtungen: Garten-/Landschaftsbau, Baumschule)• Sägerin Holzindustrie / Säger Holzindustrie• Zimmerin / Zimmermann• Landwirtin / LandwirtZulassung von allen übrigen Kandidatinnen / Kandidaten:Alle übrigen Kandidatinnen und Kandidaten mit Abschluss auf Sekundarstufe II müssenmindestens drei Jahre Berufserfahrung in einem Forstbetrieb nachweisen undeine vertiefte Eignungsabklärung bestehen.Bei zur Sekundarstufe II gleichwertigen Qualifikationen entscheiden die Bildungsanbieterüber die Aufnahme.3 Bei den Grundlagenmodulen handelt es sich in <strong>der</strong> Regel um einwöchige Kurse, die vor dem Bildungsgangberufsbegleitend besucht werden. Für den Besuch dieser Module wird <strong>der</strong> Abschluss alsForstwart EFZ o<strong>der</strong> eine äquivalente forstliche Berufserfahrung vorausgesetzt.38/54

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