OdA Wald - Höhere Forstliche Fachschulen der Schweiz
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<strong>OdA</strong> <strong>Wald</strong>6 Qualifikationsverfahren6.1 PromotionsordnungIm Laufe <strong>der</strong> Ausbildung werden alle in Kapitel 3.3 dargestellten Kompetenzen undRessourcen sowie <strong>der</strong>en Anfor<strong>der</strong>ungsniveau mit einem Kompetenznachweis geprüft.Sämtliche Leistungen und insbeson<strong>der</strong>e die Kompetenznachweise werden mitInstrumenten geprüft, welche die Gütekriterien <strong>der</strong> Gültigkeit, Zuverlässigkeit undObjektivität erfüllen.Die Promotion ist in <strong>der</strong> Promotionsordnung <strong>der</strong> Schule geregelt. Die Promotion umfasstsowohl die Leistungen des schulischen (theoretischen) Bildungsteiles als auchdes praktischen Bildungsteiles (Praktische Ausbildung in Forstbetrieben o<strong>der</strong> Forstunternehmen).Die Schule regelt die Diplomprüfung im Detail (Art. 9 Abs. 3 MiVo HF). Sie erlässteine Promotionsordnung, welche insbeson<strong>der</strong>e folgende Punkte regelt:• Gegenstand des Qualifikationsverfahrens• Zulassungsbedingungen zur Diplomprüfung• Durchführung <strong>der</strong> Diplomprüfung• Bewertung und Gewichtung <strong>der</strong> Lernleistungen• Bedingungen zur Promotion• Konsequenzen bei Nichterfüllen gefor<strong>der</strong>ter Leistungen und Wie<strong>der</strong>holungsmöglichkeiten• Rekursverfahren• Studienunterbruch/-abbruch6.2 Abschliessendes Qualifikationsverfahren – DiplomprüfungGegenstandAm Ende des Lehrganges findet eine Diplomprüfung statt. In <strong>der</strong> Diplomprüfung wirddas Zusammenspiel <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Ausbildung erworbenen Kompetenzen überprüft. Dabeiwird beson<strong>der</strong>s darauf geachtet, dass die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Arbeitswelt in denPrüfungen genügend berücksichtigt werden. Die Diplomprüfung setzt sich aus denfolgenden drei Teilen zusammen:1. eine praxisorientierte Diplomarbeit2. eine mündliche Prüfung3. eine schriftliche Prüfung44/54